[BB] Besoldungsrunde 2025-2028 Brandenburg

Begonnen von Admin, 14.02.2026 21:52

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DeltaR95

Zitat von: Hans Werner Mangold in 07.07.2026 13:09Jetzt sind es schon bis zu 150.000 € Nachzahlung!  :o

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bis-zu-150000-euro-nachzahlung-fur-beamte-in-brandenburg-fur-wen-das-gehaltsplus-ruckwirkend-seit-2004-gilt--und-wer-es-zuerst-bekommt-15806211.html

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Der Inhalt ist doch schon im lesbaren Teil zusammengefasst:

Die 150.000 € wird jemand erhalten, der seit 2004 (!) ununterbrochen Widerspruch eingelegt hat. Bedeutet weniger als 7.000 € brutto pro Jahr oder knappe 580 € pro Monat.

Diese Zahlen klingen immer so wahnsinnig hoch - und sind immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, was den Beamten wirklich vorenthalten wurde...

LudwigSchiwy

Zitat von: Hans Werner Mangold in 07.07.2026 13:09Jetzt sind es schon bis zu 150.000 € Nachzahlung!  :o

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bis-zu-150000-euro-nachzahlung-fur-beamte-in-brandenburg-fur-wen-das-gehaltsplus-ruckwirkend-seit-2004-gilt--und-wer-es-zuerst-bekommt-15806211.html

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,,.......Brandenburgs Regierung bereitet nach dem Karlsruher Beamten-Urteil Nachzahlungen für die Jahre 2004 bis 2025 vor. Wer davon profitiert und wann das Geld ausgezahlt wird.

Die drastische Erhöhung der Bezüge für Beamte, mit der Brandenburg als erstes Bundesland das Karlsruher Urteil zur Besoldung umsetzt, soll auch rückwirkend gelten. Finanzminister Daniel Keller (SPD) lässt inzwischen Nachzahlungen an Beamte für die verfassungswidrige Besoldung seit 2004 vorbereiten. Nachzahlungen soll allerdings nur erhalten, wer Widerspruch gegen seine Besoldung eingelegt hatte.

Nach Tagesspiegel-Recherchen kann selbst die auf Widerspruchsbeamte beschränkte Nachzahlung das Land bis zu eine Milliarde Euro kosten – und im Einzelfall zu Summen von bis zu 150.000 Euro für einzelne, altgediente aktive oder pensionierte Ministerialbeamte, Richter, Polizisten oder Lehrer führen.

Hintergrund dieser Dimensionen ist, dass auch bei den Nachzahlungen für die Altfälle das Plus bei den hohen Gehaltsgruppen der A- und B-Besoldung das Plus am höchsten sein wird. Und zwar so wie bei der vorige Woche verkündeten regulären Anhebung der Bezüge für alle 30.000 Landesbeamten und 20.000 Pensionäre ab dem 1. Januar 2026. Dort waren es Sprünge von bis zu 24 Prozent. Wegen des langen Zeitraums seit 2004 kann es sich zu Zahlungen summieren, die im Einzelfall einem Lottogewinn gleichkommen.

Für Altfälle extra Gesetz
Allerdings mit Wartezeit. Während das aktuelle Gehaltsplus für alle schon mit dem Dezember-Gehalt 2026 erstmals ausgezahlt werden soll, dann inklusive einer Nachzahlung für die letzten elf Monate des Jahres 2026, werden die auf eine Nachbesoldung seit 2004 wartenden aktiven und pensionierten Widerspruchsbeamten sich noch bis 2028 gedulden müssen.

Denn die von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (mit Ausnahme des Beamtenbundes) einerseits und den zuständigen Ministern Daniel Keller (Finanzen, SPD) und Jan Redmann (Inneres, CDU) andererseits unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die Landesregierung für die Altfälle ,,zur amtsangemessenen Besoldung und Versorgung im Zeitraum 2004 bis zum 31.12.2025" im Jahr 2027 ein gesondertes Korrekturgesetz auf den Weg bringt.

