Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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MoinMoin

Zitat von: Rheini in 10.07.2026 15:09Na wenn Du der Meinung bist das es auf dich zutrifft und Du Dir Grillfleisch leisten kannst, guten Appetit.
FYI: Es muss nicht immer nur Fleisch sein, aber auch dir ein einen guten Appetit.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in 10.07.2026 15:13FYI: Es muss nicht immer nur Fleisch sein, aber auch dir ein einen guten Appetit.

Danke .............

Rheini

Zitat von: MoinMoin in 10.07.2026 15:13FYI: Es muss nicht immer nur Fleisch sein, aber auch dir ein einen guten Appetit.

Könntest Du bitte noch Heute Überstunden schieben, ich möchte mir von deinen Steuergeldern noch einen guten Wein kaufen. DANKE .......... :-*

NelsonMuntz

Ihr seid doof ;)

Aber um das Thema auf den TV-L zurückzulenken: Da wird nix kommen von wegen "Übertragung der aA auf die TB". Das ist völlig unrealistisch.

Aber: Als TB ist man seines eigen Glückes Schmied, daher habe ich mir jetzt den Sprung von E12 auf E13 erarbeitet.

Gerade dieser Schritt ermöglicht nicht nur Lachs und Grillfleisch, da ist sicher auch ein Porsche drin ;)

In diesem Sinne einen schönen Feierabend!

Rheini

Zitat von: NelsonMuntz in 10.07.2026 16:49Ihr seid doof ;)

Aber um das Thema auf den TV-L zurückzulenken: Da wird nix kommen von wegen "Übertragung der aA auf die TB". Das ist völlig unrealistisch.

Aber: Als TB ist man seines eigen Glückes Schmied, daher habe ich mir jetzt den Sprung von E12 auf E13 erarbeitet.

Gerade dieser Schritt ermöglicht nicht nur Lachs und Grillfleisch, da ist sicher auch ein Porsche drin ;)

In diesem Sinne einen schönen Feierabend!


🤣👍

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in 10.07.2026 13:07Und wo steht da in dem Beschluß, dass für die Verfassungsmässigkeit der 4K Familie ein Cent der Grundbesoldung erhöht werden muss?
Aber Du kannst gerne deine Meinung durch Hinweise wo das steht, belegen.
Ich habe gerade durch Zufall diesen Thread gesehen und muss doch mal kurz "reingrätschen":

1.) Das Hamburger Verwaltungsgericht hat kürzlich festgestellt, dass die Bruttobesoldung des kleinsten Hamburger 4K-Beamten im Jahr 2019 um mindestens 46% hätte höher sein müssen als die tatsächlich gewährte Besoldung, siehe hier. Ein ähnlicher Befund ergibt sich beim Blick auf andere Jahre sowie andere Besoldungskreise.
2.) Das BVerfG hat in Rn. 92 seines aktuellen Beschlusses klargestellt, dass es eine Obergrenze für den Familienzuschlag gibt (auch wenn der exakte Betrag noch nicht abschließend konkretisiert wurde).
3.) Wie also möchtest du die genannte 46%-Lücke schließen, ohne dabei (auch) die Grundbesoldung signifikant anzuheben..?

Ansonsten hilft dir möglicherweise ein kurzer Blick in die Praxis, um deinen Kompass neu einzunorden:
- Warum will beispielsweise der brandenburgische Gesetzgeber die A16-Grundbesoldung von momentan 103.959 EUR rückwirkend auf 122.613 EUR, also um rund 18.700 EUR oder knapp 18%, anheben, wenn das doch in deinen Augen eigentlich gar nicht nötig wäre..?
- Und nur als kleiner Hinweis: Die genannten 122.613 EUR basieren mutmaßlich auf der Anrechnung eines Partnereinkommens. Wenn sich das BVerfG demnächst zu dieser Anrechnung äußert, ist es sehr gut möglich, dass es im Anschluss zu einer weiteren Erhöhung der Grundbesoldung kommen muss..

