[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HansGeorg

Zitat von: tantekaethe in 02.06.2026 16:37Hat sich noch etwas gegenüber dem Entwurf geändert?
Die wichtigsten Änderungen betreffen Aktualisierungen bei den Berechnungen der Zuschläge, Übergangsregelungen und die Einarbeitung des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahrens:  1. Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (Anlage 10)Hintergrund: Im Mai 2026 wurden die offiziellen Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Einkommensmedian in Schleswig-Holstein stieg um 5,15 % und lag damit geringfügig höher als im ersten Entwurf prognostiziert.  Auswirkung: Die notwendigen Netto-Mindestsummen wurden für alle drei Jahre (2025, 2026 und 2027) nach oben korrigiert. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Familienergänzungszuschläge in den Tabellen (unter anderem für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8  )rückwirkend um jeweils 2,00 Euro bis 5,00 Euro.  2. Übergangsregelung bei den Hochschul-Kanzlern (Artikel 10 Nr. 1)Abweichung: Im vorherigen Entwurf sollten § 35 Absatz 3 und die zugehörige Anlage 9 (Festbeträge für Kanzler-Leistungsbezüge) sofort mit der Verkündung komplett gestrichen werden.Neue Fassung: Um drohende Regelungslücken bei Hochschulen zu vermeiden, die ihre Satzungen nicht sofort anpassen können, wurde eine Übergangsregelung eingefügt. Die Festbeträge nach Anlage 9 gelten als Auffangregelung so lange weiter, bis die jeweilige Hochschule eine eigene Satzung beschlossen hat – spätestens jedoch bis zum endgültigen Außerkrafttreten am 1. Januar 2027.  3. Entschärfung beim Digitalen Personalportal (DPPG § 2)Abweichung: Bei den technischen Anforderungen an das Portal ,,KoPers.Digital" wurde auf Kritik des Beamtenbundes reagiert. Da durch nächtliche Wartungsfenster oder VPN-Sperren kein permanenter Zugriff garantiert werden kann, wurde das Wort ,,jederzeitige" bei der Möglichkeit des Abrufs aus dem Gesetzestext gestrichen. Es genügt nun der verlässliche Abruf innerhalb der regulären Rahmenarbeitszeiten.  4. Vorsorgliche Bereitstellung der Haushaltsmittel (Teil D)Abweichung: Im vorherigen Entwurf hieß es noch, dass die Mittel zwingend durch ein künftiges Nachtragshaushaltsgesetz 2026 bereitgestellt werden müssen.Neue Fassung: Es wird nun festgehalten, dass der Landtag die erforderlichen Haushaltsmittel bereits am 7. Mai 2026 über das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2026 vorsorglich im Haushaltsplan bereitgestellt hat.5. Aufnahme der gewerkschaftlichen Stellungnahmen (Teil H)Die offizielle Drucksache enthält nun die ausführlichen Positionen und detaillierten rechtlichen Bewertungen des Finanzministeriums zu den Eingaben des DGB, des dbb sh und des Richterverbandes. Darin begründet das Ministerium unter anderem ausführlich, warum es die Familienergänzungszuschläge und die Anrechnung vermögenswirksamer Leistungen weiterhin für verfassungskonform hält.  Zur Steigerung der Transparenz wurden der Begründung zudem zwei völlig neue statistische Übersichten als Anlage 9 und 10 beigefügt, welche die exakte Entwicklung des Nominallohn- und Verbraucherpreisindexes in Schleswig-Holstein seit 1996 lückenlos abbilden. 

tantekaethe

Zitat von: HansGeorg in 02.06.2026 19:41Die wichtigsten Änderungen betreffen Aktualisierungen bei den Berechnungen der Zuschläge, Übergangsregelungen und die Einarbeitung des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahrens:  1. Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (Anlage 10)Hintergrund: Im Mai 2026 wurden die offiziellen Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Einkommensmedian in Schleswig-Holstein stieg um 5,15 % und lag damit geringfügig höher als im ersten Entwurf prognostiziert.  Auswirkung: Die notwendigen Netto-Mindestsummen wurden für alle drei Jahre (2025, 2026 und 2027) nach oben korrigiert. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Familienergänzungszuschläge in den Tabellen (unter anderem für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8  )rückwirkend um jeweils 2,00 Euro bis 5,00 Euro.  2. Übergangsregelung bei den Hochschul-Kanzlern (Artikel 10 Nr. 1)Abweichung: Im vorherigen Entwurf sollten § 35 Absatz 3 und die zugehörige Anlage 9 (Festbeträge für Kanzler-Leistungsbezüge) sofort mit der Verkündung komplett gestrichen werden.Neue Fassung: Um drohende Regelungslücken bei Hochschulen zu vermeiden, die ihre Satzungen nicht sofort anpassen können, wurde eine Übergangsregelung eingefügt. Die Festbeträge nach Anlage 9 gelten als Auffangregelung so lange weiter, bis die jeweilige Hochschule eine eigene Satzung beschlossen hat – spätestens jedoch bis zum endgültigen Außerkrafttreten am 1. Januar 2027.  3. Entschärfung beim Digitalen Personalportal (DPPG § 2)Abweichung: Bei den technischen Anforderungen an das Portal ,,KoPers.Digital" wurde auf Kritik des Beamtenbundes reagiert. Da durch nächtliche Wartungsfenster oder VPN-Sperren kein permanenter Zugriff garantiert werden kann, wurde das Wort ,,jederzeitige" bei der Möglichkeit des Abrufs aus dem Gesetzestext gestrichen. Es genügt nun der verlässliche Abruf innerhalb der regulären Rahmenarbeitszeiten.  4. Vorsorgliche Bereitstellung der Haushaltsmittel (Teil D)Abweichung: Im vorherigen Entwurf hieß es noch, dass die Mittel zwingend durch ein künftiges Nachtragshaushaltsgesetz 2026 bereitgestellt werden müssen.Neue Fassung: Es wird nun festgehalten, dass der Landtag die erforderlichen Haushaltsmittel bereits am 7. Mai 2026 über das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2026 vorsorglich im Haushaltsplan bereitgestellt hat.5. Aufnahme der gewerkschaftlichen Stellungnahmen (Teil H)Die offizielle Drucksache enthält nun die ausführlichen Positionen und detaillierten rechtlichen Bewertungen des Finanzministeriums zu den Eingaben des DGB, des dbb sh und des Richterverbandes. Darin begründet das Ministerium unter anderem ausführlich, warum es die Familienergänzungszuschläge und die Anrechnung vermögenswirksamer Leistungen weiterhin für verfassungskonform hält.  Zur Steigerung der Transparenz wurden der Begründung zudem zwei völlig neue statistische Übersichten als Anlage 9 und 10 beigefügt, welche die exakte Entwicklung des Nominallohn- und Verbraucherpreisindexes in Schleswig-Holstein seit 1996 lückenlos abbilden. 
Danke :D

