Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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ignaz

https://www.gew-sh.de/aktuelles/detailseite/landtag-beschliesst-besoldungserhoehungen-fuer-beamtinnen-in-schleswig-holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in dieser Woche das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen beschlossen. Ziel dieses Gesetzes sind sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch die rück-wirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027.

Das Gesetz sieht für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt eine Steigerung der Besoldung und Versorgung von mindestens 11 Prozent vor. In den untersten und den obersten Besoldungsgruppen sind höhere Steigerungen zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation vorgesehen.

Die beschlossenen Erhöhungen der Besoldung und Versorgung (in den meisten Besoldungsgruppen) im Detail:

    Rückwirkend zum Januar 2025: 3,2 Prozent,
    Rückwirkend zum Januar 2026: 4 Prozent,
    Zum Januar 2027: weitere 3,8 Prozent.

Schau an, bei den Beamten ist man ab A9 (vgl. e9a/b..) scheinbar noch nicht "reich" - bei unseren Tarifverhandlungen zeigt sich Verdi nicht so wie hier:

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Kein Geschenk
ver.di betont, dass die Besoldungsreform kein Geschenk des Gesetzgebers ist und die Beamt*innen sich nicht dafür bedanken müssen. Im Gegenteil, sie erhalten nur das, was ihnen viele Jahre an Besoldung und Versorgung vorenthalten wurde. Es ist die Pflicht des Dienstherrn und Gesetzgebers, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen.

Na Hauptsache sie denken dann 2027 auch an die TVÖD ler und 2028  an uns TVl er-> Kassen sind dann dreifach leer?

tv-landschaft

Zitat von: Zinc in 21.09.2026 11:35https://www.bild.de/politik/inland/sozialabgaben-2027-bis-zu-102-euro-mehr-abgabe-im-monat-fuer-gutverdiener-6ab0f30f4607f89d76e3c948

Na zum Glück werden die 2 Prozent PLUS ab 01.01.2027 all das kompensieren  ;)  :D
die verwöhnten, reichen TV-Ler bekommen die 2% allerdings erst ab 01.03.2027...

KlammeKassen

Zitat von: ignaz in 23.09.2026 14:19https://www.gew-sh.de/aktuelles/detailseite/landtag-beschliesst-besoldungserhoehungen-fuer-beamtinnen-in-schleswig-holstein

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in dieser Woche das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen beschlossen. Ziel dieses Gesetzes sind sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch die rück-wirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027.

Das Gesetz sieht für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt eine Steigerung der Besoldung und Versorgung von mindestens 11 Prozent vor. In den untersten und den obersten Besoldungsgruppen sind höhere Steigerungen zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation vorgesehen.

Die beschlossenen Erhöhungen der Besoldung und Versorgung (in den meisten Besoldungsgruppen) im Detail:

    Rückwirkend zum Januar 2025: 3,2 Prozent,
    Rückwirkend zum Januar 2026: 4 Prozent,
    Zum Januar 2027: weitere 3,8 Prozent.

Schau an, bei den Beamten ist man ab A9 (vgl. e9a/b..) scheinbar noch nicht "reich" - bei unseren Tarifverhandlungen zeigt sich Verdi nicht so wie hier:

https://www.verdi.de/ikt/themen/beamtenpolitik/besoldung-bund-gesetzentwurf-liegt

Kein Geschenk
ver.di betont, dass die Besoldungsreform kein Geschenk des Gesetzgebers ist und die Beamt*innen sich nicht dafür bedanken müssen. Im Gegenteil, sie erhalten nur das, was ihnen viele Jahre an Besoldung und Versorgung vorenthalten wurde. Es ist die Pflicht des Dienstherrn und Gesetzgebers, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen.

Na Hauptsache sie denken dann 2027 auch an die TVÖD ler und 2028  an uns TVl er-> Kassen sind dann dreifach leer?

Die sind nun leider noch leerer als sonst, so dass sich die Tarifangestellten mit 1 % vergnügen können. Gleicht zwar nicht mal die Inflation aus, aber das macht ja nichts, denn ins Lars' Kasse herrscht absolute Ebbe (angeblich).