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:011.) Das Hamburger Verwaltungsgericht hat kürzlich festgestellt, dass die Bruttobesoldung des kleinsten Hamburger 4K-Beamten im Jahr 2019 um mindestens 46% hätte höher sein müssen als die tatsächlich gewährte Besoldung, siehe hier. Ein ähnlicher Befund ergibt sich beim Blick auf andere Jahre sowie andere Besoldungskreise.
2.) Das BVerfG hat in Rn. 92 seines aktuellen Beschlusses klargestellt, dass es eine Obergrenze für den Familienzuschlag gibt (auch wenn der exakte Betrag noch nicht abschließend konkretisiert wurde).
3.) Wie also möchtest du die genannte 46%-Lücke schließen, ohne dabei (auch) die Grundbesoldung signifikant anzuheben..?

Also auch von dir keine Antwort auf meine Frage.
Die Wege dahin sind doch bekannt.

Die Erhöhung des Kindergeldes ist eine Weg. Jeder Euro mehr Kindergeld bedeutet ~1,3 Euro weniger Besoldungsanpassungdruck für den 4K Beamten
Natürlich gibt es Grenzen beim Famzuschlag. Die Obergrenze ist definitiv die Höhe des Betrages, den dieses Familienmitglied zur Mindestbesoldung der 4k Familie beiträgt.
Wieviel niedriger er aus althergebrachten Beamtenbesoldungsgedöns sein muss, weißt du ebenfalls nicht.
Sprich bis wohin der Dienstherr diese Karte ausreizen darf ist komplett offen.
Und solange da kein Beschluss vom Gericht vorliegt, ist alles andere reines Wunschdenken.

Unbenommen dieser Situation beim 4K Beamten, muss durchaus aufgrund der Fortschreibungsprüfung die Grundbesoldung angehoben werden, dem widersprach ich auch nicht.

Ob der Gesetzgeber sich solcher Tricks bedient oder zu einer wertschätzenden Besoldung zurückkehrt hat jedoch nichts mit meiner weiterhin unbeantworteten Frage zu tun.

Rheini


BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:32Die Erhöhung des Kindergeldes ist eine Weg. Jeder Euro mehr Kindergeld bedeutet ~1,3 Euro weniger Besoldungsanpassungdruck für den 4K Beamten
Natürlich gibt es Grenzen beim Famzuschlag. Die Obergrenze ist definitiv die Höhe des Betrages, den dieses Familienmitglied zur Mindestbesoldung der 4k Familie beiträgt.
Wieviel niedriger er aus althergebrachten Beamtenbesoldungsgedöns sein muss, weißt du ebenfalls nicht.
Sprich bis wohin der Dienstherr diese Karte ausreizen darf ist komplett offen.
Und solange da kein Beschluss vom Gericht vorliegt, ist alles andere reines Wunschdenken.
1.) Warum fabulierst du über eine signifikante Kindergelderhöhung (Stichwort "reines Wunschdenken")? Wie hoch ist in deinen Augen der konkrete Prozentwert für die Umsetzungs-Wahrscheinlichkeit unter einem Kanzler Merz und angesichts der aktuellen Haushaltslage?
2.) Wie kommst du zu der absurden Behauptung, die Obergrenze des Familienzuschlags läge bei einem Wert, den es in Wirklichkeit gar nicht gibt (sondern nur in deiner Fantasie)? Denn nur zur Erinnerung: Das BVerfG hat ausschließlich für die 4K-Familie die Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung definiert, jedoch explizit nicht für die einzelnen Familienmitglieder.
3.) Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind kein "Gedöns", sondern stehen in unserer Verfassung und müssen daher berücksichtigt werden.

Also, finde dich damit ab (auch wenn es dir nicht zu "schmecken" scheint): Die Grundbesoldung muss (und wird) in allen Besoldungskreisen signifikant steigen. Das genannte Beispiel Brandenburg gibt dir einen anschaulichen ersten Fingerzeig.

@Rheini, du hast natürlich völlig Recht. Aber man muss ja auch nicht zwingend jede Falschinformation einfach so stehen lassen (am Ende glauben das noch irgendwelche Leute)..

Faunus

@MoinMoin

Auch Beamte haben Kinder, die den exorbitant wachsenden Schuldenberg ebenso abtragen dürfen.

