Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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Versuch

Warum Ende Oktober?

Und warum dauern die Urteile nun weiterhin so lange?
Ein Ziel des BVG war doch alles zu beschleunigen

emanuell0711

Weil Mitte Oktober der Entwurf im Landtag vorlegt wird.

Aber muss natürlich nichts heißen.

RichterBW84

@LehrerBW:

Ich verstehe deinen Einwand. Du setzt dabei allerdings ,,unterschiedslos gewährt" mit ,,über sämtliche Erfahrungsstufen in identischer Höhe gezahlt" gleich. Genau diese Gleichsetzung steht nicht ausdrücklich in der Entscheidung und müsste begründet werden.

Der Unterschied lässt sich an einem Beispiel zeigen: Eine allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährte Sonderzahlung von beispielsweise 5 % des jeweiligen Grundgehalts ergibt je nach Erfahrungsstufe unterschiedliche Eurobeträge. Trotzdem wird sie nach einer einheitlichen Regel allen gewährt. Unterschiedliche Beträge bedeuten deshalb nicht zwangsläufig, dass eine Leistung nicht unterschiedslos gewährt wird. Damit ist die degressive Gestaltung in BW noch nicht gerechtfertigt, aber der von dir angenommene zwingende Schluss widerlegt.

Für diese Unterscheidung spricht der Entscheidungszusammenhang. In Rn. 78 des Beschlusses vom 17.09.2025 – 2 BvL 5/18 u. a. erläutert das BVerfG dieselbe Formulierung anhand der Abgrenzung zu Erschwerniszulagen: Diese bleiben unberücksichtigt, weil sie besondere Anforderungen abgelten und deshalb nicht allgemein gewährt werden. Das betrifft dort die Fortschreibungsprüfung, liefert aber einen systematischen Anhaltspunkt dafür, was mit ,,unterschiedslos" gemeint ist: die allgemeine Gewährung eines Besoldungsbestandteils gegenüber der Vergütung besonderer Belastungen. Ein ausdrückliches Gebot stufenübergreifend identischer Eurobeträge formuliert das Gericht nicht.

Bei der Mindestbesoldung kommen zwei weitere Aussagen hinzu: Rn. 70 bezieht die Familienzuschläge ausdrücklich ein; Rn. 71 legt die niedrigste Erfahrungsstufe zugrunde. Nach meiner Auslegung spricht das dafür, die dieser Referenzfamilie in der maßgeblichen Stufe allgemein zustehenden Leistungen anzusetzen. Es bedeutet selbstverständlich nicht, dass man den höheren Zuschlag aus Stufe 1 auch für andere Stufen verwenden dürfte.

Die eigentliche Streitfrage bleibt damit: Darf der Familienzuschlag in dieser Weise mit wachsendem Grundgehalt abschmelzen? Dazu sagt Rn. 92, dass höhere Familienzuschläge zur Sicherstellung der Mindestbesoldung grundsätzlich in Betracht kommen, ihre Grenzen aber noch nicht abschließend konkretisiert sind.

Deshalb würde ich weder behaupten, die konkrete BW-Regelung sei damit bereits verfassungsgerichtlich gebilligt, noch, sie sei durch das Wort ,,unterschiedslos" ausdrücklich ausgeschlossen. Dein Einwand ist diskutierbar. Die weitergehende Behauptung, der gesamte Erhöhungsbetrag müsse deshalb zwingend aus der Mindestbesoldungsberechnung herausgenommen werden, trägt der zitierte Satz allein meines Erachtens nicht.

RichterBW84

Zitat von: Versuch in Gestern um 11:45Warum Ende Oktober?

Und warum dauern die Urteile nun weiterhin so lange?
Ein Ziel des BVG war doch alles zu beschleunigen

Als jemand, der aktuell selbst in der "Blackbox" BVerfG arbeitet, allerdings nicht im zuständigen Berichterstatterdezernat, kann ich dazu nur sagen:

Mit der Absicht einer Beschleunigung hast du recht. Das BVerfG hat im Beschluss vom 17.09.2025 – 2 BvL 5/18 u. a., Rn. 74 und 80 ausdrücklich erklärt, dass die bisherigen Berechnungen zu aufwendig waren und die neuen Maßstäbe einen effektiven, zeitnahen Rechtsschutz ermöglichen sollen. Dazu gehören die Abkehr vom aufwendig zu ermittelnden Grundsicherungsniveau und die vereinfachte Indexprüfung mit festem Basisjahr. Das erleichtert weitere Verfahren, erledigt die unterschiedlichen Landesregelungen und Streitjahre aber nicht automatisch mit.

Warum andere Verfahren bislang zurückgestellt wurden, erläutert das Gericht im Beschluss vom 17.11.2025 – 2 BvL 13/18 – Vz 2/25, Rn. 17–26: Die Berliner Verfahren wurden als Pilotverfahren vorgezogen, um möglichst viele Grundsatzfragen gemeinsam zu klären. Eine Verzögerungsbeschwerde wegen eines bereits über sieben Jahre beim BVerfG anhängigen Besoldungsverfahrens blieb deshalb erfolglos. Außerdem verweist das Gericht auf die Verteilung der Besoldungsverfahren auf zwei Dezernate und zusätzliche wissenschaftliche Mitarbeiter.

