Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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Aloaboy

Zitat von: BWKA in 08.10.2026 11:44Thread kann zu, Dr. Bayaz sagt alles verfassungskonform
Natürlich kann er nicht zu gemacht werden. Es war ja zu erwarten, dass es für die Regierung verfassungskonform ist, andernfalls hätten sie den Entwurf noch geändert.
Er ist rechnerisch ja nur konform aufgrund des fiktiven Partnereinkommens. Dass das strittig ist, ist uns allen klar. Es muss eine Entscheidung vom BVerfG her, das klar definiert wie es mit dem Partnereinkommen aussieht. 

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Aloaboy in 08.10.2026 14:06Natürlich kann er nicht zu gemacht werden. Es war ja zu erwarten, dass es für die Regierung verfassungskonform ist, andernfalls hätten sie den Entwurf noch geändert.
Er ist rechnerisch ja nur konform aufgrund des fiktiven Partnereinkommens. Dass das strittig ist, ist uns allen klar. Es muss eine Entscheidung vom BVerfG her, das klar definiert wie es mit dem Partnereinkommen aussieht. 

Dr. Wöckel hat ja bereits in Speyer erwähnt, dass das weder gebilligt noch definiert wurde. Demnach braucht es wirklich erstmal eine Klatsche aus KA. Die Frage ist (weiß das jemand?) ob bereits fikt.Part. aus Bawü oder sonst wo vorliegt?

BeamtenBund

Ich glaube das die meisten Beamten die Tatsache mit fP nicht kennt

Jägerfrau

Hier der Entwurf des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen
in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) mit Stellungnahmen von Gewerkschaften/ Verbänden:

https://www.landtag-bw.de/resource/blob/657276/0459daab57da84751da95f73d61e0c34/18_0623.pdf


BeamtenBund

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in 08.10.2026 20:57
Minute 6:26
Spricht Herr Bayaz von der Rückwirkenden Prüfung 🧐 in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren ,,sofern nötig" noch nachgeschoben.
Ich behaupte dass das große Brett für den DH noch kommt, an welchem sie noch bohren werden und am BVerfG scheitern werden, ist nur so ein Gefühl 🤣🤩
Danke für den Link

BWKA

Zitat von: Aloaboy in 08.10.2026 14:06Natürlich kann er nicht zu gemacht werden. Es war ja zu erwarten, dass es für die Regierung verfassungskonform ist, andernfalls hätten sie den Entwurf noch geändert.
Er ist rechnerisch ja nur konform aufgrund des fiktiven Partnereinkommens. Dass das strittig ist, ist uns allen klar. Es muss eine Entscheidung vom BVerfG her, das klar definiert wie es mit dem Partnereinkommen aussieht. 
Sorry habe vergessen es als Ironie zu kennzeichnen.

