Frage zur Einstufung von Entgeltgruppen

Begonnen von HAL2000, 20.01.2026 08:21

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HAL2000

Liebe Community,

ich hatte mich vor 2 Jahren via Initiativbewerbung in eine IT Abteilung im Öffentlichen Dienst beworben und werde mit E10 3 vergütet (war vorher 25 Jahre in einer kleinen Firma im IT Bereich).
Vor einem halben Jahr kam ein neuer Kollege (10,Jahre älter), der sich auf eine TVL E10 Stelle beworben hat, welche die gleichen Tätigkeiten hat wie meine Stelle. Er wurde direkt mit E10 5 eingestellt, da er zu dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld erhielt, welches etwa dem von E10 5 entspricht. Erfahrungen in dem Bereich wo er jetzt arbeitet, hat er nicht wirklich.
Kann bei gleicher Tätigkeit das Entgelt so unterschiedlich ausfallen, vor allem wenn ich einige Zeit länger in dem Bereich arbeite und auch ein wenig Vorwissen aus meinem alten Job mitbringe? 

Thomber

Zitatda er zu dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld erhielt, welches etwa dem von E10 5 entspricht

Sicherlich will ein ehemals Arbeitsloser durch den neuen Job mehr Geld verdienen als durch Arbeitslosengeld, klar und das kann er im Gespräch auch sagen. Das dürfte aber auf die sog. Erfahrungsstufe KEINEN Einfluss haben!

Gerade zur Gewinnung von IT-Fachkräften (sorry, falls man Fachkräfte nicht mehr sagen darf!?) gibt es andere finanzielle Anreize, sodass man die E-Stufe nicht verfälschen muss und Stufe 5 finde ich so oder so recht hoch. Ich kenne nur Einstellungen bis Stufe 3.

MoinMoin

Zitat von: HAL2000 in 20.01.2026 08:21Liebe Community,

ich hatte mich vor 2 Jahren via Initiativbewerbung in eine IT Abteilung im Öffentlichen Dienst beworben und werde mit E10 3 vergütet (war vorher 25 Jahre in einer kleinen Firma im IT Bereich).
Vor einem halben Jahr kam ein neuer Kollege (10,Jahre älter), der sich auf eine TVL E10 Stelle beworben hat, welche die gleichen Tätigkeiten hat wie meine Stelle. Er wurde direkt mit E10 5 eingestellt, da er zu dem Zeitpunkt Arbeitslosengeld erhielt, welches etwa dem von E10 5 entspricht. Erfahrungen in dem Bereich wo er jetzt arbeitet, hat er nicht wirklich.
Kann bei gleicher Tätigkeit das Entgelt so unterschiedlich ausfallen, vor allem wenn ich einige Zeit länger in dem Bereich arbeite und auch ein wenig Vorwissen aus meinem alten Job mitbringe? 
Ja, das ist tariflich nicht zu beanstanden.
Das nennt man Anerkennung förderliche Zeiten (§16), wenn du geschickter verhandelt hättest und der AG dich als einzigen geeigneten Bewerber angesehen hätte, dann hättest du auch in Stufe 6 eingestellt werden können.

Bei uns wird diese Regelung regelmäßig im MINT Bereich genutzt um gutes Personal zu bekommen.

Rowhin

Eine Neueinstellung in Stufe 5 ist nur durch förderliche Zeiten (§16 TV-L Abs. 2 Satz 4) oder bei unmittelbarem Anschluss anrechenbare Zeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen (ebenfalls §16, Abs. 2a) möglich. Hier gibt es also zwei Möglichkeiten:

1. Der Kollege hat wirklich keine Ahnung von dem Bereich und keine früheren Tätigkeiten und die Personaler haben hier Mist gebaut.
2. Die Situation ist nicht so wie dargestellt, und der Kollege hatte anrechenbare/förderliche Zeiten aus früheren Tätigkeiten.

Ich halte 2. für sehr viel wahrscheinlicher.