Das erklärt die bisherige Vorgehensweise, rechtfertigt aber natürlich nicht jede weitere Wartezeit. Das Gericht betont selbst, dass mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht wächst, sich nachhaltig um Beschleunigung zu bemühen (Rn. 14). Aus meiner Perspektive kann ich - was man als Außenstehender nur schwer verstehen kann - nur betonen, wie viel Arbeit einer Senatsentscheidung vorausgeht: Die vorbereitenden Voten können mehrere hundert Seiten umfassen. Dafür werden Rechtsprechung und Literatur umfassend ausgewertet, tatsächliche Grundlagen aufgearbeitet und Gegenargumente bis ins Detail geprüft. Erst auf dieser Grundlage erfolgt die Beratung im Senat. Diese Arbeitsweise ermöglicht große Gründlichkeit, ist aber ausgesprochen zeitintensiv. Unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes nicht unkritisch. Außerdem gehen regelmäßig auch noch weitere Verfahren ein, die parallel zu bearbeiten sind. Die hausinternen Standards sind wirklich sehr hoch, was die Qualität der Arbeit anbelangt.

Trotzdem halt einfach unbefriedigend.

Versuch


Quasselstrippe

Zitat von: RichterBW84 in Gestern um 18:20Als jemand, der aktuell selbst in der "Blackbox" BVerfG arbeitet, allerdings nicht im zuständigen Berichterstatterdezernat,

Als jemand, der vor Ort arbeitet, könntest Du aber vielleicht ein bisschen was zur Stimmung im BVerfG sagen...

Es gibt ja im Forum immer mal wieder Aussagen dazu, dass das Gericht jetzt aber wirklich mal die Dienstherren einhegen muss, um nicht selbst in der Bedeutungslosigkeit zu versinken und zukünftig übergangen zu werden (mit Perspektive auf die europäische Gerichts-Ebene).

Wie ist das, wenn man im Gericht solche Ausweichbewegungen wahrnimmt wie es bei den Besoldungsgesetzen geschieht?

Verärgert das die Richter und Richterinnen? Sehen diese die Reputation und den Stellenwert des Gerichts als gefährdet an?  Oder lässt diese das kalt und sie nehmen jedes neue verfassungswidrige Gesetz hin als wäre es das erste Gesetz zu diesem Thema?

Hält das BVerfG es für nötig, sich und seinen Urteilen "Respekt zu verschaffen"? Oder ist es ihm egal, dass man den Geist / den Tenor seiner Urteile ignoriert, weil sein Job in der Rechtsprechung liegt und nicht in der Durchsetzung der Urteile?

Im letzten Urteil steckte ja schon ein Satz zu "Ausweichbewegungen" (o.ä.)... ich kann aber nicht einschätzen (als Laie), wieviel oder wie wenig Frust eines BVerfG sich in einem solchen Satz widerspiegelt...

Bin neugierig...

Viele Grüße




BeamtenBund

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Hier die damalige Stellungnahme des DH zum BVAnp-ÄG 2022

Gerade zum Thema Abstandsgebot der Ämter nimmt der Gesetzgeber seinen ihm zustehenden Gestaltungsraum in Anspruch!

Wenn man das so liest, glaube ich kaum was anderes zum BVAnpGBW 2026/2027/2028 als Stellungnahme zu lesen!

Wenn man tatsächlich die Unterschiede in der Besoldung vergleicht! Kommt einem das 🤮

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/

BaWü ist ein Geberland im Länderfinanzausgleich und hat einen deutlich höheren MÄE...

Ein Boot mit Schlagseite wird irgend wann kentern, wenn es nicht wieder auf Kurs gebracht wird!
Ich sehe hier einen echten Scheideweg!

Welchen wird BaWü nehmen!??? 🤔

RichterBW84

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 09:15Als jemand, der vor Ort arbeitet, könntest Du aber vielleicht ein bisschen was zur Stimmung im BVerfG sagen...

Es gibt ja im Forum immer mal wieder Aussagen dazu, dass das Gericht jetzt aber wirklich mal die Dienstherren einhegen muss, um nicht selbst in der Bedeutungslosigkeit zu versinken und zukünftig übergangen zu werden (mit Perspektive auf die europäische Gerichts-Ebene).

Wie ist das, wenn man im Gericht solche Ausweichbewegungen wahrnimmt wie es bei den Besoldungsgesetzen geschieht?

Verärgert das die Richter und Richterinnen? Sehen diese die Reputation und den Stellenwert des Gerichts als gefährdet an?  Oder lässt diese das kalt und sie nehmen jedes neue verfassungswidrige Gesetz hin als wäre es das erste Gesetz zu diesem Thema?

Hält das BVerfG es für nötig, sich und seinen Urteilen "Respekt zu verschaffen"? Oder ist es ihm egal, dass man den Geist / den Tenor seiner Urteile ignoriert, weil sein Job in der Rechtsprechung liegt und nicht in der Durchsetzung der Urteile?

