Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Muss ich eigentlich bei der kommenden E-Mobilitätsförderung das fiktive Partnereinkommen angeben?  8)  ;D


ExZivi


Muenchner82


Grisupoli

Ich sehe inzwischen ROT – und das ist gut so!      (Bitte lesen – Wichtig!)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie einige von Euch hier im Forum vielleicht mitbekommen haben, bin ich einer der -nach meinem Wissensstand- aktuell vier Musterkläger gegen die bayerische Alimentation.  Hiervon war ich der erste Klagende.

Nun überschlagen sich aktuell die Nachrichten vonseiten verschiedenster Gewerkschaften, die nun die erste Initiative für sich beanspruchen. Dies kann und möchte ich so nicht stehen lassen.

Bis Mai 2023 war ich Angehöriger einer Polizeigewerkschaft unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Mit dieser Gewerkschaft, bzw. einem Gewerkschaftsfunktionär, führte ich ab Ende 2022 bereits diverse Gespräche und wurde von demselben animiert als Kläger zu fungieren. Hiernach kam es auch bereits zu Gesprächen mit anderen Klagewilligen anderer Gewerkschaften, welche ebenso unter dem Dach des BBB beheimatet sind.

Anfang 2023 wurde mir ein erster Antrag auf Rechtsschutz gewährt und mir wurde die volle Unterstützung versprochen, sodass ich diverse Fachanwälte kontaktierte. Einige der Anwälte wurden mir auch von der Gewerkschaft als mögliche Kontakte empfohlen. Leider wollte keiner der Anwälte die Sache zu den von der Gewerkschaft angebotenen Kosten übernehmen, da laut deren Ansicht die Angelegenheit nicht mit Standardsätzen abrechenbar sei. Sodann wurde mir vom zuvor genannten Gewerkschaftsfunktionär dazu geraten einen Kostenübernahmeantrag für die Zusatzkosten bei meiner Gewerkschaft zu stellen. Dies wäre reine Formsache und ich würde diese Zusage sicher erhalten.

Es kam wie es kommen musste – die Rechtsschutzkommission der Gewerkschaft lehnte meinen Antrag ab. Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass man mir lediglich Rechtschutz im Rahmen des normalen Satzes gewähren würde. Dies müsse reichen. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Aus diesem Grund setzte ich mich sofort mit dem BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – in Verbindung. Hier wurde mir bei einem Wechsel sofortiger vollumfänglicher Rechtsschutz zugesagt. Man hielt hier auch Wort. Ich kündigte meine bisherige Gewerkschaft und wechselte zum BDK. Bereits eine Woche später lag mir die Rechtschutzzusage der Roland Rechtsschutzversicherung vor. Mithilfe des BDK wurde innerhalb kürzester Zeit eine Fachanwältin gefunden und beauftragt, sodass am 18.04.2024 die Klage eingereicht wurde, nachdem natürlich vorher das Widerspruchsverfahren durchlaufen wurde.
Seither läuft die ganze Sache reibungslos.

Warum schreibe ich das alles?

Aktuell hört man von allen Gewerkschaften wie aktiv man bereits in der Sache sei – jetzt plötzlich – nachdem sich eine Vielzahl der Gewerkschaftsmitglieder aufbäumen und ihr Recht einfordern. Allerdings sieht dieser Aktionismus eher mau aus. Man bekommt Musterschreiben vorgesetzt und muss sich um alles selbst kümmern, da von keiner Gewerkschaft hier mehr Rechtsschutz gewährt wird. Auch die nicht unerheblichen pauschalen Verfahrenskosten der Klage von 500€ muss man selbst tragen.

Auch dem BDK ist es aufgrund des großen Kostenumfangs nicht mehr möglich weiteren Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, jedoch hat sich der BDK als EINZIGE Gewerkschaft etwas einfallen lassen.

Jedes BDK-Mitglied, welches gegen seine Alimentation klagen möchte, wird bei den ersten Verfahrenskosten mit einem 50%-Anteil (ca. 250€) unterstützt. Auch bekommt man sofort Musterwidersprüche und bei Bedarf eine Klagevorlage. Hier ist es nicht mehr der Gewerkschaftsrechtsschutz der greift, sondern es werden eigens hierfür vom BDK bereitgestellte Gelder sinnvoll investiert. Man hat verstanden, dass einige Kläger nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um dies alleine zu stemmen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem BDK – Landesverband Bayern kann nach einem Wechsel zum BDK  nach Rücksprache auch ein Neumitglied hiervon profitieren und hat die Möglichkeit diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, da es unabhängig vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nahtloser Wechsel von einer Vorgewerkschaft zum BDK erfolgt. Bei Neumitgliedern, welche zuvor nicht Mitglied einer Gewerkschaft waren, wird aktuell die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung geprüft (Ergebnis noch ausstehend).

Natürlich gibt es hier einen kleinen Haken. Ein Eintritt in den BDK ist satzungsgemäß leider nur Angehörigen von Behörden der Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc.) möglich. Dies wird jedoch großzügig ausgelegt, sodass sich zumindest eine Anfrage beim BDK Bayern lohnt, wenn ihr zumindest im Entferntesten mit der Kriminalitätsbekämpfung zu tun habt (z.B. Allgemeine Verwaltung, etc.)

Bei Fragen könnt ihr Euch gerne an mich wenden. Ich versuche auch schnellstmöglich zu antworten.

Für die, die sich jetzt fragen was ich hiervon habe: NIX. Ich erhalte hier keine Werbeprämie oder Ähnliches. Ich bin nur der Meinung, dass jeder die Chance haben sollte sein Recht einzufordern - auch die ohne ausreichende finanzielle Mittel.

Kleiner weiterer Hinweis:

Der BDK hat momentan eine Mitgliederwerbeaktion. Jedes Neumitglied erhält ein Begrüßungspaket im Wert von 100 Euro und 100€ cash.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern

Liebe Grüße

Euer Grisupoli

Muenchner82

Zitat von: Grisupoli in 27.03.2026 15:15Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Ja das habe ich auch von meinem Ex-Verband gehört... Warum ist das wohl so? Hat bestimmt NIX damit zu tun, dass der BBB Vorsitzende CSU Mitglied ist.