Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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LehrerBW

Der VBE war nicht imstande bei seinen Fragen an die Parteien zur Landtagswahl auf die amtsangemessene Alimentation einzugehen.
Mehr als nur enttäuschend 🧐
https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2026/01/Wahlpruefsteine_2026_ANSICHT.pdf

LehrerBW


RichterBW94

Vielen Dank. Tatsächlich mehr als nebulös....

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in 15.02.2026 12:13Vielen Dank. Tatsächlich mehr als nebulös....

Wie steht schon in der Bibel 😁
,,Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie erkennen."

Johnsmith

Nur die FDP schreibt, dass sie fiktive Partnereinkommen für eine Umgehung der Rechtsprechung des BVerfG hält.

Aber aus der Opposition bzw. bald ggf. der Bedeutungslosigkeit lässt sich das leicht sagen und wird es nichts ändern...

Ozymandias

https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Mitteilungen/DRB_BW_Mitteilungen_2026-01.pdf

Nichts neues, außer dass die Richter die Ablösung der R von der A-Besoldung möchten und CDU und Grüne dem teilweise zustimmen.

Runo34

Ozymandias laut dem Wahlprogramm der Grünen zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 planen die Grünen die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei - sprich die Abschaffung des mittleren Dienstes.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Grundsatzbeschlusses aus Karlsruhe zur amtsangemessenen Alimentation stellt sich die Frage, wie sich ein solches Modell rechtlich und finanziell einordnen ließe.

Insbesondere wäre interessant zu beleuchten, welche Auswirkungen dies auf Besoldungsstruktur und Karrierewege hätte – auch mit Blick auf eine mögliche Regierungsbildung von Grünen und CDU nach der Wahl.

Wie ordnest Du dieses Vorhaben ein?

Ozymandias

Habe mich bisher mit der Polizeibesoldung nicht befasst.
Es gilt aber allgemein für alle. Auf die neuen Gesetze warten und wenn einem das Ergebnis nicht gefällt -> wie bislang jedes Jahr Widerspruch einlegen.

BW123

Typischerweise erfolgt bei der Polizei nach der Lebzeit-Ernennung eine Beförderung nach A9. Spätestens also 1-2 Jahre nach der Ausbildung.

Es gibt eigentlich nahezu keine Beamten im mittleren Dienst mehr, die nicht nach ca. 5-6 Jahren Erfahrung - ergo spätestens mit Mitte / Ende 20 - in A10 sind.

Inoffiziell ist es quasi schon eine zweigeteilte Laufbahn. Dies führt dazu, dass ganze Dienstzweige mittlerweile nach A10 besoldet werden. Zum Beispiel vom Dienstgruppenleiter bis hin zum (letzten) Sachbearbeiter, der gerade seit 3+x Jahren ,,fertig" ist.


RichterBW94

Klingt erstmal gut, wenn ich mir aber die Besoldungstabellen aus SH anschaue ist - verglichen mit BW - noch viel Luft nach oben. Der große Wurf ist das nicht. Vielleicht gelingt mit der Umsetzung gerade einmal der Anschluss an BW. Mehr aber auf keinen Fall.

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in 08.03.2026 17:07Klingt erstmal gut, wenn ich mir aber die Besoldungstabellen aus SH anschaue ist - verglichen mit BW - noch viel Luft nach oben. Der große Wurf ist das nicht. Vielleicht gelingt mit der Umsetzung gerade einmal der Anschluss an BW. Mehr aber auf keinen Fall.

Verglichen mit uns ist doch SH momentan nahezu gleichauf.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/3/
Und das bei deutlich niedrigerem MÄE.
Mal gespannt was die neue Regierung tun wird.

RichterBW94

Findest Du?
Wenn ich mir zB die aktuellen Werte für A13 anschaue sieht es von der Spreizung wie folgt aus:

SH:
4.987,30 bis 6.129,77 Euro

BW:
5.185,88 bis 6355,28 Euro

Das macht doch 200 Euro brutto Unterschied. In den höheren Gruppen, vor allem im für mich relevanten R-Bereich, ist es sogar noch etwas deutlicher. Ich vermute, dass wir nach Übernahme des Tarifergebnisses etwa gleichauf liegen, wenn SH - wie angekündigt - noch ein paar Prozente draufpackt. Der große Wurf ist das für mich wirklich nicht. Ich bin mal auf die Gesetzesbegründung gespannt.

Aber ich gebe Dir insofern Recht, dass etwas Bewegung in die Sache kommt und ich es jedenfalls als positives Zeigen sehe, dass SH "vorprescht".

LehrerBW

Zitat von: RichterBW94 in Gestern um 11:37Findest Du?
Wenn ich mir zB die aktuellen Werte für A13 anschaue sieht es von der Spreizung wie folgt aus:

SH:
4.987,30 bis 6.129,77 Euro

BW:
5.185,88 bis 6355,28 Euro

Das macht doch 200 Euro brutto Unterschied. In den höheren Gruppen, vor allem im für mich relevanten R-Bereich, ist es sogar noch etwas deutlicher. Ich vermute, dass wir nach Übernahme des Tarifergebnisses etwa gleichauf liegen, wenn SH - wie angekündigt - noch ein paar Prozente draufpackt. Der große Wurf ist das für mich wirklich nicht. Ich bin mal auf die Gesetzesbegründung gespannt.

Aber ich gebe Dir insofern Recht, dass etwas Bewegung in die Sache kommt und ich es jedenfalls als positives Zeigen sehe, dass SH "vorprescht".

In meiner Besoldungsgruppe mit 2 Kindern...also beim klassischen 4K Leitbild sehe ich, dass der A13er SHler 26€ mehr bekommt als der A13er BWler...denn der grandiose bagnadete Bayaz, der größte Finanzminister aller Zeiten, hat ja für das zweite Kind in BW einen Abschmelzbetrag eingeführt der Mitte A13 und Anfang R1 jeweils abgeschmolzen ist und verschwindet.
Den hat SH nämlich nicht.
Das ist ja der Trick vom Bayaz seinem 4 Säulenmodell, dass er quasi unten vermeintlich die Mindestbesoldung erfüllt durch den Kinderzuschlag beim zweiten Kind, diesen aber dann bis oben nicht durchreicht.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/3/