Abschaffung Teilzeitanspruch

Begonnen von BAT, 26.01.2026 10:23

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MoinMoin

Zitat von: Rowhin in 30.01.2026 09:46Aber natürlich gibt es damit noch lange keine "allgemeingültige" Definition, sondern wer in Branche A arbeitet, arbeitet in Vollzeit mit 35 Std, während er woanders unter Teilzeit fallen würde. Das macht eben die Statistik mit "alle Erwerbstätigen in Teilzeit arbeiten durchschnittlich X Stunden" eher nutzlos.
Ist doch Bullshit den Begriff Teilzeit von einen nominalen Stundenbetrag abhängig zu definieren.
Wenn man das macht, dann muss VZ auch nominal definiert sein.(IGM ist TZ Landwirt VZ  :o )

TZ ist jemand der weniger als VZ arbeitet. Punkt.


BAT

Zitat von: MoinMoin in 30.01.2026 10:19TZ ist jemand der weniger als VZ arbeitet. Punkt.


Vielleicht denke ich zu lange schon im Verwaltungsrecht. Ist Vollzeit definiert?

(und am besten noch über die Lebensarbeitszeit, Frau Connemann?) ;) Ich denke schon, dass viele Personen mit "Teilzeit" über die Lebenszeit mehr Arbeitsstunden abliefern als welche in "Teilzeit"

MoinMoin

Zitat von: BAT in 30.01.2026 10:32Vielleicht denke ich zu lange schon im Verwaltungsrecht. Ist Vollzeit definiert?

(und am besten noch über die Lebensarbeitszeit, Frau Connemann?) ;)
Ja, Vollzeit ist definiert. Die Stundenanzahl was Vollzeit ist steht uA in den für dich gültigen Tarifvertrag.

Rowhin

Zitat von: BAT in 30.01.2026 10:32Vielleicht denke ich zu lange schon im Verwaltungsrecht. Ist Vollzeit definiert?

Auch nicht übergreifend, nur für bestimmte Gruppen/Tarife, etc., siehe DeStatis dazu:

ZitatAls Vollzeit gilt eine Beschäftigung, in der Personen regelmäßig die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich oder gesetzlich festgelegte Arbeitszeit leisten sollen. Die tarifvertragliche Arbeitszeit kann je nach Betrieb erheblich voneinander abweichen. Die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit gilt z.B. für Beamtinnen und Beamten.

Für die Darstellung von Vollzeit (als auch Teilzeit) aus den Ergebnissen der Mikrozensus-Haushaltsstichprobe verwendet das Statistische Bundesamt die im ESS vereinbarte Definition, d.h. die Selbsteinschätzung der Befragten.

Der Bund sagt hierzu bspw. für seine Beamten (§ 3 Abs. 1):

Zitat§ 3 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.

Der TV-L regelt hier per Bundesland (s. § 6), z.B. für Bayern 40 Std, für Schleswig-Holstein 38:42.

BAT

Bleibt schwierig, hier überhaupt eine Definition zu finden.

Auch wenn ich 34 Stunden habe, kommt bei mir Bereitschaft hinzu. Ist dann nun Vollzeit oder Teilzeit.

Heißt: auch wenn jemand ganz klar im AV nicht die tariflichen Normstunden hat, bedeutet es nicht unbedingt, dass er weniger für den AG an Arbeitsstunden erbringt. Bleibt schwierig

MoinMoin

Ich sehe da nichts schwieriges, sondern klare Definitionen und ob man Bereitschaft hat, hat nichts mit TZ/VZ zu tun.

Und welche Arbeitsleistung jemand erbringt, hat auch nichts mit TZ/VZ oder deren Definitionen zu tun.


BAT

Zitat von: MoinMoin in 30.01.2026 12:38Ich sehe da nichts schwieriges, sondern klare Definitionen und ob man Bereitschaft hat, hat nichts mit TZ/VZ zu tun.


Also ist jemand mit 35 Stunden "Teilzeit" und 4 Stunden Bereitschaft "Teilzeit" tätig.
Und jemand mit 39 Stunden ohne Bereitschaft ist für dich "Vollzeit"?

Gemeint im Sinne des CDU - Vorstosses?

