[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Rheini

Zitat von: Malkav in 31.08.2026 09:21Am Donnerstag dem 03.09. wird das Besoldungsanpassungsgesetz im Finanzausschuss beraten.

Vgl. TOP 3 der Einladung zur Ausschusssitzung unter: https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/finanz/einladung/2026/20-139_09-26.pdf

Damit dürfte einer 2. Lesung im Septemberplenum nichts mehr entgegenstehen  :)

Ab dann (und bitte keinen Tag vorher!) darf Karlsruhe dann auch gerne seine Weihnachtsgeldentscheidung verkünden  ;)

Sehr schön. Auf Seite 27 wird ausgerechnet, dass ein A6 Stufe 3 ca. 4 Euro Brutto weniger erhält, als ein A10 Stufe 3. Daran sieht man sehr schön, dass sich Leistung lohnt .......

Malkav

Zitat von: HansGeorg in 31.08.2026 09:42Da (zumindest mir) nicht bekannt ist ob Karlsruhe darüber unterrichtet wurde, dass das Land keine Stellungnahme zum Verfahren abgeben wird. Beschlossen wurde dies zwar (in einem anderen Ausschuss, ich glaube der Innenausschuss wars) aber wenn man sich entschließt einfach die Frist auszusitzen ohne Stellungnahme und Karlsruhe darüber nicht informiert, dann sind wir inkl. Erinnerungen und Nachfrist eher im Frühling des nächsten Jahres.

Nur der Landtag hat beschlossen keine Stellungnahme abzugeben. Das geschah politisch vor dem Hintergrund, dass das Land vor dem BVerfG einheitlich von der Landesregierung (Finanzministerium) vertreten wird. Dieses hat auch mehrere Stellungnahmen abgegeben.

Ergibt aus Perspketive eines Bürgers auch Sinn, dass das Land hier "mit einer Stimme spricht". Ein Mehrwert einer eigenen Äußerung des Landtags kann ich nicht erkennen.

Zitat von: Rheini in 31.08.2026 09:58Daran sieht man sehr schön, dass sich Leistung lohnt .......

Man betrachtet das Besoldungsrecht halt konsequent als eine Art spezielles Grundsicherungsrecht mit dem Ziel der Deckung von irgendwelchen "Bedarfen" der Beamtinnen und Beamten. Dass dies (inklusive aller Zielkonflikte wie z.B. mit dem Leistungsprinzip) krass der Zielrichtung des BVerfG widerspricht ... who cares, bis eine ausdrückliche Entscheidung von südlich der Elbe zum SHBesG kommt  ::)

Die Dienstherrn betteln mittlerweile regelrecht darum, dass Karlsruhe eine Tabelle mit Grundgehaltssätzen vorgibt. Man will halt nirgendwo die politische Verantwortung für die indirkten Folgen der anwachsenden Personalhaushalte übernehmen.

ZitatSche** auf den langfristigen Gestaltungsspielraum und die Gewaltenteilung, wenn ich dafür jemand anderem die Schuld an kurzfristigen Probelmen geben kann!

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das BVerfG sich schon aus Eigeninteresse nicht in die Rolle des Dauerersatzbesoldungsgesetzgebers drängen lassen will (allein schon, weil unser GG diese so nicht vorsieht), aber mir fehlt schlicht die Fantasie wie das vermieden werden soll und gleichzeitig ein effektiver Individualrechtsschutz gewährleistet werden soll.

HansGeorg

Zitat von: Malkav in 31.08.2026 10:20Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das BVerfG sich schon aus Eigeninteresse nicht in die Rolle des Dauerersatzbesoldungsgesetzgebers drängen lassen will (allein schon, weil unser GG diese so nicht vorsieht), aber mir fehlt schlicht die Fantasie wie das vermieden werden soll und gleichzeitig ein effektiver Individualrechtsschutz gewährleistet werden soll.

Es würde ja schon helfen wenn das BVerfG sagt, dass 1. streitbare Besoldungsklagen und Widersprüche im Sinne der Haushaltsklarheit als Posten in den aktuellen Haushalt aufzunehmen und ins nächste Jahr durchzureichen sind, wenn die Sachlage noch nicht geklärt ist. 2. Besoldungsansprüche verzinst werden müssen.

Rheini

Zitat von: HansGeorg in 31.08.2026 10:38Es würde ja schon helfen wenn das BVerfG sagt, dass 1. streitbare Besoldungsklagen und Widersprüche im Sinne der Haushaltsklarheit als Posten in den aktuellen Haushalt aufzunehmen und ins nächste Jahr durchzureichen sind, wenn die Sachlage noch nicht geklärt ist. 2. Besoldungsansprüche verzinst werden müssen.

Bei Unternehmen müssen angemessene Rücklagen gebildet werden.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in 31.08.2026 10:41Bei Unternehmen müssen angemessene Rücklagen gebildet werden.