Auszahlung wohl nicht vor 2028
Die Gespräche über die Verfahren zur Regelung der Altfälle sollen erst im 3. Quartal 2027 beginnen, was der Beamtenbund für zu spät hält. Abgefunden haben sich die Gewerkschaften damit, dass rückwirkend nicht an alle gezahlt wird, obwohl alle verfassungswidrig besoldet wurden. ,,Die Landesregierung macht deutlich, dass mögliche Nachzahlungen aus haushalterischen Gründen nur an Widerspruchsführerinnen und -führer beziehungsweise Klägerinnen und Kläger erfolgen werden", heißt es in der Vereinbarung.

30.000 bis 50.000 Euro im Durchschnitt
Es fällt auf, dass Finanzminister Daniel Keller (SPD) dafür öffentlich von deutlich höheren Summen ausgeht als zunächst kalkuliert. Es geht um 200.000 Widersprüche, die rund 20.000 aktive und pensionierte Beamtinnen und Beamte seit 2004 gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten ihre Mitglieder dazu aufgerufen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Beispiel seit 2014.

Kosten für Brandenburg bis zu einer Milliarde Euro
Als Keller im Tagesspiegel-Interview im April erstmals die gravierenden Folgen des Karlsruhe-Urteils für Brandenburg offenbarte, war er für die Altfälle noch von einmaligen Kosten von 400 bis 700 Millionen Euro für das Land ausgegangen, also rein rechnerisch 20.000 bis 35.000 Euro pro Fall. Letzte Woche bei der Präsentation des allgemeinen Gehaltsboosters nannte Keller für die Altfälle bereits eine Größenordnung von 600 Millionen bis zu einer Milliarde Euro.

,,Wir können das nicht präzise beziffern, es sind erste Modellrechnungen", erklärt Robert Dambon, Ministeriumssprecher, die Erhöhung. Rein rechnerisch wären es jetzt 30.000 Euro bis 50.000 Euro im Durchschnitt pro Nachzahlungsfall.

Doch diese pauschale Zahl führt in die Irre, da darin die Eingruppierung der Beamten, die überproportionale Erhöhung für Hochverdiener, die Zahl und der Zeitraum der Widersprüche berücksichtigt sind. Für Niedrigverdiener werden die Nachschläge gering sein, aber umso höher bei den oberen Gruppen. Eine Aufschlüsselung der Altfälle gibt es bisher nicht.

Ohnehin wird die komplizierte Nachberechnung der Besoldung für die Zentrale Bezügestelle des Landes die größte Operation seit Jahrzehnten. Und der Teufel steckt in den Details, die im Korrekturgesetz erst festgelegt werden müssen.

Klar ist, dass jeder der 200.000 Widersprüche einzeln beschieden werden muss. Und klar ist auch, dass nach dem Karlsruhe-Urteil die Eingruppierung der Betroffenen im Jahr des Widerspruchs und der damalige Nominallohn- und Verbraucherpreiseindex angesetzt werden müssen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten den zu geringen Abstand der Besoldung zum Sozialhilfeniveau und auch zwischen Besoldungsgruppen als verfassungswidrig gekippt.

Zuerst ausgezahlt werden sollen die Nachzahlungen für 2004 bis 2025 an Pensionäre. ,,Wir haben darauf hingewirkt", sagte Anita Kirsten, Landeschefin der Gewerkschaft der Polizei, dem Tagesspiegel. Der Regierung sei bewusst, so heißt es wörtlich in der Vereinbarung, ,,dass Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ein berechtigtes Interesse an einer prioritären Bearbeitung ihrer Widersprüche haben."

Brandenburgs Umgang mit dem Urteil wird außerhalb des Landes aufmerksam registriert, bei den Regierungen und Gewerkschaften. So melden sich bei GdP-Chefin Kirsten inzwischen Gewerkschaftskollegen aus Berlin und anderen Bundesländern. ,,Alle sind gehalten, eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten", sagt Kirsten – und empfiehlt Nachahmung, um den Dauerkonflikt zu lösen und neue Widersprüche zu vermeiden: ,,Der Brandenburger Weg ist konsequent.".......2

Das die Pensionäre als Erstes berechnet werden, wird auch am bekannten Disziplinarurteil i.V. mit der Alimentationsproblematik zu tun haben + die kommenden Beschlüsse des BVerfG.

