Besoldungsrunde 2025-2028 Niedersachsen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 20:00

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ExponentialFud

In Niedersachsen ist ab sofort für alle Beamte die Viertagewoche eingeführt. 80% der Besoldung, da mach ich auch nur 80% der Arbeitstage.

Micha84

Zitat von: Andrew13 in 13.03.2026 16:406. Scheinbar will sich Niedersachsen um jeden Preis mit dem fiktiven Partnereinkommen retten. Das wird vor dem BVerfG keinen Bestand haben.

Das wissen die doch ganz genau. Na und? Einfach stumpf machen. Immer wieder Monate und Monate (Jahre) sich irgendwie durchwurschteln. Das ist die Maxime. Seit vielen Jahren! Irgendwann kommt dann das Urteil (für NDS 2027?). Dann wundert man sich (angeblich). Ohhh ist die Besoldung doch nicht verfassungskonform? Na dann müssen wir aber nochmal nachbessern ... wieder vergehen Monate ...
Und ich wette, auch dann wenn man das Urteil umsetzen muss, wird wieder versucht zu tricksen ohne Ende.

ExponentialFud

#47
Niedersachsen macht sich durch sein Gebahren zum heißen Kandidaten für 35 BVerfGG:

"Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln."

Dann steht im Beschluss gleich die neue Tabelle für Niedersachsen drin. Und die wird dann teuer.

Micha84

Niemals!  ;D
Das ist Wunschdenken und Träumerei, leider.

ExponentialFud

BVerfGE 99, 300 ist das klassische Beispiel, das sowas passieren kann.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/ls19981124_2bvl002691.html

"Die Entscheidungsformel zu 2. beruht auf § 35 BVerfGG. Die Maßnahme ist geboten, weil der Gesetzgeber trotz der ihm in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 und vom 22. März 1990 gegebenen Handlungsaufträge die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern bis zum Jahre 1996 (und möglicherweise auch danach) nicht in einer mit dem Grundsatz der Alimentation vereinbaren Höhe festgesetzt hat. Erfüllt der Gesetzgeber seine durch diese Entscheidung erneut festgestellte Verpflichtung nicht bis zum 31. Dezember 1999, so sind die Dienstherren verpflichtet, für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v.H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes zu gewähren (vgl. oben C. III. 3.). Die Fachgerichte sind befugt, familienbezogene Gehaltsbestandteile nach diesem Maßstab zuzusprechen."

Rheini

77-99 = 22 Jahre.

Da sind wir bald auch bei der aA 🧐.

Küstenkind

Zitat von: ExponentialFud in 13.03.2026 20:58In Niedersachsen ist ab sofort für alle Beamte die Viertagewoche eingeführt. 80% der Besoldung, da mach ich auch nur 80% der Arbeitstage.
.....das scheint für hoffentlich der derzeit einzig gangbare Weg....

Andrew13

Das Beschämende ist ja, dass der, der sich entscheidet, Beamte oder Richter zu werden, auf sein Streikrecht verzichtet. Die Gehaltsanpassung kann also unmittelbar original erstreikt werden. "Gegenleistung" ist nach Art. 33 Abs. 5 GG eigentlich, dass der Dienstherr sich entsprechend verhält und die Besoldung zeitnah an Lohnentwicklung und Lebenskosten und v.a. auch Gehaltsentwicklungen in Bereichen vergleichbarer Qualifikationen anpasst, ohne dass dies besonderen Drucks bedarf. Davon kann aber lange schon nicht mehr die Rede sein. Das Prinzip der Bestenauslese kann man bei dieser Besoldung getrost vergessen. Die Arbeitsplatzsicherheit ist auch immer nur relativ und kann mitnichten alles wettmachen, was durch das Unterbleiben adäquater Besoldungsanpassungen seit Jahren verloren geht.

ExponentialFud

Das ist genau das Problem. Ich bin Professor und soll in Berufungskommissionen renommierte Kollegen nach NDS an meinen Standort holen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt denen 1000 EUR Verlust gegenüber dem Süden. Hat der Kollege drei oder mehr Kinder, weitere 1000 EUR Verlust sogar gegenüber "exzellenten" (Vorsicht Sarkasmus) Standorten wie Sachsen-Anhalt.
Da muss er dann beim Präsidium mit 3000 EUR Berufungszulage in die Verhandlung gehen. Das kann kein Standort bezahlen und das Ministerium lehnt Beteiligung ab. Also Rufablehnung. Über die Jahre gehen die Guten und es sammelt sich so der übrige Rest im Land, der nichts besseres bekam.

Sind alles hohe Beträge und hohe Grundgehälter, schon klar. Ein A5 hat ganz andere Sorgen. Aber das Land zieht sich selbst überall runter, auf allen Ebenen.