Ich bin erstmal gespannt, was die dieses Mal genau fordern.... öffentlich wird das sicherlich nicht gemacht, dass man aufholen müsste zu den Besoldungen, stattdessen wird wahrscheinlich wieder eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gefodert, damit die Beamten dann bald wenigstens auch das doppelte netto von den Angestellten haben: Durch die steigenden Sozialabgaben würde das sonst erst in ein paar Jahren der Fall sein

ignaz

Zitat von: KlammeKassen in 28.09.2026 13:35Die sind nun leider noch leerer als sonst, so dass sich die Tarifangestellten mit 1 % vergnügen können. Gleicht zwar nicht mal die Inflation aus, aber das macht ja nichts, denn ins Lars' Kasse herrscht absolute Ebbe (angeblich).

Ich bin erstmal gespannt, was die dieses Mal genau fordern.... öffentlich wird das sicherlich nicht gemacht, dass man aufholen müsste zu den Besoldungen, stattdessen wird wahrscheinlich wieder eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gefodert, damit die Beamten dann bald wenigstens auch das doppelte netto von den Angestellten haben: Durch die steigenden Sozialabgaben würde das sonst erst in ein paar Jahren der Fall sein

Die Frage die ich mir stelle. Wenn Verdi sagt: dass die Besoldungsreform kein Geschenk des Gesetzgebers ist und die Beamt*innen sich nicht dafür bedanken müssen. Im Gegenteil, sie erhalten nur das, was ihnen viele Jahre an Besoldung und Versorgung vorenthalten wurde. Es ist die Pflicht des Dienstherrn und Gesetzgebers, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen.

Wollen oder Können Sie die Diskrepanz zu den Angestellten nicht sehen oder sitzen da auch nur Beamte? Ich kann mir das Geseier vor- und nach unseren Tarifverhandlungen nach dem Satz hier oben nicht mehr anhören. Wir haben hart gekämpft (3 Runden Schnittchen), leider sind die Kassen leer. Aber wir haben richtig was rausgeboxt für unsere Angestellten (unter e9b) - >Sockelbetrag. Die Tabelle schrumpft weiter.

Sie pokern dann wahrscheinlich mit 6% auf 3 Jahre.. 3 bekommen wir gesplittet und die Beamten erhalten nach den 10-12% in den Ländern (siehe SH) dann erst die amtsangemessene von 2020 - 2027 und dann unsere 3% oben drauf? Will man die Angestellten aus dem System kegeln? Ernst nehmen kann man diesen Zirkus dann nicht mehr, wenn A9/A10 mehr Netto erhält als e13 und der letzte deren "Chef" spielen soll. Bei den Lehrern wird es dann lustig, wenn der 30 Jährige Lehrer A13 mit 2 Kindern dann fast das Doppelte Netto verdient wie der Lehrer, der nicht verbeamtet wurde und nun vielleicht zu alt ist und mit seiner e12/e13 rumgurkt.

Ja ja, wir hätten alle Beamte werden können! Ne, leider nicht und schon gar nicht in jeder Region!

MoinMoin

Zitat von: ignaz in Gestern um 08:09Wollen oder Können Sie die Diskrepanz zu den Angestellten nicht sehen oder sitzen da auch nur Beamte?
Die Diskrepanz ist zunächst irrelevant.
Ein Beamter wird so alimentiert, dass er Kind und Kegel versorgen kann, ein Angestellter ist für sich selbst verantwortlich, wie er seine Familie durchbringt.

Also gilt es alleinig die Bezahlung des Single Beamten zu betrachten und zu man kann darüber argumentieren, also gleiches Geld für gleiche Leistung und das übliche Geseiere.

Albeles

Ich verstehe nicht, wieso es bei Beamten noch die Zuschläge für Familien gibt, wenn Partner auch arbeiten. War es nicht so, dass ein Beamter früher die Familie alleine ernähren sollte/musste?
Das ist in der Konstellation überhaupt nicht mehr notwendig. Ich spreche da auch nur für mein Empfinden, vielleicht bin ich auch nicht gut informiert und es gibt triftige Argumente, weshalb das immer noch so gehandhabt wird.

Rheini

Zitat von: Albeles in Gestern um 10:39.......vielleicht bin ich auch nicht gut informiert und es gibt triftige Argumente, weshalb das immer noch so gehandhabt wird.

