Langzeiterkrankung: Frist-Berechnung Amtsarzt/ Unabhängigkeit Amtsaarzt

Begonnen von NrwLehrerin, 05.01.2026 10:40

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NrwLehrerin

Liebe Forumsgemeinde.

Ein frohes neues Jahr.

Trotz Nutzen der Suchfunktion bin ich zu keinem Ergebnis gekommen. Sollte ich etwas übersehen haben, danke ich für einen Hinweis und bitte schon vorab um Entschuldigung.

Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung von Erkrankungszeiten beziehungsweise die Einschaltung des Amtsarztes.

Im letzten Jahr war ich bis zum 1. August 2025 länger als drei Monate krank.
Nun bin ich seit Anfang Dezember aufgrund eines Unfalls erneut dienstunfähig. Dies wird vermutlich auch noch einige Wochen dauern, insgesamt circa acht Wochen.

Dazu habe ich zwei Fragen:

1.) Die Regelungen sehen ja vor, wer ,,innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat" kann/ bzw. wird zum Amtsarzt geschickt.
Dabei ist mir irgendwie unklar, wie die Dreimonatsfrist berechnet wird? Wird das Tag genau getan? Also jeden Tag automatisch sechs Monate zurückgerechnet und wenn dann die drei Monate überschritten, sind der Amtsarzt eingeschaltet?

2.) Inwieweit kann der Dienstherr den Amtsarzt ,,beeinflussen" ? Nach einem Gespräch mit dem Dienstherren und aufgrund verschiedener Vorfälle habe ich den Eindruck, dass der loswerden möchte, beziehungsweise mich in den Ruhestand versetzen möchte. Also mit anderen Worten, wie unabhängig/ beeinflusst ist der Amtsarzt?

Herzlichen Gruß und Dank!

10481178

Die Frist wird taggenau berechnet. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach § 26 BeamtStG bei der Formel "Innerhalb von 6 Monaten 3 Monate DU" hinzutritt, dass es innerhalb der nächsten 6 Monate keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Dies können nur Mediziner beurteilen.

Damit der Amtsarzt eine Untersuchung durchführen kann, benötigt er entsprechende Informationen, die die Dienststelle zusammenstellt. Art und Aufgabe, zeitliche Beanspruchung, bisherige (bekannte) Krankheitsverläufe, Atteste, etc. Auf dieser Basis wird der Amtsarzt die Dienstfähigkeit beurteilen.

clarion

Bei Unfallfolgen ist häufig eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit doch zu erwarten. Unsere Personalabteilung würde wegen eines Unfalls den Amtarzt nicht in Gang setzen, sofern keine schwerwiegenden Langzeitschäden zu befürchten sind.

AR76

Zitat von: clarion in 06.01.2026 08:15Bei Unfallfolgen ist häufig eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit doch zu erwarten. Unsere Personalabteilung würde wegen eines Unfalls den Amtarzt nicht in Gang setzen, sofern keine schwerwiegenden Langzeitschäden zu befürchten sind.
Hängt immer vom Einzelfall ab. Bei einem Bekannten von mir hat seine Dienststelle nach einem Fahrrad-Unfall mit Knie-Verletzung nach vier Monaten den Amtsarzt eingeschaltet. Und er hat zeitnah einen Termin bekommen. Anscheinend will man ihn loswerden oder die Stelle frei haben.
Andere warten ein bis zwei Jahre - aber einem Termin beim Psychologen im Gesundheitsamt.

Rheini

Zitat von: AR76 in 06.01.2026 09:32Hängt immer vom Einzelfall ab. Bei einem Bekannten von mir hat seine Dienststelle nach einem Fahrrad-Unfall mit Knie-Verletzung nach vier Monaten den Amtsarzt eingeschaltet. Und er hat zeitnah einen Termin bekommen. Anscheinend will man ihn loswerden oder die Stelle frei haben.
Andere warten ein bis zwei Jahre - aber einem Termin beim Psychologen im Gesundheitsamt.

ich würde nicht immer Böswilligkeit unterstellen. Manche Dienststellen sind halt vorsichtiger, als andere. Evtl. kommt es auch auf die Krankheit bezogen auf den Job an. Dein Bekannter arbeitet evtl. auf einer Stelle bei der er viel gehen muss und da ist es evtl. eher sinnvoll, frühzeitig einen Amtsarzt einzuschalten im Hinblick darauf, dass die Fürsorgepflicht des DH bedeuten könnte, ihm eine sitzende Stelle anzubieten usw.