BeamtenBund

Artikel mit Fr. Dr. Färber

Frage:
Wie sehen Sie die Situation im Hinblick auf das Berufsbeamtentums?
Antwort Dr. F.:
Nein, ihr platzt nicht der Kragen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass einige nicht / viel zu wenig Ahnung haben, von dem sie reden.
Frage:
Beamtenprivilegien lassen gesellschaftlich kaum noch vermitteln. Wäre es nicht an der Zeit, für Angleichungen an die Arbeitnehmer zu sorgen, etwa bei der Krankenkasse?:
Antwort Fr. F.:
Von Privilegien ist keine Rede. Die Systeme sind lange bewährt. Oft sind für Beamtenfamilien die private KV teurer. Einige Dienstherren bieten die Wahl bereits an.
Frage: Trotzdem stellt sich ein Beamter besser als ein Tarifbeschäftigter. Ist das gerecht?
Antwort Dr. F.:
Stimmt nicht. Tarifler erhalten bei Einstieg im hD niedrigere Löhne, erreichen meist aber höhere Endgehälter und auch zeitiger.
Frage:
Sie loben
die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurBeamtenbesoldung - https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-undverwaltung/
bundesverfassungsgericht-ruegt-berliner-besoldung-dbb-sieht-warnsignalfuer-
alle-dienstherrn/
. Das dürften die Haushälter bei Bund, Ländern und Gemeindenanders sehen. Können sich die Beamten mit Hinweis auf das Grundgesetz einfach vonder Wirklichkeit abkoppeln?
Antwort Dr. F.:
Die sind doch längst selbst von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Diemeisten Beamten hatten, wenn ich die Inflationsrate herausrechne, seit 1996 praktischkeine oder nur sehr geringe reale Einkommenszuwächse. Ich fürchte, es waren eherdie Haushälter, die als Arbeitgeber zugeknöpfte Taschen bei den Tarifverhandlungenhatten und die als Dienstherren dann bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf dieBesoldung die verfassungsrechtlich kritischen Grenzen gerissen haben.
Frage:
Aber gleichzeitig haben Beamte einen sicheren Arbeitsplatz. Das unterscheidet sievom Daimler-Arbeiter, der jetzt um seinen Job fürchten muss.
Antwort Dr. F.:
Bedauern für die Arbeitnehmer bei Mercdes. Aber große Abfindungen Altersteilzeitmodelle...
Wirtschaftskrisen wie ein Zyklus! Normales Vorgehen der AG sich in diesen Phasen von Personal zu trennen, welches unproduktiv.
Beamte können nur unter großen finanziellen Einbußen den Dienstherrn verlassen... Kehrseite!
Frage:
Aber ist es nicht ziemlich abgehoben, wenn Karlsruhe die Untergrenze für eine verfassungskonforme Besoldung auf 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommensfestlegt? Das liegt doch deutlich über der bisherigen Untergrenze, die sich am Abstand zur Grundsicherung bemaß.
Antwort Dr. F.:
Es steht mir nicht zu das BVerfG zu kritisieren. Das BA Ministerium definiert diese 80 %!
Frage:
Ein Schlupfloch, das der Bund und mehrere Länder entdeckt haben, um ihre Personalausgaben zu senken, ist das fiktive Partnereinkommen. Es wird einberechnet, wenn es um die Frage geht, ob die Besoldung eines Beamten gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist.
Antwort Dr. F.:
Es ist kein Schlupfloch, es ist faktisch aus dem dritten Reich (die Einverdienerehe), heute wirklich nicht mehr Zeitgemäß!
Frage:
Liegt das Grundübel nicht darin, dass wir inzwischen viel zu viele Beamte haben?
Antwort Dr. F.:
Der öffentliche Dienst ist in den letzten Jahren nicht nur im Bereich Kitas und in anderen Bereichen, in denen der Bund vor allem den Kommunen – nicht gegenfinanzierte – Vollzugspflichten auferlegt, sondern bei Bund und Ländern insbesondere im Bereich politische Führung und zentrale Verwaltung starkgewachsen. Das halte ich für fiskalisch ziemlich unverantwortlich. Denn man weiß ja, dass immer wieder Zeiten kommen, in denen die Steuereinnahmen einbrechen und solche Aufwüchse nicht mehr finanzierbar sind.
Frage:
Wenn Beamte mit ihrer Besoldung nicht zufrieden sind, müssen sie Widersprucheinlegen und gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Was spräche eigentlich dagegen, wenn sie streiken dürften?
Antwort Dr. F.:
Stellen Sie sich vor, ein Brand bricht aus, oder Sie haben einen polizeilichen Notfall und die Polizei und die Feuerwehr kommen nicht, weil sie streiken. Der Staat ist nur dann funktionsfähig, wenn es hier ein Streikverbot gibt. Aber ich lasse gerne mit mir streiten, ob Lehrer und Professoren verbeamtet werden müssen. Doch die Politik darf nicht glauben, dass Tarifbeschäftigte kostengünstiger wären, selbst wenn man die Ruhestandsbezüge einrechnet. Und entlassen kann man sie de facto genauso wenig.
Frage:
Aber ein Pensionär erhält doch im Schnitt dreimal so viel wie ein Rentner.
Antwort Dr. F.:
Der Vergleich hinkt! Das geht doch nicht!
Nur gleich Berufsbiographien können verglichen werden! In einem Projekt für die Böckler-Stiftung haben wir 2010 untersucht, wie sich die Alterssicherung von Tarifbeschäftigten mit Zusatzversorgung und von Beamtinnen und Beamten mit vergleichbaren Berufsbiografien unterscheiden. Heraus kam: Die Unterschiede beim Nettolebenseinkommen sind minimal.
Frage:
Seit der Föderalismusreform läuft die Besoldung im Bund und in den Ländern auseinander. Gerade novelliert Brandenburg sein Besoldungsrecht äußerst großzügig und setzt damit sein Nachbarland Berlin unter Druck. Wie lange müssen wir noch darauf warten, bis die Besoldung in Deutschland wieder vereinheitlicht wird?
Antwort Dr. F.:
Manche meinen, dass dies 2036 der Fall sein müsste. Dann wären 30 Jahre seit der Dezentralisierung vergangen, und so lange dauerten derartige Zyklen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es noch schneller geht. Dass man sich in zwei, drei Jahren zusammensetzt und überlegt, ob man sich – bei Anerkennung aller Unterschiede –und auch den Beamten- und den Tarifbereich nicht besser koordinieren sollte, bevor der öffentliche Sektor und damit das Ansehen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unter einem falsch verstandenen Wettbewerbsföderalismus weiter leiden.

