[SL] Besoldungsrunde 2025-2028 Saarland

Begonnen von Hans Werner Mangold, 20.02.2026 11:25

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Hans Werner Mangold

Zitat von: DasHabenWirSchonImmerSoGemacht in 24.08.2026 10:47Als Grundlage für die Berechnung des fiktiven Partnereinkommens hat man sicherlich auch angenommen, dass der Partner in Luxemburg arbeitet.  :o

Chapeau!!! Der war gut!!!  ;D

Rukh

Die Frage ist ja auch, was heißt im Schnitt 4%? Als Summe oder für jedes Jahr rückwirkend?
Also Gehalt 2023 * 1,04 * 1,04 * 1,04 ?

Hans Werner Mangold

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/saarland-mehr-geld-fuer-beamte-aber-nicht-fuer-die-minister_aid-153660713

,,Die geplante Besoldungsanpassung bei den Beamten im Saarland wird nicht auf die Ministerinnen und Minister übertragen. Das hat nach SZ-Informationen der Ministerrat auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) entschieden.

Saar-Minister verzichten auf 37.000 Euro Wie die SZ berichtet hatte, sollen die saarländischen Beamten rückwirkend ab 2023 rund vier Prozent mehr Besoldung bekommen. Damit reagiert das Land auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr. Üblicherweise orientiert sich auch die Besoldung von Ministern an der Beamtenbesoldung. Bei der nun geplanten Besoldungserhöhung für die Beamten wird das aber ausgesetzt. Das ist möglich, weil die Besoldung der Minister nicht im Beamtenbesoldungsgesetz, sondern in einem eigenen Ministergesetz geregelt ist. Mit diesem Schritt verzichten die Minister nach SZ-Informationen auf eine Nachzahlung von rund 30.000 Euro und jährlich etwa 7.000 Euro mehr Gehalt.

Insgesamt kosten die Besoldungserhöhung und die Nachzahlungen das Land rund 250 Millionen Euro. Aufgrund der hohen Summe müsste das Land dafür einen Nachtragshaushalt beschließen. Der könnte im Oktober auf den Weg gebracht und im Dezember endgültig beschlossen werden.

Zuletzt hatten zahlreiche andere Bundesländer und der Bund, für den die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls gilt, Besoldungserhöhungen beschlossen oder angekündigt. Karlsruhe hatte im vergangenen Jahr die Besoldung der Beamten des Landes Berlin für verfassungswidrig, weil zu niedrig erklärt. In der Karlsruher Entscheidung hatten die Richter auch deutlich gemacht, dass diese Maßstäbe auch für andere Bundesländer gelten. Dem folgt nun auch das Saarland - wenn auch nicht für die Minister."



DasHabenWirSchonImmerSoGemacht

Größzügig, wenn man als Minister/Ministerin im Saarland bereits Bezüge nach der deutlich besseren Bundesbesoldung erhält.

Hans Werner Mangold

Aktuell geht über den Flurfunk ein ziemlich beunruhigendes Gerücht rum. Es heißt, dass bei der Berechnung zur amtsangemessenen Alimentation pauschal ein fiktives Partnereinkommen von 1.700 €/Monat unterstellt werden soll  :o 

DasHabenWirSchonImmerSoGemacht

Dann würde sich meine Vermutung mit dem Partnereinkommen aus Luxemburg ja nicht bestätigen  :o

Finanzer

Zitat von: Hans Werner Mangold in 25.08.2026 13:06Aktuell geht über den Flurfunk ein ziemlich beunruhigendes Gerücht rum. Es heißt, dass bei der Berechnung zur amtsangemessenen Alimentation pauschal ein fiktives Partnereinkommen von 1.700 €/Monat unterstellt werden soll  :o 

Wenn man sich das Nettoäquivalenzeinkommen des Saarlandes anschaut, wirkt das fast als wöllte der DH den Partner mit dem Faktor 1 ins Partnereinkommen reinholen. Das ist echt mal neu, chapeau für diese Dreistigkeit.


DasHabenWirSchonImmerSoGemacht

Zitat von: Finanzer in 25.08.2026 13:27Wenn man sich das Nettoäquivalenzeinkommen des Saarlandes anschaut, wirkt das fast als wöllte der DH den Partner mit dem Faktor 1 ins Partnereinkommen reinholen. Das ist echt mal neu, chapeau für diese Dreistigkeit.

Getreu dem Motto: ,,Großes entsteht immer im Kleinen".

Beim ,,Kleinrechnen" ist die Saarländische Landesregierung Weltmeister. Sonst leider nicht.


Goldene Vier

In der Zeit steht:
Gewerkschafter kritisieren fiktives Partnereinkommen

Bei der Berechnung habe das Land 900 verschiedene Fallkonstellationen erstellt. Je nach Jahren und Besoldungsgruppe komme es zu ganz unterschiedlichen Gewichtungen. Wie andere Länder auch, gehe man zudem von einer Zweiverdiener-Familie aus und setze für den zweiten Verdiener eine halbe Stelle an. Für die Eheleute oder eingetragenen Partner, die erwerbsunfähig seien oder Angehörige pflegen, gebe es Härtefallregelungen.
Das Gesetz soll im Oktober in den Landtag eingebracht werden und am 1. Dezember in Kraft treten. Noch in diesem Jahr soll es Abschlagszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 geben. Die DGB-Gewerkschaften kündigten an, dass sie sich konstruktiv in das weitere Verfahren einbringen wollten. Überlegungen zu einem sogenannten fiktiven Partnereinkommen würden mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern «grundsätzlich kritisch gesehen».

AltStrG

Zitat von: Goldene Vier in 26.08.2026 10:03In der Zeit steht:
Gewerkschafter kritisieren fiktives Partnereinkommen

Bei der Berechnung habe das Land 900 verschiedene Fallkonstellationen erstellt. Je nach Jahren und Besoldungsgruppe komme es zu ganz unterschiedlichen Gewichtungen. Wie andere Länder auch, gehe man zudem von einer Zweiverdiener-Familie aus und setze für den zweiten Verdiener eine halbe Stelle an. Für die Eheleute oder eingetragenen Partner, die erwerbsunfähig seien oder Angehörige pflegen, gebe es Härtefallregelungen.
Das Gesetz soll im Oktober in den Landtag eingebracht werden und am 1. Dezember in Kraft treten. Noch in diesem Jahr soll es Abschlagszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 geben. Die DGB-Gewerkschaften kündigten an, dass sie sich konstruktiv in das weitere Verfahren einbringen wollten. Überlegungen zu einem sogenannten fiktiven Partnereinkommen würden mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern «grundsätzlich kritisch gesehen».

"Kritisch gesehen"? Das ist laut BVerfG für den Zeitraum 2008 ff schlicht verfassungswidrig.

Finanzer

Zitat von: AltStrG in 26.08.2026 13:59"Kritisch gesehen"? Das ist laut BVerfG für den Zeitraum 2008 ff schlicht verfassungswidrig.

Manche Gewerkschaften verstehen das nicht, bzw. wollen das nicht verstehen.
Siehe DGB Hessen.

Allgemein wird die Thematik in den Gewerkschaften oftmals nicht mit der notwendigen Tiefe bearbeitet.

guzmaro

Gibt es die Rückzahlung für alle oder nur wenn man Wiederspruch eingelegt hat ?

bender7612

Zitat von: guzmaro in 26.08.2026 15:58Gibt es die Rückzahlung für alle oder nur wenn man Wiederspruch eingelegt hat ?

Für alle. Es ist nicht erforderlich, dass man Widerspruch eingelegt hat.