Woran bemisst sich "berufliche Entwicklung" für Höhergruppierung?

Begonnen von lyrik23, 02.02.2026 11:59

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lyrik23

Moin,

in einer Ausschreibung habe ich folgende Passage gefunden:
ZitatBei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis beträgt das Entgelt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen E 13 TV-L, nach beruflicher Entwicklung oder bei bereits wahrgenommenen höherwertigen Tätigkeiten ist eine Eingruppierung nach E 14 TV-L möglich.

Woran bemisst sich die "berufliche Entwicklung"? Nach einem festgelegten Zeitraum von x Jahren? Oder ist das Verhandlungssache zwischen AN und AG? Gibt es da Erfahrungswerte?

Mit Dank vorab!

cyrix42

Die tarifliche Eingruppierung ergibt sich aus den dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten. Von "beruflicher Entwicklung" ist dabei in der Entgeltordnung nicht die Rede.

Gemeint sein dürfte, dass man zwischen AG und AN nach einer gewissen Zeit zum gemeinsamen Entschluss kommen kann, dass dem AN nun Aufgaben der EG 14 übertragen werden, was dann zu der entsprechenden Höhergruppierung führt. Diese neueen Aufgaben könnten dann z.B. Führungsaufgaben sein, was gegenüber der bis dahin auszuübenden Tätigkeit eine "berufliche Entwicklung" darstellt.

MoinMoin

Oder Zeichnungsvollmachten oder Übertragung von Fallkomplexe oder Grundsatzentscheidungen
oder einfach mal ne Zeit jemanden billiger beschäftigen.


Petar Tudzharov

Eine merkwürdige Regelung. Es scheint so, als ob man Gedanken aus dem Beamtenrecht übernommen hat.

Die Tätigkeiten werden in der EG 13 ausgeschrieben. In Abhängigkeit von der "beruflichen Entwicklung" stellt man die Eingruppierung in EG 14 in Aussicht, quasi als Beförderungsoption. Um das tariflich umzusetzen, müssen dann zu einem zukünftigen Zeitpunkt weitere, höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Diese Aufgaben müssen nicht nur irgendwann in der Zukunft vorhanden sein, sondern sofort.
Denn bei Bewerbern, die zuvor bereits in EG 14 oder höher eingruppiert waren ("bei bereits wahrgenommenen höherwertigen Tätigkeiten"), ist die EG 14 nicht von einer beruflichen Entwicklung abhängig und demnach theoretisch sofort möglich.

Dementsprechend könnte man die Stelle auch gleich in der EG 14 ausschreiben mit dem gesamten Spektrum an Aufgaben. Jeder Bewerber, der die Anforderungen erfüllt, ist sofort in die EG 14 eingruppiert, da das Tarifrecht eine Erfahrung oder Bewährung (zumindest in dieser Form) nicht vorsieht. Ebenso macht das Tarifrecht die Eingruppierung nicht vom vorherigen Erreichen anderer Entgeltgruppen abhängig.  Man könnte daher hinterfragen, ob diese Praxis überhaupt zulässig ist.



MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in 02.02.2026 14:27Dementsprechend könnte man die Stelle auch gleich in der EG 14 ausschreiben mit dem gesamten Spektrum an Aufgaben. Jeder Bewerber, der die Anforderungen erfüllt, ist sofort in die EG 14 eingruppiert, da das Tarifrecht eine Erfahrung oder Bewährung (zumindest in dieser Form) nicht vorsieht. Ebenso macht das Tarifrecht die Eingruppierung nicht vom vorherigen Erreichen anderer Entgeltgruppen abhängig.  Man könnte daher hinterfragen, ob diese Praxis überhaupt zulässig ist.
Sicherlich könnte man das.
Aber wir haben bei uns durchaus genau solche Konstellationen, dass wir erst später die höherwertigen Tätigkeiten übertragen. Außer wenn jemand auf die Stelle kommt, der gewisses KnowHow schon hat, dann kann es auch direkt in die 14 gehen.
Ausnahmsweise mal nicht aus dem Beamtenrecht abgeschaut, sondern inhaltlich begründbar.

lyrik23

Zitat von: MoinMoin in 02.02.2026 15:39dass wir erst später die höherwertigen Tätigkeiten übertragen. Außer wenn jemand auf die Stelle kommt, der gewisses KnowHow schon hat, dann kann es auch direkt in die 14 gehen.

Ich kann mir das gut vorstellen, wenn man die Stelle inne hat und später neue (hier: höherwertige Tätigkeiten) dazukommen. Dann kommt es zur Höhergruppierung.
Aber was kann dieses "gewisse KnowHow" sein? Denn ich kann mir den Fall vorstellen, dass man in einer vorherigen Behörde genau dieses Knowhow erworben/eingesetzt hat, dort aber nur mit E13 bezahlt wurde. Bei dieser Stelle nun eigentlich nach E14 bezahlt werden müsste. Kannst du da Erfahrungen teilen?

@all:
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge! :D

Rowhin

Zitat von: lyrik23 in 04.02.2026 10:06Aber was kann dieses "gewisse KnowHow" sein? Denn ich kann mir den Fall vorstellen, dass man in einer vorherigen Behörde genau dieses Knowhow erworben/eingesetzt hat, dort aber nur mit E13 bezahlt wurde. Bei dieser Stelle nun eigentlich nach E14 bezahlt werden müsste. Kannst du da Erfahrungen teilen?

Da gibt es einiges an Möglichkeiten. Ein Beispiel wäre Erfahrung in der Personalführung eines mittleren/großen Teams.

Der Fall ist sicherlich vorstellbar. Aber wie gesagt, wirst du nach den übertragenen Tätigkeiten bezahlt. Wenn, wie MoinMoin sagt, diese erst später übertragen werden, dann wirst du entsprechend hochgruppiert. Wenn du sie von Anfang an ausführen kannst, geht es gleich in die E14.

Es ist quasi eine Stellenausschreibung, gemischt mit Personalentwicklung - wir stellen gerne jemanden ein, der gleich alles kann, wenn du noch nicht alles kannst, entwickeln wir dich dahin und übertragen die Aufgaben dann.

MoinMoin

Zitat von: lyrik23 in 04.02.2026 10:06Kannst du da Erfahrungen teilen?
Jipp.
Wenn du zB in einer Mittelbehörde/Ministerium bist und als SB aus der untergeordneten Behörde kommst und dort die ehemalige Kollegen fachlich "von oben" betreuen sollst, dann musst du erstmal diese Inhalte/Aufgaben lernen und bekommst erst nach einiger Zeit eben die Zeichnungsbefugnis etc.