Rückstellungen, nicht Rücklagen.  Bei den Kommunen gem. NKF dito! Die Erkenntnis über die Notwendigkeit entwickelt sich in NRW gerade, wie ich im NRW Thread ja schon angedeutet habe.
Deus hic finitur

Rheini

Zitat von: Schneewitchen in 31.08.2026 12:42Rückstellungen, nicht Rücklagen.  Bei den Kommunen gem. NKF dito! Die Erkenntnis über die Notwendigkeit entwickelt sich in NRW gerade, wie ich im NRW Thread ja schon angedeutet habe.

Sorry, habe evtl. den falsche Begriff genutzt. Aber Du hast mich ja dennoch verstanden  8) .

Malkav

Zitat von: Schneewitchen in 31.08.2026 12:42Bei den Kommunen gem. NKF dito!

Was doch eigentlich eine interessante Fragestellung eröffnet:

Wenn man in der kaufmännischen Buchführung Rückstellungen für ungewisse aber wahrscheinliche Mehrausgaben (Besoldungsnachzahlungen) in die kommunalen Haushalte einstellen muss, wie können solche Haushalte ohne Rückstellungen von der Kommunalaufsicht unbeanstandet bleiben?

In jedem anderen Themenfeld würde das Innenministerium den Kämmerern doch wegen fehlender Rückstellungen kräftig auf die Finger klopfen und man unterlässt es hier aus politischen Gründen? Ich kann mir hier irgendwie nicht vorstellen, dass alle (politisch bunt gemischten) Kämmerer des Landes und die Kommunalaufsicht des InMi (CDU) mit dem Besoldungsreferat des FiMi (Grüne) unter einer Decke stecken. Vielleicht bin ich auch zu naiv und/oder im Haushaltsrecht unbewandert ;)

Aber Hamburg musste bereits Rückstellungen einstellen, weil man dort auf Landesebene eine kaufmännische Buchführung hat. Das hat man in SH auf Landesebene nicht, aber sehr wohl auf kommunaler Ebene. Da muss doch mal irgendeine Oppositionsfraktion in einem Kreistag auf die Idee gekommen sein, dem jeweiligem Landrat wegen der fehlenden Rückstellungen an den Karren zu pi***n.

Rheini

Zitat von: Malkav in 31.08.2026 13:17Was doch eigentlich eine interessante Fragestellung eröffnet:

Wenn man in der kaufmännischen Buchführung Rückstellungen für ungewisse aber wahrscheinliche Mehrausgaben (Besoldungsnachzahlungen) in die kommunalen Haushalte einstellen muss, wie können solche Haushalte ohne Rückstellungen von der Kommunalaufsicht unbeanstandet bleiben?

In jedem anderen Themenfeld würde das Innenministerium den Kämmerern doch wegen fehlender Rückstellungen kräftig auf die Finger klopfen und man unterlässt es hier aus politischen Gründen? Ich kann mir hier irgendwie nicht vorstellen, dass alle (politisch bunt gemischten) Kämmerer des Landes und die Kommunalaufsicht des InMi (CDU) mit dem Besoldungsreferat des FiMi (Grüne) unter einer Decke stecken. Vielleicht bin ich auch zu naiv und/oder im Haushaltsrecht unbewandert ;)

Aber Hamburg musste bereits Rückstellungen einstellen, weil man dort auf Landesebene eine kaufmännische Buchführung hat. Das hat man in SH auf Landesebene nicht, aber sehr wohl auf kommunaler Ebene. Da muss doch mal irgendeine Oppositionsfraktion in einem Kreistag auf die Idee gekommen sein, dem jeweiligem Landrat wegen der fehlenden Rückstellungen an den Karren zu pi***n.

Ich kann nur berichten wie es in einer Sitzung des Rechtsausschußes (meine ich) ablief. Da hat ein FDPler kritisch die Verfassungsmässigkeit der derzeitigen Besoldung angezweifelt. Die einzige Antwort des FM war,dass er erstaunt sei da in einem anderen Bundesland in der die FDP mit in der Regierung ist, man zu vergleichbaren Schlussfolgerungen in der Regierung gekommen ist, wie in NRW.

Damit war das Thema beendet.

Schneewitchen

Zitat von: Malkav in 31.08.2026 13:17Was doch eigentlich eine interessante Fragestellung eröffnet:

Wenn man in der kaufmännischen Buchführung Rückstellungen für ungewisse aber wahrscheinliche Mehrausgaben (Besoldungsnachzahlungen) in die kommunalen Haushalte einstellen muss, wie können solche Haushalte ohne Rückstellungen von der Kommunalaufsicht unbeanstandet bleiben?

In jedem anderen Themenfeld würde das Innenministerium den Kämmerern doch wegen fehlender Rückstellungen kräftig auf die Finger klopfen und man unterlässt es hier aus politischen Gründen? Ich kann mir hier irgendwie nicht vorstellen, dass alle (politisch bunt gemischten) Kämmerer des Landes und die Kommunalaufsicht des InMi (CDU) mit dem Besoldungsreferat des FiMi (Grüne) unter einer Decke stecken. Vielleicht bin ich auch zu naiv und/oder im Haushaltsrecht unbewandert ;)

Aber Hamburg musste bereits Rückstellungen einstellen, weil man dort auf Landesebene eine kaufmännische Buchführung hat. Das hat man in SH auf Landesebene nicht, aber sehr wohl auf kommunaler Ebene. Da muss doch mal irgendeine Oppositionsfraktion in einem Kreistag auf die Idee gekommen sein, dem jeweiligem Landrat wegen der fehlenden Rückstellungen an den Karren zu pi***n.