Im letzten Urteil steckte ja schon ein Satz zu "Ausweichbewegungen" (o.ä.)... ich kann aber nicht einschätzen (als Laie), wieviel oder wie wenig Frust eines BVerfG sich in einem solchen Satz widerspiegelt...

Bin neugierig...

Viele Grüße






Die Neugier kann ich gut verstehen. Meine Tätigkeit im Haus bedeutet allerdings nicht, dass ich die Stimmung im zuständigen Senat oder die persönlichen Einschätzungen seiner Mitglieder en detail zuverlässig wiedergeben könnte. Gerade weil ich nicht im zuständigen Berichterstatterdezernat arbeite, möchte ich meine persönliche Einordnung nicht mit dem Anschein von Insiderwissen versehen. Auch innerhalb des Gerichts hat man selbstverständlich keinen vollständigen Einblick in alle Verfahren und Überlegungen.

Was sich aber aus der veröffentlichten Entscheidung sagen lässt: Das Problem möglicher Umgehungsversuche wird ausdrücklich erkannt. Du meinst vermutlich Rn. 79 des Beschlusses vom 17.09.2025. Dort spricht der Senat tatsächlich von Versuchen, ,,bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen". Die bisherige Berechnung bildete unter anderem Sonderzahlungen und den tatsächlichen Zeitpunkt von Erhöhungen nicht hinreichend ab. Darauf reagiert das Gericht mit einer präziseren Erfassung der Jahresbruttobesoldung. Das ist bereits eine konkrete rechtliche Reaktion auf das Problem. Ob und wie viel persönlicher Ärger hinter dieser Formulierung steht, kann ich nicht beurteilen. Eine Senatsentscheidung ist jedenfalls ein gemeinsam verantworteter Rechtstext, aus dessen Wortwahl sich die Gefühlslage einzelner Beteiligter kaum zuverlässig ableiten lässt.

,,Sich Respekt verschaffen" wäre für mich deshalb auch nicht der passende Maßstab. Die Entscheidungen sind nach § 31 Abs. 1 BVerfGG für die Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden verbindlich. Ihre Beachtung steht also nicht im Belieben der Dienstherren. Zugleich muss das Gericht bei jedem neuen Regelungsmodell prüfen, ob der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum zulässig nutzt oder verfassungsrechtliche Grenzen überschreitet. Diese Prüfung muss auch dann ergebnisoffen bleiben, wenn eine Konstruktion aus Sicht der Betroffenen wie die nächste Ausweichbewegung erscheint.

Meine persönliche Einschätzung ist allerdings schon: Wenn Betroffene trotz wiederholter Entscheidungen über viele Jahre weiter um eine verfassungsgemäße Besoldung streiten müssen, leidet irgendwann das Vertrauen in den Rechtsschutz. Diesen Einwand finde ich absolut nachvollziehbar. Aus meiner eigenen Justiztätigkeit kenne ich auch die andere Seite: Man nimmt die Verantwortung ernst, arbeitet mit erheblichem persönlichem Einsatz (und auch immer wieder mal halbe Tage am Wochenende) und weiß trotzdem, dass hinter jeder noch unerledigten Akte jemand steht, der auf eine Entscheidung wartet. Dass man selbst viel investiert und dabei gelegentlich an seine Grenzen kommt, macht die Wartezeit für die Betroffenen natürlich nicht weniger belastend. Ich könnte hierzu noch viel erzählen, aber das wäre für die Allgemeinheit und diesen Thema eher off topic. Gerne PM bei Bedarf.

Zu Gesprächen unter vier Augen würde ich mich hier grundsätzlich nicht äußern. Vertraulichkeit gehört für mich zu einer verlässlichen Zusammenarbeit.

Was ich allgemein sagen kann: Das Gericht arbeitet nicht losgelöst von den Entwicklungen in den Ländern. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter bringen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Perspektiven aus vielen Bundesländern mit, auch was die dortigen Besoldungsentwicklungen anbelangt. Dadurch sind auch praktische Probleme und neue gesetzgeberische Entwicklungen im Haus präsent. Meine Wahrnehmung ist deshalb durchaus, dass Fragen der Umsetzung und mögliche Ausweichbewegungen Aufmerksamkeit finden.

Deine Fragen kann ich also sehr gut nachvollziehen. Gerade wenn man selbst - so wie ich auch - seit Jahren auf eine verfassungskonforme Besoldung wartet, möchte man wissen, ob das Problem überhaupt gesehen wird. Das kann ich uneingeschränkt bejahen.

Keine Ahnung, ob Dir damit geholfen ist...

AltStrG

Zitat von: RichterBW84 in Gestern um 18:20Als jemand, der aktuell selbst in der "Blackbox" BVerfG arbeitet,

Wo genau? ;)

RichterBW84

Zitat von: AltStrG in Heute um 20:07Wo genau? ;)

Meine Eindrücke beruhen auf einer mehrjährigen Tätigkeit als Mitarbeiter im Haus. Genauere Angaben zu einem bestimmten Dezernat möchte ich in einem öffentlichen Forum allerdings nicht teilen. Ich hoffe, dafür habt ihr Verständnis  :) .