Auch denke ich das nach der 16jährigen Krankschreibung einer Lehrerin, die Personalstellen eher eine sichere Variante in Zukunft wählen.

MoinMoin

Zitat von: Rheini in 06.01.2026 10:16ich würde nicht immer Böswilligkeit unterstellen. Manche Dienststellen sind halt vorsichtiger, als andere. Evtl. kommt es auch auf die Krankheit bezogen auf den Job an. Dein Bekannter arbeitet evtl. auf einer Stelle bei der er viel gehen muss und da ist es evtl. eher sinnvoll, frühzeitig einen Amtsarzt einzuschalten im Hinblick darauf, dass die Fürsorgepflicht des DH bedeuten könnte, ihm eine sitzende Stelle anzubieten usw.

Auch denke ich das nach der 16jährigen Krankschreibung einer Lehrerin, die Personalstellen eher eine sichere Variante in Zukunft wählen.
Sehr richtig.
Es gibt einfach Dienststellen, die machen es nach Schema F, damit keiner "benachteiligt" wird. Also ab zum Amtsarzt nach 4 Monaten (nach drei dürfen sie mW). Bei uns wird idR nach 6 Monaten standardmäßig der Brief rausgeschickt, sofern der Beamte nicht von sich aus, seinen Heilplan mitgeteilt hat.
Denn es macht keinen Sinn jemanden der mitten in der Reha ist zum Amtsarzt zu schicken, weil der nach 5 Minuten sagen "muss", kann er erst nach der Reha beurteilen.

Rentenonkel

Der Grundsatz Reha vor Rente für die Tarifbeschäftigten erhält immer mehr Einzug auch ins Beamtenrecht und wird dort auch immer mehr beherzigt.

Um eine Beihilfe zu den Kosten einer ambulanten Kurmaßnahme zahlen zu können, muss diese vor Antritt von der Beihilfestelle als beihilfefähig anerkannt werden. Die Personalstelle kann die Notwendigkeit der Maßnahme durch den zuständigen Amtsarzt prüfen lassen und an die Beihilfestelle weiterleiten.

Hat der Amtsarzt die Notwendigkeit einer Rehamaßnahme bestätigt, erhält man einen Anerkennungsbescheid von der Beihilfestelle. Im Rahmen der Mitwirkung muss dann eine Rehamaßnahme auch angetreten werden. Solche Maßnahmen sollen eine schnellere Genesung und somit frühere Wiedereingliederung unterstützen.

Sofern eine Wiedereingliederung an die alte Stelle nicht möglich ist, kann auch im Rahmen des Verfahrens geschaut werden, ob und inwieweit eine Umsetzung in Frage kommt. Daher dient eine solche Untersuchung nicht in erster Linie der Feststellung der Dienstunfähigkeit, sondern vielmehr der Vermeidung der Dienstunfähigkeit durch Prüfung von geeigneten Hilfeleistungen oder Hilfestellungen.

MoinMoin

In Ergänzung dazu: Machen wir das auch so bei unseren Krebskranken, wenn die gerade in der Chemo sind.
Denn auch dort wird der Amtsarzt erst nach der Chemo urteilen, wie es weitergeht mit dem Menschen, bzgl. seiner Dienstunfähigkeit.

blub1984w

Ich bin seit Anfang Januar 2025 krankgeschrieben (glaube 13.1.), habe dann im April versucht, wiederzukommen, hat genau ne halbe Stunde ca geklappt 😱 Seit dem bin ich weiter krankgeschrieben. Im Oktober hatte ich ein Bem-Gespräch, bei dem mir das schon unterbreitet würde, dass bald das Schreiben bzgl Amtsarzt kommt. Irgendwann im November kam das Schreiben von der Dienststelle, dass sich das Gesundheitsamt bei mir wegen eines Termins melden wird. Bisher ist dies nicht gekommen.

