Höhergruppierung, Neueingruppierung und auf meine eigene Stelle bewerben?

Begonnen von QW3RTY, Gestern um 22:18

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QW3RTY

Hallo,

ich bin seit 10/2023 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt auf einer Stelle die mit EG 9b bewertet ist. Ich habe mit Stufe 4 angefangen.

Damit eine der sechs Sachbearbeiterstellen neu ausgeschrieben werden konnte, ist die Stelle vom Arbeitgeber nun in 01/2026 neu bewertet worden mit EG 9c. Die Tätigkeiten haben sich seit 2023 aber nicht geändert.

Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Handelt es sich um eine Höhergruppierung (Stufengleicher Aufstieg und neuer Beginn der Stufenlaufzeit) oder eine rückwirkende Neueingruppierung (Eingruppierung seit 10/2023 im EG 9c Stufe 4 mit entsprechender Stufenlaufzeit)?
2. Mein Arbeitgeber teilte uns mit, dass durch die Neubewertung der Stelle diese nun auch für andere Mitarbeiter interessant sein könnte. Die Stelle werde nun neu ausgeschrieben und ich könne mich aber wie jeder andere drauf bewerben.

Die Ausschlussfrist und das ich selber Schuld bin nicht vorher einen Antrag zur Wahrung der Frist zu stellen ist mir bewusst, aber ich möchte sicherstellen das die Stufe und Stufenlaufzeit richtig umgesetzt wird.

Zudem ist mir aus der Ausbildung noch folgender Satz in Erinnerung: ,,Tarifautomatik bedeutet du bist in der Stelle eingruppiert, deren Tätigkeit du ausübst, Du musst nur drauf achten, dass dein Arbeitgeber es auch umsetzt. Deswegen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen mich neu zu bewerben.

Schließlich wurde keine neue Stelle geschaffen, sondern die Stelle deren Tätigkeiten sich nicht geändert haben von Anfang an falsch bewertet.

Ich hoffe es gibt jemanden der mir die Fragen beantworten und sagen kann was nun zu tun ist.

VG QW3RTY

MoinMoin

Stellen sind tariflich unbeachtlich.
Es zählt alleine die auszuübenden Tätigkeiten, die der AG dir übertragen hat.
Wenn diese nicht bekannt sind, also schriftlich vorliegen, dann kann niemand entscheiden in welcher Entgeltgruppe du eingruppiert bist (Sondern es wurde gewürfelt). So viel als Vorwort.

Wenn bisher der Ag der Rechtsmeinung war, dass deine Tätigkeiten in der 9b eingruppiert sind und er jetzt seine Rechtsmeinung geändert hat und sie mit 9c vergüten will (und die Tätigkeiten in der Tat zur 9c führen), dann fordere auf Basis dieser Erkenntnis das dir zustehende Entgelt ein.

Du bist dann seit Übertragung dieser Tätigkeiten in der 9c, da es keine Höhergruppierung ist, sondern eine Korrektur der falschen Bezahlung, also Eingruppierung seit 10/2023 im EG 9c Stufe 4 mit entsprechender Stufenlaufzeit.

Das ist natürlich nur korrekt, wenn du die identische (sowohl Inhalt als auch Zeitanteile) Tätigkeitsbeschreibung hast, wie die, die neu bewertet wurde.