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:001.) Warum fabulierst du über eine signifikante Kindergelderhöhung (Stichwort "reines Wunschdenken")? Wie hoch ist in deinen Augen der konkrete Prozentwert für die Umsetzungs-Wahrscheinlichkeit unter einem Kanzler Merz und angesichts der aktuellen Haushaltslage?
Weil das politisch durchaus schon mal ein Thema war, ist und sein wird.
Nur weil das dann euer Kartenhaus zusammenbrechen lässt, fabulierst du über 40% Besoldungserhöhung.
Zitat2.) Wie kommst du zu der absurden Behauptung, die Obergrenze des Familienzuschlags läge bei einem Wert, den es in Wirklichkeit gar nicht gibt (sondern nur in deiner Fantasie)?
Nein, dass ist ein einfacher logischer Wert, der als absolute maximale Obergrenze zu sehen ist.
Ist doch klar, dass der Kinderzuschlag nicht höher sein darf als der Bedarf des Kindes, sollte doch jeder verstehen.

ZitatDenn nur zur Erinnerung: Das BVerfG hat ausschließlich für die 4K-Familie die Untergrenze einer verfassungsgemäßen Besoldung definiert, jedoch explizit nicht für die einzelnen Familienmitglieder.
Ja und die 4 K Familie hat ein Bedarf und der kann eben auch über FamZuschläge gedeckt werden, aber natürlich kannst du weiter darüber fabulieren, dass die 4k Familie zu 90% von der Grundbesoldung abgedeckt werden muss.

(Stichwort "reines Wunschdenken")

Zitat3.) Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind kein "Gedöns", sondern stehen in unserer Verfassung und müssen daher berücksichtigt werden.
und immer noch keine Antwort auf die Frage, sondern nur Wunschkonzerte.
ZitatAlso, finde dich damit ab (auch wenn es dir nicht "schmeckt"): Die Grundbesoldung muss (und wird) in allen Besoldungskreisen signifikant steigen. Das genannte Beispiel Brandenburg gibt dir einen anschaulichen ersten Fingerzeig.
Das bestreite ich nicht und sehe es genauso.
Der Unterschied bei dir ist signifikant fängt bei 20% an und ich sehe ihn halt wesentlich niedriger.
(Stichwort "reines Wunschdenken")

Gerne dürft ihr weiter daran festhalten, dass der A3 besoldete Single Beamte nur dann amtsangemessen besoldet ist, wenn er ein Nettogehalt wie ein EG12 Ing hat.

Ein wenig entrückt, aber sicherlich ein schöner Traum.

Schaurig nur, das ihr das nicht selber merkt, das da doch im Verhältnis zur Bevölkerung eine Schieflage wäre, tja, wenn man so ein Weltbild hat....warten wir es ab was die Richter sagen.

Das der A3 4K Beamte diese Geld haben muss, weil gefälligst die Familie mit zu alimentieren ist, da bin auch voll dabei und finde es beschämend, wie da diese Beamten unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Und das ohne Neid.

Also @Rheini
nochmals, nix neider, da ich ausgesorgt habe und mit 60 nicht mehr arbeiten werde, aber weiterhin das gleiche monatlich Geld zur Verfügung habe. Wüsste also nicht worauf ich neidisch sein könnte. Wie lange musst du noch Dienst schieben?

Oder bist du nur neidisch auf die 4+k Beamten die viel mehr mehr bekommen werden, als du?

BVerfGBeliever

@MoinMoin, und wie erklärst du dir (und uns) dann die Tatsache, dass das monatliche Grundgehalt eines brandenburgischen verheirateten A16 mit zwei Kindern rückwirkend ab Januar 2026 von 8.663 EUR auf 10.218 EUR - also um rund 18% - erhöht werden soll, während der Familienzuschlag unverändert bei 754 EUR belassen (und damit prozentual zur Grundbesoldung sogar verringert) werden soll..?

Rheini

@MoinMoin

Zahl pünktlich deine Steuern, der FM braucht jeden Cent für uns 😉.

Und ich leiste gerne meinen Dienst. Habe als Beamter paradiesische Zustände und bald ne Schubkarre voller Geld, dank vieler Jahre Widerspruch. Auch dafür braucht der FM dein Geld.