AVP

Zitat von: ExponentialFud in 18.03.2026 18:20Das ist genau das Problem. Ich bin Professor und soll in Berufungskommissionen renommierte Kollegen nach NDS an meinen Standort holen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt denen 1000 EUR Verlust gegenüber dem Süden. Hat der Kollege drei oder mehr Kinder, weitere 1000 EUR Verlust sogar gegenüber "exzellenten" (Vorsicht Sarkasmus) Standorten wie Sachsen-Anhalt.
Da muss er dann beim Präsidium mit 3000 EUR Berufungszulage in die Verhandlung gehen. Das kann kein Standort bezahlen und das Ministerium lehnt Beteiligung ab. Also Rufablehnung. Über die Jahre gehen die Guten und es sammelt sich so der übrige Rest im Land, der nichts besseres bekam.

Sind alles hohe Beträge und hohe Grundgehälter, schon klar. Ein A5 hat ganz andere Sorgen. Aber das Land zieht sich selbst überall runter, auf allen Ebenen.

Nicht überall, die Abgeordnetendiäten sind weiterhin konkurrenzfähig und steigen jährlich um ~4-5%.

Goldene Vier

Aus dem Forum hier...

Mitnichten wird kurzfritig mit einer Entscheidung des BVerfG zu NI zu rechnen sein:

"Obwohl das Land Bremen bereits zum vierten Mal in einer Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführt ist, Schleswig - Holstein und das Saarland bereits zum zweiten Mal, wird es im ersten Halbjahr des Jahres 2026 definitiv keinen neuen Beschluss des BVerfG zur aA geben. Das BVerfG hat den entsprechenden Landtagen  sowie den entsprechenden Landesregierungen, vertreten durch das Ministerium für Inneres Gelegenheit zu einer erneuten Stellungnahme bis zum 30.Juni 2026 gegeben. Erfahrungsgemäß beantragen die Besoldungsgesetzgeber Fristverlängerungen, die auch regelmäßig gewährt werden, was wiederum die Angelegenheit noch weiter verzögern wird! Es ist daher davon auszugehen, dass frühestens Ende des Jahres - wenn überhaupt - eine erneute Entscheidung des BVerfG zur aA zu erwarten ist. Erinnert man sich daran, dass zur Zeit über 70 Verfahren aus 14 der 17 Besoldungsrechtskreise dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen und es sich dabei um "unmittelbar, also sofort gültige" Alimentationsansprüche handelt, ist es schon frech den Begriff von einem "effektiven Rechtschutz" überhaupt in den Mund zu nehmen. Vielmehr ist hier eine falsche Realitätswahrnehmung bzw. eine Realitätsverweigerung, nicht nur der 17 Besoldungsgesetzgeber, sondern viel schlimmer, sogar des BVerfG festzustellen. Herr Stuttmann hat bereits im Jahr 2015 auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen, wie das BVerfG selbt in seiner jüngsten Entscheidung zitiert. Die Hoffnung stirbt zulezt. Ich hoffe dass die Beamtenschaft endlich wach wird und handelt, nicht immer nur abwartet und sich vertrösten lässt. Nehmt das Heft des Handelns in die Hand klagt und stellt Anträge auf einstweiligen Rechtschutz! Nur die Masse und nich der Einzelne kann eine Besserung herbei führen. "

ExponentialFud

Sie werden erinnert werden. Wenn nicht in 2027, dann in 28. Wer lange genug lebt, der profitiert. Ist doch effektiver Rechtsschutz, oder? Solange: Beine hoch in Niedersachsen.

Desperado

Natürlich haben sie. es nicht geschafft die Besoldungsanpassung zum 1.4 durchzuführen.

ExponentialFud

Natürlich nicht. Das entsprechende Gesetz wäre verfassungswidrig. Der Landtag kann kein Gesetz mit der Tariferhöhung beschließen, ohne verfassungskonform zu 2 BvL 5/18 zu sein. Und dazu haben sie immer noch nicht die Rechnungen gemacht, und auch nicht das Geld in der Kasse.

Es geht ja nicht nur um die Grundbesoldung A5 als Basis der Tabelle, die sie mit den 20.000 EUR fiktivem Einkommen schöngerechnet haben. Die Kinderzuschläge sind zu niedrig und müssen mit dem Amt gesteigert werden, die Familienergänzungszuschläge verletzen durch Einebnung von Besoldungsstufen das Abstandsgebot, die Tariflohnfortschreibung seit 1996 ist durch das Herumgezicke bei der Übertragung von Angestellten und Beamten nicht hinreichend erfolgt, die Preisindexfortschreibung auch nicht weil die Gewerkschaften zu schlecht verhandelt haben.

Das alles muss nun nachberechnet, behoben und gegenfinanziert werden, bevor es einen Gesetzentwurf gibt. Daher das Vorpreschen von Schleswig-Holstein im Vorfeld der dort anstehenden Landtagswahl.

Meine Prognose: Seit das BVerfG für 2026 keinen Beschluss gegen NDS mehr in Aussicht gestellt hat, lehnt man sich zurück. Es wird gar nichts passieren. Man wird in Niedersachsen nicht einmal das Tarifergebnis übertragen sondern sich Monat für Monat mit Verweis auf die noch anstehenden Berechnungen entschuldigen.

In 2027 drohen Beschluss und Landtagswahl, und erst dann wird man sich bekennen müssen.

GoodBye

So sieht es aus. Man ist sich doch sicher, dass die meisten Beamten entweder die Notbremse schlichtweg nicht ziehen können oder es nicht wollen.