Interessant ist auch, das die Summen weit höher ausfallen, als geschätzt. Auch das wird Berlin noch bevorstehen.

Und noch eine Erkenntnis: auch Berlin wird aufgrund der hohen Kosten nicht an alle Beamten zahlen, sondern nur an die (jährlichen) Widerspruchsführer und Kläger.

Antworten

lotsch

Liebe Brandenburger Kollegen,
ich hoffe, dass ihr schon einmal damit anfangt, Proteste und Demonstrationen vorzubereiten, wenn nicht alle mit Nachzahlungen bedacht werden, und nicht vergessen, Verzinsung und Steuerschaden nachzufordern.

lotsch

Auch das wäre eine Möglichkeit:Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein EU-Land gegen EU-Recht verstoßen hat, indem es

    eine Maßnahme umsetzt (ein Gesetz oder eine Verordnung erlässt oder Verwaltungsmaßnahmen ergreift),
    eine bestimmte Maßnahme nicht ergreift oder
     eine bestimmte Praxis anwendet,

können Sie eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen.

afo

Ich finde ja. Das ist eigentlich für jeden gut verständlich. Was mir bisher völlig fehlt, ist eine schriftliche Äußerung zur künftigen Kopplung der Besoldung an den Nominallohnindex. Das sind bisher meiner Meinung nach nur Absichtserklärungen.

Hat jemand Zugriff auf den Referentenentwurf und kann das mal überprüfen?

IchLiebeBeamtentum

#170
Ihr Glücklichen!
In MV werden wir noch 20 Jahre warten müssen, bis eure Alimentation a la Copy-Paste umgesetzt wird. Natürlich werden es die Politiker dann als ihr Verdienst verkaufen.

Länderknecht

Zitat von: lotsch in 07.07.2026 15:44Liebe Brandenburger Kollegen,
ich hoffe, dass ihr schon einmal damit anfangt, Proteste und Demonstrationen vorzubereiten, wenn nicht alle mit Nachzahlungen bedacht werden, und nicht vergessen, Verzinsung und Steuerschaden nachzufordern.

Liebe verbeamtete Kollegen,

da wir stets als Angestellte auch für euch auf die Straße gegangen sind und Tarifergebnisse erstreikt haben, hoffen wir, dass ihr uns in den allseits stattgefundenen Solidaritätsbekundungen der Vergangenheit nicht vergesst und die gleichzeitige Übertragung der Wirkung der amtsangemessenen Alimentation mit Nachdruck auch auf uns Angestellte einfordert.

AltStrG

Zitat von: DeltaR95 in 07.07.2026 13:26Der Inhalt ist doch schon im lesbaren Teil zusammengefasst:

Die 150.000 € wird jemand erhalten, der seit 2004 (!) ununterbrochen Widerspruch eingelegt hat. Bedeutet weniger als 7.000 € brutto pro Jahr oder knappe 580 € pro Monat.

Diese Zahlen klingen immer so wahnsinnig hoch - und sind immer noch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, was den Beamten wirklich vorenthalten wurde...

Der wichtige Punkt ist auch: ununterbrochen aka "...Klar ist, dass jeder der 200.000 Widersprüche einzeln beschieden werden muss..."

Ein erster Indikator für die jährliche Berechnung. Und auch, das keine Rückwirkung angenommen werden wird. Und auch keine in Zukunft gerichtete Wirkung

Und nicht zu vergessen, Brandenburg rechnet noch immer mit einem fiktiven Partnereinkommen.

