Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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ExponentialFud

In Niedersachsen ist ab sofort für alle Beamte die Viertagewoche eingeführt. 80% der Besoldung, da mach ich auch nur 80% der Arbeitstage.

Micha84

Zitat von: Andrew13 in 13.03.2026 16:406. Scheinbar will sich Niedersachsen um jeden Preis mit dem fiktiven Partnereinkommen retten. Das wird vor dem BVerfG keinen Bestand haben.

Das wissen die doch ganz genau. Na und? Einfach stumpf machen. Immer wieder Monate und Monate (Jahre) sich irgendwie durchwurschteln. Das ist die Maxime. Seit vielen Jahren! Irgendwann kommt dann das Urteil (für NDS 2027?). Dann wundert man sich (angeblich). Ohhh ist die Besoldung doch nicht verfassungskonform? Na dann müssen wir aber nochmal nachbessern ... wieder vergehen Monate ...
Und ich wette, auch dann wenn man das Urteil umsetzen muss, wird wieder versucht zu tricksen ohne Ende.

ExponentialFud

#47
Niedersachsen macht sich durch sein Gebahren zum heißen Kandidaten für 35 BVerfGG:

"Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln."

Dann steht im Beschluss gleich die neue Tabelle für Niedersachsen drin. Und die wird dann teuer.

Micha84

Niemals!  ;D
Das ist Wunschdenken und Träumerei, leider.

ExponentialFud

BVerfGE 99, 300 ist das klassische Beispiel, das sowas passieren kann.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/ls19981124_2bvl002691.html

"Die Entscheidungsformel zu 2. beruht auf § 35 BVerfGG. Die Maßnahme ist geboten, weil der Gesetzgeber trotz der ihm in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 und vom 22. März 1990 gegebenen Handlungsaufträge die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern bis zum Jahre 1996 (und möglicherweise auch danach) nicht in einer mit dem Grundsatz der Alimentation vereinbaren Höhe festgesetzt hat. Erfüllt der Gesetzgeber seine durch diese Entscheidung erneut festgestellte Verpflichtung nicht bis zum 31. Dezember 1999, so sind die Dienstherren verpflichtet, für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v.H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes zu gewähren (vgl. oben C. III. 3.). Die Fachgerichte sind befugt, familienbezogene Gehaltsbestandteile nach diesem Maßstab zuzusprechen."

Rheini

77-99 = 22 Jahre.

Da sind wir bald auch bei der aA 🧐.