[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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HansGeorg

Zitat von: Prüfer SH in Heute um 09:05Ist denn schon ein Gesetzentwurf durchgesickert? Wie werden die Zuschläge angepasst?

Am 13. endete die Frist für die Gewerkschaften. Somit denke ich mal wird das heute Thema im Kabinett sein und ich rechne mal damit, dass dann bald ein Gesetzesentwurf in den Landtag geht.

Malkav

Zitat von: SonicBoom in Heute um 08:33Und jetzt noch das Partnereinkommen rausrechnen und voila

Man braucht es sich glaube ich gar nicht so kompliziert machen, da SH ein fiktives Partnereinkommen nicht feige in der Gesetzesbegründung versteckt. Vielmehr zahlt das Land ab Unterschreitung eines Grenzwertes des Familieneinkommens (also auch sonstige Einkünfte des Beamten z.B. Kapitalerträge, Einspeisevergütung nach EEG oder Mieteinnahmen) den Familienergänzungszuschlag gem. § 45 A SHBesG i.V.m. Anlage 10 zum SHBesG.

Dieser beträgt aktuell bis zu 841,00 EUR monatlich und soll laut Finanzministerin im aktuellen GEsetzgebungsverfahren nochmals um 15 bis 25 % steigen.

Ich vermute mal, dass die höchste Steigerungsrate die niedrigste Besoldugnsgruppe A 6 mit zwei Kindern betreffen wird:

841 EUR * 1,25 = 1051,25 EUR
1051,25 EUR * 12 Monate = 12.615 EUR p.a.

Das ist ein Betrag der (zusaätzlich zur obigen Tabelle!) tatsächlich "Spaß machen" würde und sich auch auffällig gut mit den optimistischen Berechnungen hier im Forum und der Fachliteratur deckt. Man kann unterstellen, dass da im FiMi auf Arbeitsebene natürlich helle Köpfe am Werk sind, welche das Problem vollständig durchdrungen haben. Sonst wären die Zahlen im Gesetz nicht so wie sie sind. Aber die politische Vorgabe "Mach billig und verkleide das irgendwie als moderne Familienpolitik!" steht halt noch  :(

kleineseinmaleins

#77
Ich habe den Artikel in der KN auch gelesen und frage mich, ob ich der Einzige bin, dem diese Zahlen spanisch vorkommen?
Laut Artkiel wurde die Nachzahlung für 2025 und 2026 komplett berechnet
Die nachträgliche Erhöhung für 2025 sollen 3,2 % sein und für 2026 nochmal 4 %, zumindest habe ich die FMin so verstanden.
Beispiel Grundgehalt A10 Stufe 2

2025: Grundgehalt 3557,11€
Erhöhung 3,2 % bzw. mind 125 €
=113,82€ also greift Mindestbetrag 125 € x 12 Monate somit 1500€ für 2025

2026: Grundgehalt 3682,11 €
Erhöhung 4%
=147,28€ x 12 Monate entspricht ca. 1767 € für 2026, da kommt aber ja noch die Differenz des Grundgehalts aus 2025 dazu, da diese 2026 nicht ausbezahlt wurde.
Also müsste die Nachzahlung aus meiner Sicht 4767 € sein (1500 für 2025 + 3267 für 2026 (1500+1767)). Im Artikel werden 3365 € für diese Besoldungsgruppe ausgewiesen.

Wenn ich einen Denkfehler hab lass ich mich gern korrigieren, ansonsten hoffe ich das im FM noch mal nachgerechnet wird.

AnnaLena1990

Wie sollen die Zuschläge eigentlich berechnet werden bei einem Beamtenhaushalt? Ist da jmd. von betroffen? Für die Zeit des Elterngeldes dann voll!?

Und werden die das Gesetz so belassen (weiterhin +15% zur Grundsicherung)?

Rudolf

Zitat von: kleineseinmaleins in Heute um 09:29Ich habe den Artikel in der KN auch gelesen und frage mich, ob ich der Einzige bin, dem diese Zahlen spanisch vorkommen?

Was stört dich an den Zahlen? Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei den Zahlen um den gesamten Zeitraum 2025 und 2026. Und sollte das Gesetz vorher verabschiedet werden, so ist die Nachzahlung natürlich geringer.

BVerfGBeliever

Zitat von: Malkav in Heute um 09:15Ich vermute mal, dass die höchste Steigerungsrate die niedrigste Besoldugnsgruppe A 6 mit zwei Kindern betreffen wird:

841 EUR * 1,25 = 1051,25 EUR
1051,25 EUR * 12 Monate = 12.615 EUR p.a.

Das ist ein Betrag der (zusaätzlich zur obigen Tabelle!) tatsächlich "Spaß machen" würde und sich auch auffällig gut mit den optimistischen Berechnungen hier im Forum und der Fachliteratur deckt.

Yep. Die genannten 12.615 € entsprechen rund 29,2% der aktuellen A6/2-4K-Besoldung (43.204 €).

Darauf ließe sich (nach einem entsprechenden Hinweis aus Karlsruhe, der hoffentlich irgendwann erfolgen wird) in der Tat aufbauen. Selbstverständlich unter korrekter und vollumfänglicher Beachtung des Abstandsgebots..  8)

kleineseinmaleins

Zitat von: Rudolf in Heute um 09:47Was stört dich an den Zahlen? Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei den Zahlen um den gesamten Zeitraum 2025 und 2026. Und sollte das Gesetz vorher verabschiedet werden, so ist die Nachzahlung natürlich geringer.