Im Internet gibt es viele Infos zu diesem Thema, einfach googeln ....

Albeles

Einen tatsächlichen triftigen Grund, erkenne ich auch durch Google nicht. Bei doppelten Beamten wird das auch angerechnet. Man sollte das Gesetz der verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG)vielleicht mal überarbeiten. Das klassische Familienbild, der damaligen Annahme ist so nicht mehr gegeben, sorry.

highperformer

Zitat von: Albeles in Gestern um 11:10Das klassische Familienbild, der damaligen Annahme ist so nicht mehr gegeben, sorry.

Das klassische Familienbild ist tatsächlich noch oft im Einsatz, und die Verfassung sagt nun mal, dass die Familie geschützt ist und dass Beamte angemessen zu entlohnen sind.

Die einzige Möglichkeit wäre hier, dass der Dienstherr regelmäßig die Einnahmen des Ehepartners prüft und anpasst. Das führt aber (gerade bei unterschiedlichen Dienstherren) einmal zur fetten Bürokratie und andererseits dazu, dass mglw. Beamte nicht mehr heiraten (und den Spaß mit "Bedarfsgemeinschaften" willst du dir nicht geben) oder halt einer von beiden zuhause bleibt, weil es sich nicht lohnt, und dann ist der Staat auch wieder der dumme.

Aber hey, die Bürokratie wird auf jeden Fall kommen, weil die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens bei Beamten gerade verfassungsrechtlich angegriffen wird  ;D
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Rheini

Zitat von: Albeles in Gestern um 11:10Einen tatsächlichen triftigen Grund, erkenne ich auch durch Google nicht. Bei doppelten Beamten wird das auch angerechnet. Man sollte das Gesetz der verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG)vielleicht mal überarbeiten. Das klassische Familienbild, der damaligen Annahme ist so nicht mehr gegeben, sorry.

Solange es aber nicht überarbeitet ist, ist es so wie es ist .....

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:26Solange es aber nicht überarbeitet ist, ist es so wie es ist .....
Eben und die ersten Gesetzgeber versuchen sich ja da dran (also das Partnereinkommen zu berücksichtigen), da mit krummen Tricks was zu drehen und dann in 10 Jahren wird das BVerfG gesprochen haben, dass es murks war.....

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:11Eben und die ersten Gesetzgeber versuchen sich ja da dran (also das Partnereinkommen zu berücksichtigen), da mit krummen Tricks was zu drehen und dann in 10 Jahren wird das BVerfG gesprochen haben, dass es murks war.....

Ausgangspunkt war "Man sollte das Gesetz der verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG)vielleicht mal überarbeiten.".

Ich habe bisher nicht vernommen, dass hier eine Änderung beabsichtigt ist. Vielleicht meinst Du die Auslegung des Art. 33 GG .....

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Gestern um 12:18Ausgangspunkt war "Man sollte das Gesetz der verfassungsrechtlichen Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG)vielleicht mal überarbeiten.".

Ich habe bisher nicht vernommen, dass hier eine Änderung beabsichtigt ist. Vielleicht meinst Du die Auslegung des Art. 33 GG .....
Hast Recht ich bin halt den zweiten vor dem Dritten gegangen.
Ich reden vom Besoldungsgesetzgeber nicht von einer Grundgesetzänderung.

highperformer

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:20Ich reden vom Besoldungsgesetzgeber nicht von einer Grundgesetzänderung.

Grundgesetzänderungen dürften die nächsten Jahre eh nicht drin sein aufgrund der politischen Situation. AfD ist eh klar, und die Linken dürften auch nur mäßig gut auf die CDU zu sprechen sein ...
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Warnstreik

Mal zur Einordnung der aktuellen Lage: Die IG Metall fordert für die aktuellen Tarifverhandungen 5%. Das ist vergleichsweise wenig, maximal die Hälfte wird dabei rauskommen. Gut finde ich, dass man einen Mechanismus für die Gewinnbeteilung verhandeln will, bei Unternehmen bei denen es gut läuft. Aber auch die IGM möchte die Tabellenentgente stauchen, indem man kleine Gehaltsgruppen stärker erhöht. Die Solidarität ist hier seitens der Besserverdiener aber auch besser ausgeprägt als in TV-L/B/VKA-Welt.