Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, Heute um 09:31

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Aleksandra

Zitat von: Meierheim in Heute um 12:15Dachte es wurde von der TGL mindestens ein Inflationsausgleich angeboten. Jetzt sind es für 2026 1,6% bei einer prognostizierten Inflation von 2%.
Wie bereits beschrieben gibt es eine Erhöhung von 2,58% per annum über die gesamte Laufzeit. Damit liegt man über der aktuellen und prognostizierten Inflation.
Was natürlich nicht ausgeglichen wird, sind die Reallohnverluste der vergangenen Jahre.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

cyrix42

Zitat von: Admin in Heute um 12:09verstehen wir das richtig, dass E1 Stufe 2 ab 2027 über E1 Stufe 3 liegt?

siehe Einigungspapier https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-tarifeinigung-2025
"Abweichend von Satz 1 Buchstabe b erhöht sich das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) ab dem 1. Januar 2027 um weitere 2,0 Prozent."

Habe ich auch so gelesen. Ich würde vermuten, dass man dies übersehen hat und in den Redaktionsverhandlungen anpassen wird; z.B., dass in EG 1 ein entsprechender Mindestbetrag in Höhe von 2% Stufe 1 angewendet wird.

Fakon

Zitat von: Oliver1976 in Heute um 12:08Das wird so was in den kommenden Tagen werden...

Wie vermittle ich dem einen Kollegen im Forschungsteam, dass er für die gleiche Arbeit ab dem 01.04. nur 88.674,12 € (TV-L EG 14/6) bekommt und sein Kollege beim Bund in der Forschung (Fraunhofer) mit 96.285,20 € (TVöD) entlohnt wird.

Ich liebe ja diese Gespräche mit halte aus, du wirst irgendwann dann auch durch unseren kombinierten Betrieb in den TVöD wechseln können, mit dem Wissen, dass das dann doch nicht passieren wird...




Ja, hier auch so, wenn inzwischen die E13 TVL einer E11 TVöD entspricht, kommt man schon ins nachdenken. Vor allem wenn an der Uni für E13 immer noch ein Wissenschaftler UNI Master Abschluss vorausgesetzt wird.

Bsp. ein ausgebildeter Sachbearbeiter im Rathaus einer kleinen Gemeinde mit E11 verdient dann so viel wie ein Master Absolvent in künstlicher Intelligenz an der Uni in der Forschung... schon sehr Strange.

Man erkennt das Erwerbseinkommen inzwischen völlig irrelevant wird, nur Vermögen und Kapitaleinkünfte bringen noch einen Mehrwert.

cyrix42

Zitat von: Fakon in Heute um 12:30Bsp. ein ausgebildeter Sachbearbeiter im Rathaus einer kleinen Gemeinde mit E11 verdient dann so viel wie ein Master Absolvent in künstlicher Intelligenz an der Uni in der Forschung... schon sehr Strange.

Nö, eigentlich nicht; ggf. besteht einfach mehr Bedarf an ausgebildeten Sachbearbeitern als an "Master Absolvent[en] in künstlicher Intelligenz"...

LehrerBW

Zitat von: cyrix42 in Heute um 10:35Da es keinen "Sockelbeitrag" (und auch keinen Sockelbetrag) im Verhandlungsergebnis gibt, sondern einen Mindestbeitrag, ist da auch nichts umzuwandeln. Aber die Besoldungsgesetzgeber können ja sowieso machen, was sie wollen und dies ist im Bereich der Tarif-Verhandlungen ja auch gar kein Thema, sondern deren Sache...

Was ist denn der Unterschied zwischen Sockel- und Mindestbetrag?

netter59

Für mich heisst das im Endeffekt-durch das einsparen der Gewerkschaftsbeiträge kann ich für mich einen Reallohnverlust ausgleichen-was Verdi da den Mitgliedern anbietet ist ein Frechheit-sollte man es doch mal auf einen unbefristeten Streik ankommen lassen, da wo es den TVL wirklich weh tut....aber das traut man sich nicht leider...

Hofi

J
Zitat von: Aleksandra in Heute um 12:27Wie bereits beschrieben gibt es eine Erhöhung von 2,58% per annum über die gesamte Laufzeit. Damit liegt man über der aktuellen und prognostizierten Inflation.
Was natürlich nicht ausgeglichen wird, sind die Reallohnverluste der vergangenen Jahre.

Ja wow,es wird gerade die Inflation ausgeglichen.Das ist erstrebenswert wo Bund ect. einiges mehr aufs Konto überwiesen wird.
Frage: Im Arbeitgeberausschuß tätig?

DiVO

Zitat von: Oliver1976 in Heute um 12:08Das wird so was in den kommenden Tagen werden...

Wie vermittle ich dem einen Kollegen im Forschungsteam, dass er für die gleiche Arbeit ab dem 01.04. nur 88.674,12 € (TV-L EG 14/6) bekommt und sein Kollege beim Bund in der Forschung (Fraunhofer) mit 96.285,20 € (TVöD) entlohnt wird.

Du musst ihm gar nichts vermitteln. Unterschiedliche Arbeitgeber zahlen unterschiedliche Gehälter. Was ist daran so ungewöhnlich? Wenn ihn sein Gehalt stört, soll er sich eben nach einem anderen Job umschauen.

Ich spoiler jetzt mal ein wenig:

Es wird, genauso wie bei den vergangenen Tarifrunden, keine große Kündigungswelle geben. Das Geheule und Gejammer in diesem Forum wird verstummen uns pünktlich zur nächsten Tarifrunde wieder kommen. Die Leute, die bisher krank an die Arbeit gegangen sind und dabei völlig verantwortungslos ihre eigene Gesundheit und die der Kollegen aufs Spiel gesetzt haben, werden entgegen etwaiger Androhungen sich auch weiterhin so verhalten.


cyrix42

Zitat von: LehrerBW in Heute um 12:39Was ist denn der Unterschied zwischen Sockel- und Mindestbetrag?

