Befristeter Arbeitsvertrag, vorzeitig kündigen

Begonnen von Mühle, 20.02.2026 17:16

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Mühle

Hallo, ich befinde mich seit dem 1.5.25 in einem für zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, der Vertrag ist wegen vorliegen eines sachlichen Grundes zweckbefristet.
Ich möchte ihn kündigen, im Vertrag ist zur vorzeitigen Kündigung nichts vermerkt, außer:
die Voraussetzungen einer Kündigung sowie das bei der Kündigung zu beachtende Verfahren richtet sich für den Arbeitgeber und den Beschäftigten nach den einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen, die Kündigung unterliegt der Schriftform nach Paragraph 623 BGB.
Ich möchte den Vertrag schnellstmöglich kündigen, geht das? Falls ja, mit welcher Frist?

MoinMoin

Schnellstmöglich ist immer der Weg über einen Auflösungsvertrag.
Das heißt, dass du Montag schon arbeitslos sein kannst, wenn ihr euch einigt.
Fristen braucht man nur wenn man sich vor Gericht wiedersehen möchte.
Wenn du aber nicht mit deinem AG reden willst, dann kündige zum 31.3. und ab dem 1.4. kannst du ne neue Stelle antreten.