Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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axum705

#135
Wie erwartet. Das Partnereinkommen wird auf die Minijobgrenze 2026 erhöht, und schwupps, alles paletti. Man hat sogar noch Luft nach oben, wenn man das Partnereinkommen bei Bund oder Bayern als Obergrenze ansehen möchte. Durch die im Vergleich zu anderen Bundesländern und Bund hohe Mindestbesoldungsgruppe in A7 hat man auch ein weiteres Pfund IM Köcher. In BW wird daher die nächsten Jahre gar nichts passieren, außer ggf. den meinerseits bereits dargestellten Verbesserungen in den Randbereichen.

Also weiterhin Widerspruch erheben und auf die nächsten Jahrzehnte hoffen, dass es ein Verfahren aus BW ggf. vors BVerfG schafft und dort dann auch entsprechend geurteilt wird. Mit ganz viel Glück wird das Partnereinkommen schon vorher von der Rechtsprechung beerdigt.

Versuch

Zitat von: Pustekuchen in 26.05.2026 22:04https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/bbw-erkennt-bemuehungen-an-fordert-aber-nachbesserung-nach-nrw-vorbild/

"Der BBW hatte daher gefordert, dass Baden-Württemberg die Übertragung des TV-L-Ergebnisses systemgerecht in einer Größenordnung von rund 3,2 Prozent (bezogen auf A 7, Stufe 1) bzw. durch eine in ihrer Wirkung gleichwertige Lösung gestaltet, die

1. die Mindestbesoldung verfassungskonform absichert
..."

Selbst 3,2 % würde dich nie annähernd teichen oder übersehe ich etwas?

Der BBBw bleibt ein zahnloser Tiger und selbst seine Forderungen sind lächerlich

LehrerBW

#137
100€ sind bei A7/1 nur 2,82%?
Müssten eher was um die 3% rum sein.

Und nach dem BVerfG Urteil dürfte in jedem Falle eine Neubewertung des Erhöhungsbetrags fürs zweite Kind kommen....denn Beträge, die innerhalb einer Besoldungsgruppe abschmelzen, dürfen nicht mehr zur Mindestalimentation angerechnet werden.
Ich bin auch mal gespannt wie die Rechnungen nach den neuen Parametern des Bundesverfassungsgerichts zur Mindestalimentation aussehen werden denn selbst die Erhöhung des Partnereinkommen wird nicht ausreichen

Zum Rosenberger muss man eigentlich nichts weiter sagen...
"Wir respektieren, dass das Finanzministerium auf die Mehrkosten einer an NRW orientierten Lösung hinweist."
...was für ein Bückling

Versuch

Und zugleich kann das 4 Säulenmodel n. m. M. Nicht rechtens sein nach dem neusten Urteil+eigentlich schon nach dem alten nicht).
Oder gibt es Gründe das andere zu sehen?

Schön alleine deswegen muss die Steigerung viel höher sein.
Ich rechne Mint mind. 10 Prozent und danach jährliche Steigerung durch Prekaritätsschwelle

Jägerfrau

Besoldung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist eines der Länder, das zumindest für die laufende Besoldungsanpassung konkrete Schritte angekündigt hat. Das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses befindet sich in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Durch die Landtagswahl und die Koalitionsverhandlungen gab es einige Verzögerungen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung plant eine vorgriffsweise Auszahlung rückwirkend zum 1. April 2026 noch vor der Sommerpause, das gilt ausdrücklich auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, wie ein Sprecher auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mitteilte.
Komplizierter ist die Lage beim Thema verfassungsrechtliche Reparatur: Das Land will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2026 zwar im laufenden Gesetzgebungsverfahren prüfen und darstellen, für vergangene Zeiträume soll jedoch ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Wann das sein wird, lässt das Finanzministerium offen – unter anderem, weil bereits ein Gerichtsverfahren zur Besoldung bis Oktober 2024 anhängig ist und das Bundesverfassungsgericht für das erste Halbjahr 2026 eine weitere Entscheidung zur Besoldung in Bremen angekündigt hat. Dieses könnte auch wieder bundesweite Auswirkungen haben.

https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldungsreform-im-oeffentlichen-dienst-so-planen-die-laender-auszahlung/

ohjeee

"Das Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses befindet sich in Vorbereitung und soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden."

lächerlich. Das Gesetz schreib ich morgen früh kurz fertig! Was ändert sich denn bitte außer den konkreten Beträgen? Das ist genau das gleiche Gesetz wie vor 2 Jahren. Und da war es noch schwieriger zu formulieren wegen dem Sockelbetrag. Das gestrichen ist es ja mehr als lächerlich, dass das noch Monate dauern soll!

Hans

Ja, da kann man durchaus den Kopf schütteln. Andererseits, eventuell ist das Spiel auf Zeit ja auch aus Vorsicht geboren? Man will sich absichern und sich nicht auf dünnes Eis begeben, keine Schnellschüsse, die wieder kassiert werden?
Das mal mit der optimistischen Brille gesehen.