Wie um Zeugnis bitten?

Begonnen von atal, Gestern um 14:28

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atal

Servus,

meine zweijährige Befristung endet nun in 4 Monaten. Da sich leider noch keiner dazu geäußert hat, auch nicht auf Nachfrage, wie es mit mir weitergehen wird, habe ich per Mail an die Personalabteilung um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gebeten.

Der Personalchef kam zu mir und meinte, dass das so nicht geht. Ich sollte das schriftlich machen und begründen, warum ich dieses benötige.

Will da jetzt auch nicht arschig sein und denen schon eine vernünftige Begründung liefern und evtl. auch zeitlgleich mitteilen, dass ich sehr gerne hier bleiben möchte.

Wie formuliert man sowas am "geschicktesten"?

Dankeschön.

LG

clarion

Ich würde es spo formuliere,

Da mir trotz meiner Nachfrage von Datum Ihrerseits bisher keine Verlängerung/Entfristung des Arbeitsvertrages angeboten wurde,  möchte ich mich auf andere Arbeitsstellen bewerben.  Daher bitte ich um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

MoinMoin

Ich würde es noch softer angehen.
Da du 3 Monate vor Vertragsende dich arbeitssuchend beim Amt melden musst, würde ich dies als letzte Zaunpfahl zum Anlass nehmen.

Da ich mich am 1.2. beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss und da das Arbeitsamt von mir erwartet, dass ich mich zeitnah um eine Anschlussstelle bewerbe, wofür ich ein Zwischenzeugnis benötige, bitte ich um die Ausstellung eines solchen.

Und noch ein Hinweis: Wenn du zu einem Bewerbungsgespräch in dieser Zeit musst, dann muss dich dein AG dafür bezahlt freistellen.

Autodoc

Ich hab das noch in einem anderen Beitrag gefunden, das sollte auf die Situation auch anwendbar sein.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis setzt nach § 35 Abs. 3 TVöD voraus, dass Beschäftigte einen triftigen Grund geltend machen können. Als triftig ist ein Grund anzuerkennen, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch der Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt, weil das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern
In der Literatur und von der Rechtsprechung anerkannte Gründe sind:
-   die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bzw. die Bewerbung auf eine andere Stelle
-   geplante Fort- und Weiterbildung,
-   längere Arbeitsunterbrechungen (etwa durch Sonderurlaub, Elternzeit, Antritt von Wehr- und Zivildienst, Übernahme eines politischen Mandats), Übernahme neuer Funktionen und Tätigkeiten
-   vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung oder Änderungskündigung
-   Tätigkeits- bzw. Vorgesetztenwechsel (zuletzt: BAG vom 20.5.2020 – 7 AZR 100/19 – ZTR 2020, 59), bevorstehende Versetzung oder Abordnung, Betriebsübergang (§ 613a BGB),
-   in Betracht können auch besondere Umstände im sozialen Umfeld der Beschäftigten kommen wie z. B. Vorlage bei Gerichten und Behörden, Bewerbung um eine Wohnung, Stellung eines Kreditantrags).