AltStrG

Zitat von: Länderknecht in 07.07.2026 23:06Liebe verbeamtete Kollegen,

da wir stets als Angestellte auch für euch auf die Straße gegangen sind und Tarifergebnisse erstreikt haben, hoffen wir, dass ihr uns in den allseits stattgefundenen Solidaritätsbekundungen der Vergangenheit nicht vergesst und die gleichzeitige Übertragung der Wirkung der amtsangemessenen Alimentation mit Nachdruck auch auf uns Angestellte einfordert.

Das wird nicht passieren. zwei völlig unterschiedliche Rechtskreise mit verschiedenen rechtlichen Ansprüchen.

Länderknecht

Zitat von: AltStrG in 08.07.2026 03:06Das wird nicht passieren. zwei völlig unterschiedliche Rechtskreise mit verschiedenen rechtlichen Ansprüchen.

Naja, aber einen Rechtsanspruch auf Übertragung von Tarifergebnissen gab es ja auch nicht. Das haben wir nur durch gemeinsames Auftreten und den Streikeinsatz der Angestellten erreicht. Entsprechend ist es nur solidarisch von den Beamten, wenn auch hier der Anschluss bei dem Dienstherren und den jeweiligen Abgeordneten vehement eingefordert wird.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: Länderknecht in 08.07.2026 07:09Naja, aber einen Rechtsanspruch auf Übertragung von Tarifergebnissen gab es ja auch nicht. Das haben wir nur durch gemeinsames Auftreten und den Streikeinsatz der Angestellten erreicht. Entsprechend ist es nur solidarisch von den Beamten, wenn auch hier der Anschluss bei dem Dienstherren und den jeweiligen Abgeordneten vehement eingefordert wird.

Der Dienstherr ist dem Beamten gegenüber zu einer amtsangemessenen Alimentation verpflichtet. Es ist also egal, ob ihr für uns mitstreikt oder nicht.

AltStrG

Zitat von: Länderknecht in 08.07.2026 07:09Naja, aber einen Rechtsanspruch auf Übertragung von Tarifergebnissen gab es ja auch nicht. Das haben wir nur durch gemeinsames Auftreten und den Streikeinsatz der Angestellten erreicht. Entsprechend ist es nur solidarisch von den Beamten, wenn auch hier der Anschluss bei dem Dienstherren und den jeweiligen Abgeordneten vehement eingefordert wird.

Die Beamten können für die Angestellten nichts fordern, was gesetzlich nicht darstellbar ist. Die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten war hingegen unproblematisch, weil es a) wie sich jetzt zeigt, grundsätzlich immer zu wenig war und b) die Gesetzgebungsverfahren vereinfacht hat, was sich mit Punkt a) deckt.

Die Beamten sind aufgrund dieser "Übertragungen" jahrelang nicht amtsangemessen Alimentiert worden.

InternetistNeuland

Zitat von: Länderknecht in 07.07.2026 23:06Liebe verbeamtete Kollegen,

da wir stets als Angestellte auch für euch auf die Straße gegangen sind und Tarifergebnisse erstreikt haben, hoffen wir, dass ihr uns in den allseits stattgefundenen Solidaritätsbekundungen der Vergangenheit nicht vergesst und die gleichzeitige Übertragung der Wirkung der amtsangemessenen Alimentation mit Nachdruck auch auf uns Angestellte einfordert.

Du verstehst da was falsch. Ein Beamter mit Partner und 2 Kindern bekommt jetzt so viel wie ein Angestellter mit Frau und 2 Kindern die Bürgergeld zum aufstocken beantragt haben. D.h. Angestellte konnten schon immer Zuschlag verlangen.

WikingerBrot

Also "aA" und Angestellte sind zwei paar Schuhe  ::)

Glückwunsch an alle Kollegen die immer wieder Widerspruch eingelegt haben und mein Beileid an alle die es nicht getan haben.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: WikingerBrot in 08.07.2026 11:57Also "aA" und Angestellte sind zwei paar Schuhe  ::)

Glückwunsch an alle Kollegen die immer wieder Widerspruch eingelegt haben und mein Beileid an alle die es nicht getan haben.

Viele haben sich auf ihren inkompetenten Personalrat verlassen.