Anrechnung von Zeiten auf die Beförderung nach SaZ

Begonnen von BW, Gestern um 18:09

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BW

Hallo,

nachdem ich nach eigener Gesetzeslektüre, dem Nachfragen beim Landesamt und Personalrat/Geschäftsstelle viele unterschiedliche Antworten erhalten habe, wollte ich hier mal nachfragen ob jemand Expertise/Erfahrungswerte hat.
Folgender Sachverhalt:
Ich war 12 Jahre Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Diese 12 Jahre wurden bei den Erfahrungsstufen nach Art. 31 BayBesG vollständig anerkannt, hier gibt es also kein Problem.
Was mir jedoch schleierhaft ist, ist die korrekte Behandlung von Arbeitsplatzschutzgesetz in Verbindung mit dem Leistungslaufbahngesetz und wie sich diese auswirkt.
Nun zu meiner konkreten Frage. Ich wurde zum 01.10.2023 nach dem Studium zum Beamten auf Probe ernannt. Aufgrund guter Leistungen wurde die Probezeit verkürzt auf 1,5 Jahre und ich wurde damit zum 01.04.2025 zum Beamten auf Lebzeit ernannt. 6 Monate später wurde ich schließlich von A9 auf A10 befördert. Welche Zeiten hierbei angerechnet wurden, kann ich nicht genau sagen. Die Regelbeförderungszeit hier wären 2 Jahre gewesen. Es gibt jedoch noch den München Bonus der das auf ein Jahr verkürzt, sowie eben die Zeit als Soldat auf Zeit. Die Frage ist, ist die Zeit welche angerechnet wird mit der ersten Beförderung verbraucht, wieviel Zeit der 12 Jahre wird überhaupt angerechnet und wie werden derartige Fälle generell behandelt?
Falls mir hier jemand weitergehende Auskunft erteilen kann wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
BW