Höhergruppierung, Zulage und Rückzahlung

Begonnen von Entebla, Heute um 08:31

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Entebla

Hallo zusammen,

wenn meine Stelle höhergruppiert wird, habe ich dann grundsätzlich Anspruch auf eine Rückzahlung des übersteigenden Gehalts für einen gewissen Zeitraum?
Und wie verhält es sich, wenn ich die Voraussetzung Abschluss Verwaltungsfachwirtin/Angestelltenlehrgang II noch nicht erfülle, erfolgt eine Rückzahlung auch für die Zulage? Oder wäre das eine Ermessensentscheidung der Arbeitgeberin?

Danke vorab!

Petar Tudzharov

Stellen oder deren Bewertung sind unbeachtlich, sie werden auch nicht ein- oder höhergruppiert. Eingruppiert werden Beschäftigte und zwar auf Grundlage ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten.

Wir reden hier sicherlich über eine Nachzahlung.

Ich interpretiere den SV so, dass der AG bei unveränderten Aufgaben seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung geändert hat. Es gilt die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten. Du musst deine Ansprüche, unabhängig davon, ob es um die Eingruppierung oder eine Zulage geht, schriftlich geltend machen. Wenn der Arbeitgeber freiwillig für einen längeren Zeitraum nachzahlst, hast du Glück.