RedDearTiger

Zitat von: Verfassungsmäßige in 02.06.2026 18:55Kann man als Hamburger Beamter nur staunen

Als MV Beamter auch. Wollten wir nicht im Nordverbund alle dasselbe machen?

arbeitswütig

Zitat von: RedDearTiger in 02.06.2026 22:17Als MV Beamter auch. Wollten wir nicht im Nordverbund alle dasselbe machen?

Nur, wenn es um Schlechterstellung geht.

tantekaethe

Zitat von: HansGeorg in 02.06.2026 19:41Die wichtigsten Änderungen betreffen Aktualisierungen bei den Berechnungen der Zuschläge, Übergangsregelungen und die Einarbeitung des gewerkschaftlichen Beteiligungsverfahrens:  1. Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (Anlage 10)Hintergrund: Im Mai 2026 wurden die offiziellen Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Einkommensmedian in Schleswig-Holstein stieg um 5,15 % und lag damit geringfügig höher als im ersten Entwurf prognostiziert.  Auswirkung: Die notwendigen Netto-Mindestsummen wurden für alle drei Jahre (2025, 2026 und 2027) nach oben korrigiert. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Familienergänzungszuschläge in den Tabellen (unter anderem für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8  )rückwirkend um jeweils 2,00 Euro bis 5,00 Euro.  2. Übergangsregelung bei den Hochschul-Kanzlern (Artikel 10 Nr. 1)Abweichung: Im vorherigen Entwurf sollten § 35 Absatz 3 und die zugehörige Anlage 9 (Festbeträge für Kanzler-Leistungsbezüge) sofort mit der Verkündung komplett gestrichen werden.Neue Fassung: Um drohende Regelungslücken bei Hochschulen zu vermeiden, die ihre Satzungen nicht sofort anpassen können, wurde eine Übergangsregelung eingefügt. Die Festbeträge nach Anlage 9 gelten als Auffangregelung so lange weiter, bis die jeweilige Hochschule eine eigene Satzung beschlossen hat – spätestens jedoch bis zum endgültigen Außerkrafttreten am 1. Januar 2027.  3. Entschärfung beim Digitalen Personalportal (DPPG § 2)Abweichung: Bei den technischen Anforderungen an das Portal ,,KoPers.Digital" wurde auf Kritik des Beamtenbundes reagiert. Da durch nächtliche Wartungsfenster oder VPN-Sperren kein permanenter Zugriff garantiert werden kann, wurde das Wort ,,jederzeitige" bei der Möglichkeit des Abrufs aus dem Gesetzestext gestrichen. Es genügt nun der verlässliche Abruf innerhalb der regulären Rahmenarbeitszeiten.  4. Vorsorgliche Bereitstellung der Haushaltsmittel (Teil D)Abweichung: Im vorherigen Entwurf hieß es noch, dass die Mittel zwingend durch ein künftiges Nachtragshaushaltsgesetz 2026 bereitgestellt werden müssen.Neue Fassung: Es wird nun festgehalten, dass der Landtag die erforderlichen Haushaltsmittel bereits am 7. Mai 2026 über das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2026 vorsorglich im Haushaltsplan bereitgestellt hat.5. Aufnahme der gewerkschaftlichen Stellungnahmen (Teil H)Die offizielle Drucksache enthält nun die ausführlichen Positionen und detaillierten rechtlichen Bewertungen des Finanzministeriums zu den Eingaben des DGB, des dbb sh und des Richterverbandes. Darin begründet das Ministerium unter anderem ausführlich, warum es die Familienergänzungszuschläge und die Anrechnung vermögenswirksamer Leistungen weiterhin für verfassungskonform hält.  Zur Steigerung der Transparenz wurden der Begründung zudem zwei völlig neue statistische Übersichten als Anlage 9 und 10 beigefügt, welche die exakte Entwicklung des Nominallohn- und Verbraucherpreisindexes in Schleswig-Holstein seit 1996 lückenlos abbilden. 
Hat das Auswirkungen auf den Besoldungsrechner?