Stellenausschreibungspflicht intern o extern?

Begonnen von atal, Heute um 10:19

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atal

Servus,

eine Vorgesetztenstelle ist bei uns frei gewesen, da die Person, die diese Stelle besetzt hatte, nicht mehr im Hause tätig ist. Man hat einfach die Kollegin gefragt, die diese Person bereits vertreten hat und dessen Aufgaben erledigt hat, ob sie die Stelle will. Wollte sie, also bekam sie diese Stelle.

Hätte diese Stelle nicht mind. intern oder sogar extern ausgeschrieben werden müssen?

Danke.

LG

Organisator

nö.
Es sei denn, hausinterne Regelungen verlangen das.

MoinMoin

Ausschreiben müsste man, wenn man jemanden externes einstellen will.
oder wie schon gesagt, wenn es interne betriebliche Vereinbarungen mit dem PR gibt.

Kaffeekanzler

Die einzige mir bekannte Regelung, welche eine Ausschreibungspflicht normiert, ist § 8 LGG.
Voraussetzung für diese Verpflichtung ist, dass Frauen in dem Bereich der zu besetzenden Stelle unterrepräsentiert sind.
Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann nach § 8 Abs. 1 S. 2 LGG von einer dienststellenübergreifenden Ausschreibung abgesehen werden.
Des Weiteren sind in Abs. 7 Ausnahmen hierzu vorgesehen.