Laut Artikel wurde die Nachzahlung für 2025 und 2026 komplett berechnet
Die nachträgliche Erhöhung für 2025 sollen 3,2 % sein und für 2026 nochmal 4 %, zumindest habe ich die FMin so verstanden.
Beispiel Grundgehalt A10 Stufe 2

2025: Grundgehalt 3557,11€
Erhöhung 3,2 % bzw. mind 125 €
=113,82€ also greift Mindestbetrag 125 € x 12 Monate somit 1500€ für 2025

2026: Grundgehalt 3682,11 € (inkl. der 125€ von 2025)
Erhöhung 4%
=147,28€ x 12 Monate entspricht ca. 1767 € für 2026, da kommt aber ja noch die Differenz des Grundgehalts aus 2025 dazu, da diese 2026 nicht ausbezahlt wurde.
Also müsste die Nachzahlung aus meiner Sicht 4767 € sein (1500 für 2025 + 3267 für 2026 (1500+1767)). Im Artikel werden 3365 € für diese Besoldungsgruppe ausgewiesen.

Wenn ich einen Denkfehler hab lass ich mich gern korrigieren, ansonsten hoffe ich das im FM noch mal nachgerechnet wird.

SonicBoom

Zitat von: kleineseinmaleins in Heute um 09:51Laut Artikel wurde die Nachzahlung für 2025 und 2026 komplett berechnet
Die nachträgliche Erhöhung für 2025 sollen 3,2 % sein und für 2026 nochmal 4 %, zumindest habe ich die FMin so verstanden.
Beispiel Grundgehalt A10 Stufe 2

2025: Grundgehalt 3557,11€
Erhöhung 3,2 % bzw. mind 125 €
=113,82€ also greift Mindestbetrag 125 € x 12 Monate somit 1500€ für 2025

2026: Grundgehalt 3682,11 € (inkl. der 125€ von 2025)
Erhöhung 4%
=147,28€ x 12 Monate entspricht ca. 1767 € für 2026, da kommt aber ja noch die Differenz des Grundgehalts aus 2025 dazu, da diese 2026 nicht ausbezahlt wurde.
Also müsste die Nachzahlung aus meiner Sicht 4767 € sein (1500 für 2025 + 3267 für 2026 (1500+1767)). Im Artikel werden 3365 € für diese Besoldungsgruppe ausgewiesen.

Wenn ich einen Denkfehler hab lass ich mich gern korrigieren, ansonsten hoffe ich das im FM noch mal nachgerechnet wird.

Frau Doktor rechnet mit unterschiedlichen Prozenten je Besoldungsgruppe um die Sockelerhöhungen der letzten jahre zu kompensieren. deswegen sind die Steigerungen nach oben hin auch stärker.

kleineseinmaleins

Zitat von: SonicBoom in Heute um 09:53Frau Doktor rechnet mit unterschiedlichen Prozenten je Besoldungsgruppe um die Sockelerhöhungen der letzten jahre zu kompensieren. deswegen sind die Steigerungen nach oben hin auch stärker.

Die greifen nach ihrem Sprechzettel aber erst ab A16, dis dahin wird linear erhöht.

bird

Für mich auch nicht nachvollziehbar - hatte im Vorwege mal vorsichtig mit einer Anpassung von 3,5% für 2026 gerechnet und kam auch auf höhere Beträge. Der Rechenweg für die Beträge in der KN würde mich auch interessieren.

Malkav

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 09:48Yep. Die genannten 12.615 € entsprechen rund 29,2% der aktuellen A6/2-4K-Besoldung (43.204 €).

Darauf ließe sich (nach einem entsprechenden Hinweis aus Karlsruhe, der hoffentlich irgendwann erfolgen wird) in der Tat aufbauen. Selbstverständlich unter korrekter und vollumfänglicher Beachtung des Abstandsgebots..  8)

Und das ist nur der Familienergänzungszuschlag!

Der "normale" Familienzuschlag (verheiratet zwei Kinder für 2024 = 536,61/Monat = 6.439,32 p.a.), die Jahressonderzahlung für die Kinder (2 x 400,00 EUR = 800,00 EUR) kommen da ja nochmal oben drauf als leistungsunabhängige Besoldungsbestandteile.

Also 35305,08 A 6 Grundgehalt + 306,00 EUR allg. Stellenzulage + 660,00 EUR Jahressonderzahlung =
36.271,08 EUR leistungsabhängige Bezügebestandteile

12.615 EUR + 6.439,32 + 306,00 + 660,00 =
20.020,32 EUR leistungsunabhängige Bezügebestandteile

Also sind die leistungsunabhängigen Besoldungsbestandteile gerundet 36 % der Gesamtbesoldung bzw. 55 % der leistungsabhängigen Besoldungsbestandteile

Ich bin sehr gespannt wie das BVerfG die "gewissen Grenzen" der leistungsunabhängigen Bezügebestandteile ausbuchstabieren wird, aber selbst bei einer hypothetischen Zulässigkeit eines angeblichen "Mehrverdienermodells", wäre da noch Musik drin. Die Zahlen habe ich einfach mal aus dem Rechner auf der Homepage genommen und nicht nochmal überprüft, aber grob dürfte das alles hinkommen.