Wie um Zeugnis bitten?

Begonnen von atal, 09.01.2026 14:28

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

atal

Servus,

meine zweijährige Befristung endet nun in 4 Monaten. Da sich leider noch keiner dazu geäußert hat, auch nicht auf Nachfrage, wie es mit mir weitergehen wird, habe ich per Mail an die Personalabteilung um die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gebeten.

Der Personalchef kam zu mir und meinte, dass das so nicht geht. Ich sollte das schriftlich machen und begründen, warum ich dieses benötige.

Will da jetzt auch nicht arschig sein und denen schon eine vernünftige Begründung liefern und evtl. auch zeitlgleich mitteilen, dass ich sehr gerne hier bleiben möchte.

Wie formuliert man sowas am "geschicktesten"?

Dankeschön.

LG

clarion

Ich würde es spo formuliere,

Da mir trotz meiner Nachfrage von Datum Ihrerseits bisher keine Verlängerung/Entfristung des Arbeitsvertrages angeboten wurde,  möchte ich mich auf andere Arbeitsstellen bewerben.  Daher bitte ich um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

MoinMoin

Ich würde es noch softer angehen.
Da du 3 Monate vor Vertragsende dich arbeitssuchend beim Amt melden musst, würde ich dies als letzte Zaunpfahl zum Anlass nehmen.

Da ich mich am 1.2. beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss und da das Arbeitsamt von mir erwartet, dass ich mich zeitnah um eine Anschlussstelle bewerbe, wofür ich ein Zwischenzeugnis benötige, bitte ich um die Ausstellung eines solchen.

Und noch ein Hinweis: Wenn du zu einem Bewerbungsgespräch in dieser Zeit musst, dann muss dich dein AG dafür bezahlt freistellen.

Autodoc

Ich hab das noch in einem anderen Beitrag gefunden, das sollte auf die Situation auch anwendbar sein.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis setzt nach § 35 Abs. 3 TVöD voraus, dass Beschäftigte einen triftigen Grund geltend machen können. Als triftig ist ein Grund anzuerkennen, wenn dieser bei verständiger Betrachtungsweise den Wunsch der Beschäftigten als berechtigt erscheinen lässt, weil das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern
In der Literatur und von der Rechtsprechung anerkannte Gründe sind:
-   die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bzw. die Bewerbung auf eine andere Stelle
-   geplante Fort- und Weiterbildung,
-   längere Arbeitsunterbrechungen (etwa durch Sonderurlaub, Elternzeit, Antritt von Wehr- und Zivildienst, Übernahme eines politischen Mandats), Übernahme neuer Funktionen und Tätigkeiten
-   vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung oder Änderungskündigung
-   Tätigkeits- bzw. Vorgesetztenwechsel (zuletzt: BAG vom 20.5.2020 – 7 AZR 100/19 – ZTR 2020, 59), bevorstehende Versetzung oder Abordnung, Betriebsübergang (§ 613a BGB),
-   in Betracht können auch besondere Umstände im sozialen Umfeld der Beschäftigten kommen wie z. B. Vorlage bei Gerichten und Behörden, Bewerbung um eine Wohnung, Stellung eines Kreditantrags).

atal

Danke Euch.

Wie ist das mit der Anschrift, Anrede?

Schreibt man direkt den Personalchef, z. B.

Herrn
XYZ

Sehr geehrter Herr XYZ,

oder bei einer Stadt

Magistrat der Stadt XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

?

PiratJack1991

Moin,

als ich vor kurzen mein Zwischenzeugnis (Grund Bewerbung auf andere Stellen) angefordert habe, habe ich meinen Referenten eine E-Mail geschrieben, er hat mit den Team-Leitungen gesprochen, es wurde ein Zeugnis aufgestellt, ich habe das vorab zur Prüfung bekommen. Danach musste ich das Unterschreiben und es ging über meinen Referenten an den Personalbereich, die haben daraus ein Zeugnis erstellt.
Liebe Grüße
PiratJack1991

phi_vo

Hallo atal,

ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man (als Personalchef) so ein "Aufriß" macht, dass du dein (von meinem Verständnis her nachvollziehbares) Anliegen schriftlich einreichen sollst - du bist da vertraglich zwei Jahre beschäftigt (gewesen) und hast - gerade in dieser Situation - nun einen Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses (habe es mir jetzt erspart, juristisch zu untermauern, sollte aber [sicher] so sein -> ein anderer user/ eine andere userin hat dazu ja bereits zitiert).

Warum du diesen Anspruch schriftlich geltend machen solltest und es nicht formlos per "normaler" Mail (an die HR) funktionieren sollte, erschließt sich mir nicht. Unnötiger Formalismus/ unnötige Bürokratie?! FÜr mich unklar und letztlich auch unnötig. Oder gibt es einen Grund dafür? Den habe ich nicht erkennen können aus deinen Ausführungen.

Falls du es dann wirklich schriftlich einreichen sollst/ wirst (so sieht es ja aus), dann würde ich persönlich (kenne den konkreten Fall nicht, daher mit Vorsicht zu verstehen) an die Personalabteilung, ggfs. an eine/n direkte Ansprechpartner/ Ansprechpartnerin adressieren:

Arbeitgeber XYZ
Personalabteilung
ggfs. Frau/ Herr XYZ
Straße
Plz + Stadt


[Wenn direkte Ansprechpartnerin verwendet wird]Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrter Herr XYZ,
[Alternativ, wenn kein direkter Ansprechpartner vorhanden:] Sehr geehrte Damen und Herren,

dein Anliegen
(zB:
"Im Zuge meiner Bemühungen um eine Anschlussbeschäftigung an mein hiesiges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis bitte ich um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.
Gerne stehe ich Ihnen darüber hinaus weiterhin für einen Austausch bzgl. einer Weiterbeschäftigung bei Ihnen zur Verfügung - ich würde mich über eine solche Möglichkeit freuen."

Letzter Satz insbesondere wirklich nur optional, je nach deiner konkreter Situation, die ich nicht kenne.)

Mit freundlichen Grüßen

atal


Wie gesagt - reiner Vorschlag, bitte vor Übernahme überlegen, ob es für dich bzw. deinen Fall passt!