Höhergruppierung und Wegfall Zulage

Begonnen von Isheks, 23.01.2026 13:38

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Isheks

Hallo,
ich hätte eine Frage, weil ich dazu im Netz tatsächlich nichts aussagekräftiges finde. KI-Antworten traue ich nicht wirklich.
Bei mir steht eine Höhergruppierung aus E9a Stufe 6 nach E10 an. Eigentlich wurde mir für die E10 die Stufe 5 versprochen, nun soll es Stufe 4 werden. Ich habe in 9a/6 eine monatliche Zulage von 300 Euro bekommen, die natürlich beim Wechsel entfällt. Das Tabellenentgelt in E10/4 ist natürlich höher als in E9/6, aber durch den Wegfall der Zulage bin ich bei monatlich 20 Euro weniger. Klar, nicht die Welt, aber ist es korrekt, dass ich dann weniger bekomme, weil die alte Zulage in keiner Weise berücksichtigt wird? Die Garantiebetrags-Regelung greift ja nur beim reinen Grundgehalt oder? Vielen Dank euch!

MoinMoin

Die Antwort auf deine Fragen lautet: Ja, ist korrekt. Und ja nur Grundgehalt.
Das man dir was übertarifliches Verspricht (wahrscheinlich in Unkenntnis der tariflichen Regeln) und nicht einhält ist natürlich traurig.
Tja, wer schreibt der bleibt.

Muschebubu

@Isheks... ein ähnliches Problem habe ich auch. Das kann man so machen. Und man könnte sicherlich mit Kreativität als Personaler dennoch dafür eine Lösung finden, wenn man denn wollte. Bei dir vielleicht aufgrund des geringen Betrages am Ende verschmerzbar, dennoch vergessen Arbeitgeber aus meiner Sicht den psychologischen Effekt. Da gibt es Mitarbeitende, die bereit sind vermutlich mehr Verantwortung zu tragen, dass soll aber bitte ggf. auch ohne Murren für weniger Geld möglich sein. Warum nicht im Zweifel über § 16 Abs. 5 teilweise eine Stufe vorweggewähren, damit zumindest das bisherige Entgelt erreicht wird!? So wie ich das verstehe, keine Frage des Könnens, sondern einzig des Wollens und mangelnder Entscheidungsfreude. Was soll der Rechnungshof machen, wenn man das ordentlich begründet.