Ruhestandsbezüge und Rente

Begonnen von Bea65, Heute um 07:49

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Bea65

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich hoffe mir kann jemand meine Frage zu den Ruhestandsbezügen in Zusammenhang mit dem Bezug einer gesetzlichen Rente beantworten.
Sachverhalt:
Ich gehe demnächst in den Ruhestand. Ich habe bereits meine 40 Dienstjahre voll und somit den Höchstsatz von 71,75 % erreicht. Da ich  jedoch 15 Monate vor meinem Regelalter in Pension gehe, werden mir 4,5% von meinem erdienten Höchstsatz abgezogen.

Zusätzlich habe ich auch noch eine Anwartschaft auf eine gesetzliche Rente von aktuell 54 Monaten Beitragszeit  erwirtschaftet.  Würde ich diese Anwartschaft noch mit 6 freiwilligen Beiträgen (aktuell monatlich 113 €) bis zu den benötigten 60 Monaten auffüllen, könnte ich noch eine Rente von 40 € ab dem 67. Lebensjahr bekommen.

Nun die eigentliche Frage, werden mir diese  40 € gesetzliche Rente von meiner Pension abgezogen oder betrifft das nur den Betrag der über den Höchstsatz von 71,75 % hinausgeht?

Für Eure Hilfe möchte ich mich vorab schon mal bedanken.
Viele Grüße Bea65

1000Baht

Zitat von: Bea65 in Heute um 07:49Nun die eigentliche Frage, werden mir diese  40 € gesetzliche Rente von meiner Pension abgezogen oder betrifft das nur den Betrag der über den Höchstsatz von 71,75 % hinausgeht?
Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Versorgungsrecht (BayVV-Versorgung)
85. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

Bea65

Danke für die Info, die BayVV-Versorgung hatte ich nicht gelesen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist meine Höchstgrenze mit meinem Ruhegehaltssatz abzüglich des Versorgungsabschlags erreicht. Jeder Euro an gesetzlicher Rente würde mir dann von der Pension abgezogen werden. Da verzichte ich doch auf die freiwillige Einzahlung und lasse mir meine bereits gezahlten Beiträge auszahlen.


Rentenonkel

Nicht anrechenbar wären dennoch der zu zahlende Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung und der Ertrag aus den sechs Monaten freiwillige Versicherung und es gibt einen leichten steuerlichen Vorteil.