Man muss aber dazu sagen, dass ich Mitte November eigentlich für Anfang Dezember meine Wiedereingliederung angekündigt habe. Was leider nicht geklappt hat. Lange Geschichte.

Nun hab ich für nächste Woche einen Aufnahmetermin in einer Klinik.

Ich hab jetzt zwei Optionen: entweder die Behörde hat das mit dem Amtsarzt aufgeschoben, ohne Info an mich oder das Gesundheitsamt hat sich bislang nicht bei mir gemeldet 😄

Rentenonkel

Wenn das Gesundheitsamt beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen, sind die Gesundheitsämter in NRW vielerorts derart überlastet und personell ausgedünnt, dass Wartezeiten auf einen Gutachtertermin von bis zu sechs Monaten keine Seltenheit mehr sind.

AR76

Zitat von: Rentenonkel in 07.01.2026 10:21Wenn das Gesundheitsamt beauftragt wird, ein Gutachten zu erstellen, sind die Gesundheitsämter in NRW vielerorts derart überlastet und personell ausgedünnt, dass Wartezeiten auf einen Gutachtertermin von bis zu sechs Monaten keine Seltenheit mehr sind.
Sechs Monate geht noch. Bei uns teilweise mindestens 1 1/2 Jahren bei Psyche.
Alternativ darf man jetzt im Wohnort begutachtet werden, wenn es dort schneller geht.

cookiedent

Offiziell ist der Amtsarzt natürlich weder befangen noch abhängig in seiner Entscheidung.
In der Realität sieht es möglicherweise anders aus.

Meine eigene Erfahrung:

Mir teilte der Amtsarzt seinerzeit direkt nach der Begrüßung mit, dass "man" sich entschlossen hat, mich in den Ruhestand zu versetzen. Seine gutachterliche Tätigkeit bestand seinerzeit darin, meine Vitalwerte zu erfassen (Blutdruck, Puls, Gewicht, etc.) und ein ca. fünfminütiges Gespräch zu führen. Er selbst war Internist, ich hatte eine (temporäre) psychische Erkrankung. Dauer der gesamten Untersuchung, ca. 20 Minuten.
Meiner Bitte nach Wiedereingliederung (Hamburger Modell) wurde nicht stattgegeben (diese Möglichkeit sehe er im Moment nicht), man sehe sich in drei Jahren wieder, er wolle mir Zeit geben, mich auszukurieren. So weit, so gut.
Nach diesen drei Jahren kam aber das eigentlich bemerkenswerte.
Der Amtsarzt teilte mir mit, dass das Personalamt den Wunsch verspürte, mich zu sehen. Also gingen wir gemeinsam dorthin. Hier erkundigte sich der Amtsleiteiter höflich nach meiner allgemeinen Verfassung und referierte über die dienstlichen Belastungen und darüber, dass meine Planstelle zwischenzeitlich wieder besetzt sei usw.
Nach diesem "Gespräch" waren der Amtsarzt und ich relativ sprachlos und wir verabredeten uns, ohne weitere Untersuchung, zu einem Termin in drei Jahren.
Danach hatte ich das Spiel dann mitgespielt.
All das ist mittlerweile 20 Jahre her, kann Unschärfen enthalten und möglicherweise hat sich der Ablauf heute verändert.

Rheini

Sowas kann es natürlich geben. Wir sind ja auch alles gesetzestreue Mitglieder der Gesellschaft, dennoch habe ich gehört, dass es tatsächlich auch in Deutschland Straftaten geben soll.

Ich finde dennoch das in letzter Zeit viele schon im Vorfeld immer was Böses in irgendwelcher Maßnahme sehen und es was Persönliches sein muss, weil man kennt jemanden der jemanden kennt, dessen Bruder hat man mal in solch einem Fall was Böses gewollt ......

Es soll aber tatsächlich auch nette Kollegen geben, sogar in den Personalabteilungen .....