Ausgangsgehalt x€

a) Lohnerhöhung um 2%, Mindestbetrag 100€ ==> neues Gehalt: x + max(2/100 * x , 100) €

b) Lohnerhöhung um 2% bei 100€ Sockelbetrag ==> neues Gehalt x + 2/100 * x + 100 €

Beim Sockel kommt die Lohnerhöhung auf den Sockel (sprich zusätzlich), ähnlich, wie wir dies in vergangenen Runden schon hatten; beim Mindestbetrag gibt es nicht beide, sondern nur den größeren Wert.

Lämpel

Zitat von: LehrerBW in Heute um 12:39Was ist denn der Unterschied zwischen Sockel- und Mindestbetrag?
Auf einen Sockelbetrag kommen die Prozente obendrauf, mit einem Mindestbetrag werden die Prozente verrechnet.

MAbend

Zitat von: cyrix42 in Heute um 12:37Nö, eigentlich nicht; ggf. besteht einfach mehr Bedarf an ausgebildeten Sachbearbeitern als an "Master Absolvent[en] in künstlicher Intelligenz"...

Sicher, nur die Sachbearbeiter gibt es ja auch im TV-L mit nicht minder systemrelevanten Aufgaben in den EG 9b-11.

öfföff

Ich (E13) finde die Einigung sehr gut. Das Mehr an Geld reicht völlig! Der eigentlich Lohn im öD ist ja die Quasi-Unkündbarkeit!

cyrix42

Zitat von: Admin in Heute um 12:09verstehen wir das richtig, dass E1 Stufe 2 ab 2027 über E1 Stufe 3 liegt?

siehe Einigungspapier https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-tarifeinigung-2025
"Abweichend von Satz 1 Buchstabe b erhöht sich das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) ab dem 1. Januar 2027 um weitere 2,0 Prozent."

Mir ist jetzt noch eine andere Lesart aufgefallen, die wahrscheinlich mehr Sinn ergibt: Da steht "Abweichend von Satz 1 Buchstabe b"; d.h. ggf. "stattdessen" nicht "zusätzlich".

Entsprechend dürfte die Lohnerhöhung um 2% in EG 1/2 abweichend von allen anderen Tabelleneinträgen nicht zum 1.3.2027, sondern schon zum 1.1. 2027 stattfinden. Dann wird dieser Tabelleneintrag am 1.3.2027 nicht erneut um 2% erhöht.

Nach dieser Lesart wäre tatsächlich im Januar und Februar 2027 das Tabellenentgelt in der EG 1/2 höher als in der EG 1/3, was dann aber ab 1.3. nicht mehr der Fall wäre.

(Vielleicht hat man Sorge, dass man sonst Schwierigkeiten mit dem Mindestlohn bekommt?)

AltStrG

Ich bin ja selber weder Beamter noch Angestellter (ich muss und kann zum Glück mein Gehalt selbst verhandeln und das nicht schlecht !:)) und aus bekanntermaßen guten Gründen hier im Forum um meine Besoldungsrechtsskills im Beamten- und Verwaltungsrecht zu verbessern, aber hier nur eine kleine Anmerkung von mir:

Ihr braucht wieder einen Heinz Klunker, einen Weselsky der GDL oder einfach die Einführung eines automatisierten Systems wie bei den Diäten.

Aus meinem Empfinden als normaler Bürger (ok, mit rechtlich umfassender Vorbildung, aber das ändert ja nix) sind 5.8% auf 27 Monate zu wenig, insbesondere dann, wenn man sich die Core-Inflation ansieht.

Die lange Laufzeit war offensichtlich wichtig, da in den nächsten 27 Monaten quasi alle Wahltermine stattfinden und man keine Verhandlungen über Gehälter des ö.D. wollte, der in der Diskussion steht, weil die Staatsfinanzen schief liegen.

1000Baht

Zitat von: LehrerBW in Heute um 12:39Was ist denn der Unterschied zwischen Sockel- und Mindestbetrag?
ZitatIII. Beim Sockelbetrag gibt es eine Vorweganhebung der Tabellenwerte um einen fixen €-Betrag und auf die so erhöhten Tabellenwerten wird eine lineare Erhöhung um X-Prozent aufgesetzt; so wie in der Tarifrunde 2008. Die absoluten Erhöhungsbeträge liegen zum Beispiel (50 € und 2,1 %) zwischen 5,05 % in der EG 2 und 3,39 % in der EG 15, jeweils Stufe 1. Das ist eine deutlich moderatere Entwicklungslinie als bei einem Festbetrag. Auch hier gilt: über die Erhöhungswerte für die Zuschläge muss gesondert verhandelt werden.

IV. Die Variante Mindestbetrag bedeutet eine prozentuale Forderung – aber ein Mindest-€-Betrag genannt, um den sich der Tabellenwert für alle auf jeden Fall erhöhen muss z.B. 3 %, mind. aber 90 € (wie Tarifrunde TVöD 2014). Bei diesem Beispiel ist bis zu einer bestimmten EG der Mindestbetrag höher als der Erhöhungsbetrag aus dem Prozentwert. Aber ab einer bestimmten EG mit der gewissen Stufe übersteigen die 3 % den Mindestbetrag, also erhöht sich der Tabellenwert um die 3 % und nicht um den Mindestbetrag von 90 Euro.
Quelle: https://muenchen.verdi.de