Befristete Höhergruppierung

Begonnen von saoirse, 16.01.2026 18:51

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saoirse

Hallo,

ich möchte mich nur vergewissern, dass ich §14 Abs 3 TV-L richtig verstehe: ist es korrekt, dass ein Mitarbeiter, der regulär eine E6 hat und befristet alle höherwertige Tätigkeiten eines MA mit E10 übernimmt, das dieser Mitarbeiter nicht die 4,5% Zuschlag, sondern die Differenz zwischen E6 und E10 erhält?

MoinMoin

Es geht um eine vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten (und nicht befristete HG  8) )

und ja, da es über mehr als eine Entgeltgruppe geht.
Es gibt das Entgelt der EG10 Stufe 2 oder mehr, wenn die stufengleiche HG kommen sollte, wie heute von der TdL angedeutet.