MoinMoin

Zitat von: BAT in 30.01.2026 12:51Also ist jemand mit 35 Stunden "Teilzeit" und 4 Stunden Bereitschaft "Teilzeit" tätig.
Und jemand mit 39 Stunden ohne Bereitschaft ist für dich "Vollzeit"?
Klar, weil der mit 39 und Bereitschaft wesentlich mehr macht als der in TZ.
Und der mit 35 TZ und jede Woche 4h angeordnete Mehrarbeit ist auch TZ.
ZitatGemeint im Sinne des CDU - Vorstosses?
Bei dem bist du TZ wenn du TZ machst, weil du ein besseren LifeStyle haben willst und nicht TZ, wenn du eine Weiterbildung machst, einen Pflegefall betreust oder Kinder hast, die nicht als Schlüsselkinder aufwachsen sollen.



RagnarDanneskjoeld

Selbst jene meiner Kollegen, die keine Kinder/Pflegebedürftige versorgen und TZ arbeiten, tun dies kaum aus "Lifestyle"-Gründen. Manche sind einfach im fortgeschrittenen Alter und können nicht mehr. Andere wie ich (Mitte vierzig) könnten vielleicht, haben aber einfach keine Lust, einen zweiten Schlaganfall zu erleiden. Ist das dann "Lifestyle"? 

BAT

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in 01.02.2026 16:25Selbst jene meiner Kollegen, die keine Kinder/Pflegebedürftige versorgen und TZ arbeiten, tun dies kaum aus "Lifestyle"-Gründen. Manche sind einfach im fortgeschrittenen Alter und können nicht mehr. Andere wie ich (Mitte vierzig) könnten vielleicht, haben aber einfach keine Lust, einen zweiten Schlaganfall zu erleiden. Ist das dann "Lifestyle"? 

Vor allem ist das öffentlicher Dienst? Gibt es Arbeitsstellen im öD ohne Teilzeitanspruch aus Tarif?

Tagelöhner

Also wenn ich inzwischen in meinem Arbeitsumfeld so schaue ist auch "Lifestyle-Teilzeit" die ehrlichere Variante und der Arbeitgeber spart wenigstens Geld. Die Leute sind unterm Strich dazu weniger Krank und zufriedener, bei vollzeitnaher Teilzeit wird meistens nichts an Arbeit umorganisiert, sondern es resultiert am Ende in einer Arbeitsverdichtung.

Viele Vollzeitler gönnen sich im Homeoffice ihre "Teilzeit" bei vollem Gehalt. Krankheitstage fallen immer auf einen Arbeitstag, wohingegen das bei einem Teilzeitler mit Verteilung auf weniger als 5 Tage auch mal auf seinen freien Tag fallen kann. So ist nun mal die Realität, natürlich ist es Führungsversagen, aber dem Ganzen Herr zu werden ist schwierig.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

RagnarDanneskjoeld

Zitat von: BAT in 01.02.2026 17:16Vor allem ist das öffentlicher Dienst? Gibt es Arbeitsstellen im öD ohne Teilzeitanspruch aus Tarif?

Ich bin Beamter. Aktuell ist "anlasslose TZ" unter 75% untersagt.

Rowhin

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in 01.02.2026 23:04Ich bin Beamter. Aktuell ist "anlasslose TZ" unter 75% untersagt.

Hab da wenig Einblick auf die Beamtenseite - ist das eine tatsächliche Hürde, oder findet sich dann meist schon ein Anlass?

Umlauf

Zitat von: RagnarDanneskjoeld in 01.02.2026 23:04Ich bin Beamter. Aktuell ist "anlasslose TZ" unter 75% untersagt.

Strenge Regeln bei euch.
Hier wird jede Teilzeit mit jedem Arbeitszeitmodell genehmigt.
So unterschiedlich kann es sein.

Warnstreik

Am Ende ist es doch das Prinzip, welches unser Kanzler zu seiner Politikmethode erhoben hat: Ihr seid zu ausländisch, ihr seid zu faul, ihr seid zu krank, ihr wollte keine Zahnlücken...    Dass seine Truppen genau das übernehmen und ausnahmslos über negative Emotionen und vage oder offene Diffamierung agieren ist dann nicht verwunderlich.

Brauchen tut das Land derzeit das Gegenteil.