Für NRW entwickelt sich das gerade. Viele Kommunen haben ihren Jahresabschluss 2025 noch vor der Brust. Erst für 2025 liegen sachliche Gründe für eine Rückstellungsbildung vor. Insofern gehen die Diskussionen jetzt erst los.

Es gibt Kämmerer die vorgeben von nichts zu wissen. Andere machen sich schon entsprechende Gedanken und wieder andere haben schon eine Rückstellung gebildet.

Spätestens, wenn das angekündigte Gesetz im Entwurf in der Fläche bekannt wird, werden hier auch die Letzten wach.....

Zumindest in NRW sind hier die Rechnungsprüfungsämter die Stellen, die zunächst einmal zu überwachen haben, was die Kommunen an der Stelle machen oder eben nicht....
Deus hic finitur

HansGeorg

Ich muss echt sagen, wenn da nicht noch was an Änderungsanträgen kommt bis morgen beim Gesetz, bin ich schwer enttäuscht. Dann hätte man sich den ganzen Zirkus bei der letzten Sitzung auch sparen können.

Rudolf

Zitat von: HansGeorg in 02.09.2026 08:02Ich muss echt sagen, wenn da nicht noch was an Änderungsanträgen kommt bis morgen beim Gesetz, bin ich schwer enttäuscht. Dann hätte man sich den ganzen Zirkus bei der letzten Sitzung auch sparen können.

Sehe ich ganz genauso. Aber vielleicht kommt heute noch etwas. Zumindest würde ich aus der Ecke SPD/Fr. Raudies etwas Gegenwehr erwarten.

Prüfer SH

Zitat von: HansGeorg in 02.09.2026 08:02Ich muss echt sagen, wenn da nicht noch was an Änderungsanträgen kommt bis morgen beim Gesetz, bin ich schwer enttäuscht. Dann hätte man sich den ganzen Zirkus bei der letzten Sitzung auch sparen können.

Was war denn der Zirkus der letzten Sitzung? Konnte das leider nicht verfolgen

HansGeorg

Zitat von: Prüfer SH in 02.09.2026 09:48Was war denn der Zirkus der letzten Sitzung? Konnte das leider nicht verfolgen

Große Befragung im Ausschuss aller Akteure der Gewerkschaften und Wissenschaften. Es wurden von allen Seiten (teilweise gleichlautend) Forderungen gestellt an die Politik. Wie z.B. die Verzinsung von Nachzahlungen oder der Verzicht auf die Notwendigkeit eines Widerspruchs, wenn dieses Gesetzt im nachhinein als verfassungswidrig beschieden wird (Stichwort Partnereinkommen).

Malkav

Zitat von: Prüfer SH in 02.09.2026 09:48Was war denn der Zirkus der letzten Sitzung? Konnte das leider nicht verfolgen

Einen ganzen Tag am 20.08.2026 Anhörungen von Verbänden, Gewerkschaften und zweier Professoren im Finanzausschuss zu dem Vorhaben.

Heute gibt es mal wieder neues zu lesen aus dem FiMi. Der Ausschuss bat das FiMi darum sich zu den Bedenken der beiden Professoren zu äußern. Die Ministerin tat dies nun mit Schreiben vom 01.09.2026, welche unter 20/7001 verumdruckt wurde (https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/07000/umdruck-20-07001.pdf)

Witzig finde ich hier die letzte Seite:

ZitatVor dem Hintergrund der dort genannten, allesamt höchstrichterlich noch nicht geklärten Fragestellungen lassen sich derzeit für und gegen jede Art und Weise Strukturreform vertretbare verfassungsrechtliche Argumente vorbringen, wobei keine Reform absehbar rechtlich unangefochten bleiben würde.

Also mir kommt da eine Idee für eine nicht leicht anzugreifende Regelung. Setze oben links in der Tabelle 80+x % des MÄE (MÄE zuzüglich Sicherheitzuschlag wegen Prognosewerten, PKV, EStG abzüglich Familienzuschlag für Partner + 2 Kinder in seiner bisherigen Höhe) ein und schreibe den Rest der Tabelle unter Beibehaltung der Abstände fort. Dann dürfte die Begründungslast einer Unteralimentation beim individuellen Kläger liegen.

Wo darf ich mir für diesen genialen und unbürokratischen Vorschlag denn meine Erkennungsurkunde für die B-Besoldung abholen?  8)

bird

Ich bin der Meinung, auch in der Ausschusssitzung bereits gehört zu haben, dass zumindest der Vorsitzende ein zukünftiges Strukturgesetz erwartet (so auch die Stellungnahme vom FM). Wortlaut war glaub ich "zukünftiges Reparaturgesetz". Dann bin ich froh, wenn die jetzige Anpassung zumindest erstmal durch geht und nicht wie woanders der Diskontinuität zum Opfer fällt.