Steuerklasse gewechselt

Begonnen von Ellen Alien, Gestern um 20:01

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Ellen Alien

Kennt sich jemand mit den ELStAM und dem Wechsel der Steuerklasse aus?
Ich bin alleinerziehend und war für die Jahre 2024/25 auf Antrag in Steuerklasse 2. Ich lebe mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, mein Kind ist ausbildungssuchend und verfügt derzeit über keinerlei eigenes Einkommen.
Nun ist folgende Situation eingetreten: Kind ist im November 2025 volljährig geworden, die Familienkasse hat die Zahlung des Kindergeldes ab Dezember 2025 eingestellt.
Weiterzahlung des Kindergeldes für das volljährige Kind wurde beantragt, Antrag aber bislang nicht von der Familienkasse bearbeitet.
Ebenfalls wurde beim Finanzamt die Steuerermäßigung für das Jahr 2026 beantragt und auch bereits abschließend bearbeitet. Ich habe einen Bescheid über die ELStAM erhalten, mit der Mitteilung, dass ab 1.12.25 bis 31.12.26 die Steuerklasse 2 in der Datenbank gespeichert ist.
Jetzt habe ich auf der Gehaltsabrechnung für 12/25 gesehen, dass in diesem Monat die Steuerklasse 1 zugrunde gelegt wurde.
Das macht einen Unterschied im Zahlbetrag von ca 100€ aus.
Ich erkläre mir das so, dass mit dem Wegfall des Kindergeldes die Meldung der Familienkasse an das Finanzamt erfolgt ist, dass der Anspruch auf Kindergeld weggefallen ist und damit die Einordnung in die Steuerklasse 1 erfolgt ist.
Durch den neuen Antrag auf Steuerermäßigung habe ich aber auf jeden Fall Anspruch auf die Steuerermäßigung für Dezember 2025. Nur dass die zeitliche Abfolge ungünstig war, da zuerst die Gehaltsabrechnung in der Klasse 1 für diesen Monat erstellt wurde, bevor die Änderung durch das Finanzamt erfolgt ist.
Was ich mich nun frage, und vielleicht weiß das hier jemand: Erfolgt die Korrektur automatisch mit der Lohnabrechnung für 1/26 oder ist das nur noch rückwirkend über die Steuererklärung für 2025 möglich?

Flowerpowerkiki

Frag am Besten bei deinem Arbeitgeber nach.

Wir du recht vermutest, war wahrscheinlich die zeitliche Abfolge zu knapp. Die Gehaltsabrechnung erfolgt meist schon um den 10. des Monats und da lag Elstam für Steuerklasse 2 wahrscheinlich nicht vor.
Der Arbeitgeber bekommt die Steuerklasse automatisch vom Finanzamt übermittelt, auch ggf. rückwirkend.

Auch, ob dein Arbeitgeber das Vorjahr noch korrigiert / korrigieren darf, kann nur er beantworten. Dies ist abhängig, ob bereits eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und ans Finanzamt übermittelt wurde.