richtiges Krankmelden

Begonnen von maxlll, 05.01.2026 19:18

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maxlll

Zu meinen Fall
Ich war bei meinen Hausarzt am 30.12.25 und am 2.1.2026
Er hat mich vom 30.12,25 - 2.1.26 Krankgeschrieben. Für den Zeitraum habe ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen. Und gleichzeitig wurde sie online zum AG geschickt.

Heute habe ich beim Arzt angerufen und mit der Arzthelferin gesprochen.
Ich habe ihr erklärt, dass ich mich noch krank fühle und ich die Woche noch
daheim bleiben will. Sie wollte es dem Arzt sagen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den
AG schicken.
Ich hatte also kein Kontakt zu einen Arzt

jetzt habe ich diesen Artikel gelesen und bin mir unsicher

https://www.focus.de/finanzen/news/krankmeldung-per-mausklick-wann-online-atteste-zum-job-risiko-werden_34738892-228b-48f8-8bf5-834467de150e.html

Ich arbeite im TVÖD SUE und mir ist nur bekannt, dass man sich bei Krankheit sofort den AG informieren muss, und ab den 3 Krankheitstag brauche ich ein Artest. Ansonsten sind mir keine Betriebsvereinbarungen bekannt.


Ich denke mal, ich habe alles richtig gemacht und mir kann man nix verwerfen.
Oder sollt ich lieber nochmal zum Arzt und mir die AU ausdrucken lassen und dann
zum AG schicken

Das klingt jetzt alles bisschen blöd und spießig, aber bei uns herrscht Auftragsflaute
und es sind schon einige Kollegen gegangen

KaiBro

In dem von dir verlinkten Artikel geht es um Onlineanbieter. Dort kannst du dir eine Krankmeldung über Wochen oder auch Monate erkaufen, ohne untersucht worden zu sein.

Und der Arzt schickt die AU in der Regel nicht zum Arbeitgeber. Du musst dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden (telefonisch, E-Mail, usw.) und der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung von der Krankenkasse ab.

maxlll


Und der Arzt schickt die AU in der Regel nicht zum Arbeitgeber. Du musst dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden (telefonisch, E-Mail, usw.) und der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung von der Krankenkasse ab.
[/quote]

Stimmt so läuft es. Zur Zeit haben wir Betriebsurlaub, bis zum 7.1. Ich habe noch bis zum 11.1 Urlaub, muss ich mich da gleich am 7.1 melden Telefonisch E Mail oder reicht es am 12.1 wenn mein Urlaub vorbei ist.

MoinMoin

Sofern du deinen AG heute rechtzeitig vor Dienstbeginn gemeldet hast, dass du weiterhin AU bist und die AUB vom Arzt auch korrekt als folge AUB sprich ab dem 2.1. ausgestellt ist, dann sollte doch alles einigermassen ordentlich gelaufen sein.
Obwohl du formaljuristisch bei fortschreitender AU am Samstag, dir auch umgehend für den Samstag eine AUB hättest besorgen müssen....
Wenn du allerdings am 3. und 4. AU warst und so tust, als ob du da nicht AU warst, dann kann es rein theoretisch Probleme geben.

Der Fehler liegt eigentlich darin, dass der Arzt dich nicht bis Sonntag als voraussichtlich AU bescheinigt hat, denn wenn er am Freitag nicht weiß, dass du am Samstag noch voraussichtlich AU bist, dann ist er ein schlechter Arzt und glaubt an Wunderheilung.

maxlll

ich habe noch keinen Kontakt mit dem AG aufgenommen. die sind ja noch alle bis Mittwoch im Betriebsurlaub. Ich habe auch noch bis 9.1 Urlaub, und fange am 12.1 wieder an.
Am Samstag und Sonntag wird bei uns nicht gearbeitet.

KaiBro

Sicher das die komplette Personalabteilung im Betriebsurlaub ist?

Eine AU muss unverzüglich (am 1. Krankheitstag) dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dies dürfte auch für Zeiten des Betriebsurlaubs gelten. Bedeutet, dass deine AU evtl. nicht mehr fristgerecht eingegangen ist.

Ich hätte den AG per E-Mail informiert, dass die AU vom Arzt bis zum xx.xx.xxxx verlängert wurde, auch wenn alle im Urlaub sind.

Die Urlaubstage bekommst du gutgeschrieben.

maxlll

Zitat von: KaiBro in 05.01.2026 23:09Sicher das die komplette Personalabteilung im Betriebsurlaub ist?

Ich bin davon ausgegangen. Zu 99 % ist mein Vorgesetzter bei dem ich mich immer Krankmelde und meinen Urlaub unterschreiben lasse nicht auf Arbeit

Eine AU muss unverzüglich (am 1. Krankheitstag) dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dies dürfte auch für Zeiten des Betriebsurlaubs gelten. Bedeutet, dass deine AU evtl. nicht mehr fristgerecht eingegangen ist.

Mist das habe ich versaut

Ich hätte den AG per E-Mail informiert, dass die AU vom Arzt bis zum xx.xx.xxxx verlängert wurde, auch wenn alle im Urlaub sind.

ich schreibe morgen eine Mail an meinen Vorgesetzten und erkläre mich krank

Die Urlaubstage bekommst du gutgeschrieben.

Ja das weiß ich

Tante Hilde

Bei uns gäbe es Ärger, wenn man sich nicht unverzüglich beim AG meldet! Das Prozedere ist vorgegeben, entweder steht es bei euch in einer Dienstanweisung oder einer Dienstvereinbarung, je nachdem wie das organisiert ist.
Da Du aber eh im Urlaub bist, hast Du quasi im schlimmsten Fall keine Gutschrift Deiner Urlaubstage zu befürchten...
Ansonsten ist der telefonische Kontakt zum Hausarzt ausreichend, wenn dieser das so festlegt. Sonst hätten sie Dich nochmal einbestellt.
Dein AG weiß so lange nichts von der AU-Bescheinigung, bis Du mitteilst, dass es sie gibt. Erst dann holt der AG diese online bei der Krankenkasse ab. Deswegen ist die eigene Meldung so wichtig!

MoinMoin

Bei uns würdest du Urlaubstage nicht gutgeschrieben bekommen, wenn du dich nicht auch am 1. Krankheitstag AU gemeldet hast.

Und auch wenn man am Samstag nicht arbeitest, muss man, wenn man da AU ist, auch eine AUB für diese Tage haben, da diese Tage zu den 42 Tage der Lohnfortzahlung zählen.
So tun als ob man Sa/So nicht AU war ist (ein schwer nachweisbarer) Betrug.
Daher hoffe ich , dass der Arzt richtigerweise eine FolgeAUB ausstellt die durchgängig ist.

Also eine korrekte Meldung wäre gewesen im Urlaub am ersten Tag sowohl sich beim Ag AU melden (auch wenn keine da ist, email geht immer) als auch natürlich für die gesamte Zeit der AU eine AUB.
Sprich wenn du Samstag weiterhin AU bist, dann auch für Samstag eine AUB!



Schmitti

Zitat von: maxlll in 05.01.2026 19:18Ich arbeite im TVÖD SUE... aber bei uns herrscht Auftragsflaute
Interessante Kombination.