Mietenstufen ab 2027

Begonnen von BeamterNRW2012, 29.06.2026 19:55

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HootyMcOwlface

Zitat von: SuperIngo in 10.09.2026 13:23Und:

Auch die Erfahrungsstufen / Dienstaltersstufen werden ab 1.1.27 (oder 2028?) verrechnet. Kommt man zum Beispiel im Januar 27 von Stufe 10 auf 11, hat man keinen Cent mehr Geld auf dem Konto...

Es wird direkt von dem Mietstufenzuschlag wieder abgezogen....



Falsch! Man bekommt automatisch 15% weniger Zulage jedes Jahr. Ich hör schon die Stimmen aus dem FM wenn die nächsten Verhandlungen im Tarifbereich anstehen und wir indirekt dadurch auch betroffen sind: "MIMIMI Kassen leer!" (Wie immer...)

Zack, 0-1% Erhöhung aber trotzdem pünktlich zum 1.1. nächsten Jahres 15% weniger Ausgleichszulage. Besonders für Familien in Ballungszentren ein Traum! Danke für diese unendliche Wertschätzung in diesem "Gesamtkunstwerk" (sic!). Ich könnte Kotzen! Die CDU wähle ich sicher nicht mehr nach der Aktion.

SuperIngo

Gilt auch für Beförderungen:

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2027 eine Ausgleichszulage erhalten (weil Ihr alter Zustand inklusive der Mietenstufe 3 doch etwas höher war als das neue System) und danach zu A 14 befördert werden, passiert genau das Folgende:Die bittere Mechanik bei einer Beförderung ab 2027:Sie werden zum Beispiel im Sommer 2027 nach A 14 befördert.Ihr monatliches Grundgehalt steigt durch den Wechsel von A 13 zu A 14 um einen spürbaren Betrag (z. B. rechnerisch ca. 350 bis 400 Euro brutto mehr).Das Problem: Das Gesetz besagt, dass jede Erhöhung der Dienstbezüge die Ausgleichszulage mindert.Die Erhöhung durch die Beförderung wird also Cent für Cent mit Ihrer Ausgleichszulage verrechnet. Die Ausgleichszulage schrumpft im selben Moment, in dem Ihr Grundgehalt steigt.Das Ergebnis auf Ihrem Konto:Sie tragen ab dem Tag der Beförderung zwar die höhere Verantwortung einer A 14-Stelle, gehen am Monatsende aber mit exakt demselben Auszahlungsbetrag nach Hause wie vorher als A 13. Das Plus der Beförderung verpufft so lange komplett im "Abschmelzungs-Schlund", bis Ihre Ausgleichszulage rechnerisch auf 0 Euro gesunken

HootyMcOwlface

Vielleicht mal den Entwurf ohne KI selber lesen...

Egge2206

Zitat von: HootyMcOwlface in 10.09.2026 15:57Vielleicht mal den Entwurf ohne KI selber lesen...

hab ich mir auch so oft gedacht, ist einfach nicht mehr möglich für die meisten

SuperIngo



Es ist jetzt so, dass ein Beamter mit 2 Kindern, der zum Beispiel in Münster wohnt, eine Ausgleichszulage bekommen wird. So hat er keine Einkommensverluste. ABER: Jede Erhöhung der Besoldung, der Anstieg in der Erfahrungsstufe oder eine Beförderung, wirken sich solange mit 0,0 Cent zusätzlich aus, bis der "Familienzuschlag bzw die Zulage bezüglich der Mietenstufe, auf 0 Euro abgeschmolzen ist. Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

Beamte ohne Kinder bekommen natürlich alle Steigerungen usw zu 100 Prozent ausgezahlt.

Ich bin immer wieder erstaunt, was der Arbeitgeber sich so alles an Wertschätzung einfallen lässt. Siehe hier auch das fiktive Partnereinkommen oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

HootyMcOwlface

Wo genau steht das denn im Entwurf so drin? Lies den doch bitte selber und bring mal das Zitat. Ich verweise an der Stelle auf Art. 4 Nr. 9 im Entwurf.

Tut mir leid wenn ich dich so direkt fragen muss, aber arbeitest du in deiner Amtsstube auch so mit Gesetzestexten? Das kann doch nicht dein Ernst sein, erst recht nach den Hinweisen von Egge und mir...

JayBrak

Zitat von: HootyMcOwlface in 10.09.2026 18:25Wo genau steht das denn im Entwurf so drin? Lies den doch bitte selber und bring mal das Zitat. Ich verweise an der Stelle auf Art. 4 Nr. 9 im Entwurf.

Tut mir leid wenn ich dich so direkt fragen muss, aber arbeitest du in deiner Amtsstube auch so mit Gesetzestexten? Das kann doch nicht dein Ernst sein, erst recht nach den Hinweisen von Egge und mir...

Anstatt Personen mit Verweisen auf KI anzugehen, könnte man ja auch wirklich hilfreich sein...

Bei der letzten Ausgleichszahlung der FamZ war es tatsächlich so, dass diese durch künftige Erhöhungen reduziert wurden.

Jetzt gibt es dafür eine Einmalzahlung und die neuen Ausgleichszahlung werden ab 2028 jährlich um 15% des Anfangswertes reduziert.

Das ist tatsächlich für die meisten Beamten ein größeres Problem als die Lösung bei der letzten Ausgleichszahlung, da es bei der aktuellen Lösung nicht nur zu einen Einfrieren, sondern in schlimmsten Fall zu echten Nettoverlusten in der Besoldung kommen kann.

HootyMcOwlface

Ich hab doch klar gesagt wo die entsprechende Stelle im Entwurf ist. Hier ist keinem geholfen, wenn Fake-News rumgespammtz werden und das Lesen von Gesetzen sollte man von Beamten schon erwarten können finde ich.

Mit deiner Einschätzung zu den 15% und den Verlusten dadurch bin ich voll bei dir. Meine Ausgleichszulage liegt ab 1.1. bei ca. 400 Euro wegen Kind und MS VI. Ich hab gestern mal meinem CDU-Abgeordneten geschrieben, dass er sich meine Stimme bei der LTW 2027 abschminken kann wenn er dem zustimmt.

Egge2206

Zitat von: JayBrak in 11.09.2026 05:51Bei der letzten Ausgleichszahlung der FamZ war es tatsächlich so, dass diese durch künftige Erhöhungen reduziert wurden.

Jetzt gibt es dafür eine Einmalzahlung und die neuen Ausgleichszahlung werden ab 2028 jährlich um 15% des Anfangswertes reduziert.


mit Einmalzahlungen meinst du den bald neuen § 91b (Einmalzahlung für den Wegfall der Ausgleichszulage zum Familienzuschlag)?
Also Einmalzahlungen für die damaligen Ausgleichszahlungen

Egge2206

Für Ingo, da er oder seine KI offenbar am Rande ihrer Kapazitäten arbeiten

,, Ab dem 1. Januar 2028 wird die Ausgleichszulage jährlich um 15 Prozent des
Ausgangsbetrages abgeschmolzen. Die weiteren Besoldungsanpassungen zum 1. März 2027
und 1. Januar 2028 in Übertragung des Tarifergebnisses nach dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 474) bleiben bei der Ermittlung der Ausgleichszulage unberücksichtigt und führen zu keiner weiteren Verringerung."

Bitte gerne