 

BeamtenBund


Staatsdiener3000

. Das dürften die Haushälter bei Bund, Ländern und Gemeindenanders sehen. Können sich die Beamten mit Hinweis auf das Grundgesetz einfach vonder Wirklichkeit abkoppeln?
Antwort Dr. F.:
Die sind doch längst selbst von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Diemeisten Beamten hatten, wenn ich die Inflationsrate herausrechne, seit 1996 praktischkeine oder nur sehr geringe reale Einkommenszuwächse. Ich fürchte, es waren eherdie Haushälter, die als Arbeitgeber zugeknöpfte Taschen bei den Tarifverhandlungenhatten und die als Dienstherren dann bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf dieBesoldung die verfassungsrechtlich kritischen Grenzen gerissen haben.

Frage:
Ein Schlupfloch, das der Bund und mehrere Länder entdeckt haben, um ihre Personalausgaben zu senken, ist das fiktive Partnereinkommen. Es wird einberechnet, wenn es um die Frage geht, ob die Besoldung eines Beamten gerade noch verfassungsrechtlich zulässig ist.
Antwort Dr. F.:
Es ist kein Schlupfloch, es ist faktisch aus dem dritten Reich (die Einverdienerehe), heute wirklich nicht mehr Zeitgemäß!


Versteht das einer? Einmal sagt sie die Beamten hatten so gut wie keine Einkommenszuwächse aber gleichzeitig ist die Einverdienerehe nicht mehr zeitgemäß. Ergo Partnereinkommen macht Sinn? Wenn nicht fiktiv dann das echte?
Wenn ich die Besoldung in BW richtig verstehe sind die Vorgaben des BVerfG-Beschluss aus 09/25 doch erfüllt wenn das fiktive Partnereinkommen wegfällt. Dann passt es ja mit der Mindestbesoldung 2,3 x80%


Nach Fr.Färbers Auffassung ist dann in BW alles Prima??

BeamtenBund

Leider nicht so einfach.
Das 4 Säulenmodell ist fragwürdig 🤨 und wie viele schon beschrieben haben verfassungswidrig.
Die Abstände stimmen seither nicht mehr!
Und das Verhältnis Grundbezüge zu den Zulagen ist nicht korrekt!


Versuch

Gleichzeitig sagen viele auch,dass es so durchgehen könnte.
Wäre nicht gut und wir damit dich richtig besoldet...bin irgendwie nicht mehr so optimistisch wie ich es mal war


Ozymandias

Wie gesagt geht das Spiel noch mehrere Runden so.
Das 4-Säulen-Modell hat auch Auswirkungen auf die Versorgung. Wenn man die Abstände kaputt macht, dann ist das bei 50-70% noch drastischer.

A11 bekommt dann beispielsweise so viel Pension wie eine Teilzeitrichterin.
Die ganzen Kinderbetrachtungen fallen hier weg.
Die Rechtsprechung des BVerfG hierzu steht noch in den Sternen.
Es liegen Verfahren vor dem BVerfG mit dem Komplex Versorgung. Allerdings nicht aus BW, aus BW gibt es noch gar nichts vor dem BVerfG derzeit.

Wird etwas bei der Versorgung bemängelt, kann das Auswirkung auf die Besoldung haben.
Wie auch umgekehrt. Wobei BW bei der Grundbesoldung ja mittlerweile unter dem Durchschnitt liegt.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/261231/0/

Da muss man sich einfach schon fragen, wie das zweithöchste MÄE eine Grundbesoldung unterhalb des Durchschnitts haben kann? Kann das stimmen?


Also erst wenn fiktives Partnereinkommen, Familienzuschläge im Verhältnis zum Grundgehalt, Leistuungs/Abstandsgebot und Versorgung durchgeklagt wurden, erst dann ist die Geschichte vorerst wirklich vorbei.

Versuch

Jetzt klingst du optimistischer.
U. A.. wegen deiner vergangenen Aussagen bin ich deutlich pessimistischer als zuvor