Eingruppierung nach Elternzeit Erzieherin

Begonnen von Olivia Lisa, Gestern um 12:58

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Olivia Lisa

Mir ist das klar dass der passende Tätigkeitsbereich JETZT nicht mehr da ist. Die Frage ist, ob es einen definierten Tätigkeitsbereich gibt während man im BV ist. Eigentlich müsste es den ja geben weil ich aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr im U3 Bereich arbeiten durfte, was der Grund für das BV war, was ja bedeutet dass mein Tätigkeitsbereich die Krippe gewesen ist. Dann wäre die Frage gewesen, ob ich während des BVs in S8b hätte wechseln können.

Bubi11

Du willst also gegen die Versetzung vorgehen oder? Denn im Kindergarten gibt es offenbar keine S8b Stelle.

Olivia Lisa

Ja, im Kindergarten gibt es keine S8b Stelle und meine alte Stelle in der Krippe bekomme ich nicht wieder. Wenn ich schon vertraglich höhergruppiert in S8b wäre, könnte ich ja dagegen vorgehen. Dar das aber im BV nicht passiert ist, frage ich mich, ob das vielleicht schon fragwürdig ist.
Aber ja wahrscheinlich hab ich einfach Pech gehabt

Petar Tudzharov

Die Qualifizierung führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer höheren Eingruppierung. Es braucht auch entsprechende Tätigkeiten, die übertragen werden müssen. In dem Falle besonders schwierige fachliche Tätigkeiten.

Wenn man als "normale" Erzieherin mit der S8a eingestellt worden ist, wurden bestimmte Tätigkeiten übertragen, die diese Anforderung bisher nicht erfüllt haben. Es muss schließlich einen Unterschied zwischen Erzieherin und Facherzieherin in der täglichen Arbeit geben.

Der Arbeitgeber muss entscheiden, wie viele Erzieher und Facherzieher er für die Aufgabenerfüllung benötigt. Nach der Qualifizierung müsste der Arbeitgeber sagen: ich möchte, das du ab jetzt die besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten ausführst, ich übertrage dir die entsprechenden Tätigkeiten. Das führt zur Eingruppierung in die S8b.

Du hast vor dem BV die Qualifizierung noch nicht abgeschlossen gehabt, somit die tariflichen Anforderungen gar nicht erfüllt.

ZitatEntgeltgruppe S 8a
1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/
Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher
mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleich-
wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechen-
de Tätigkeiten ausüben.(...)

vs.

ZitatEntgeltgruppe S 8b
1. Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/
Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher
mit staatlicher Anerkennung und jeweils entsprechen-
der Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre-
chende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen
fachlichen Tätigkeiten
.(...)



Bubi11

Also ob die "höhergruppierung" damals schon vertraglich festgelegt worden wäre oder nicht hat damit in meinen Augen gar nichts damit zu tun.
Du hattest eine Stelle und die bekommst du nun nicht mehr sondern eine andere welche deiner damaligen Entgeltgruppe entspricht.
Es geht eigentlich einzig um die Versetzung die du evtl. anfechten könntest. Ob dies allerdings Erfolg verspricht kann ich nicht sagen dazu brauchst du einen Anwalt.

Tariflich ist offenbar alles richtig gelaufen auch wenn ich die Art und Weise schon etwas seltsam finde.

MoinMoin

Zitat von: Olivia Lisa in Gestern um 15:03Danke für die meisten Antworten. Entweder verstehe ich vieles nicht oder wir reden aneinander vorbei. Es ist so, dass man Facherzieherin für die Krippe werden kann. Dafür braucht man eine Zusatzqualifikation. Ich habe vorher als Erzieherin in der Krippe mit den gleichen Aufgaben gearbeitet und wenn ich nicht schwanger geworden wäre, auf der gleichen Stelle mit den gleichen Tätigkeiten nach Abschluss als Facherzieherin in S8b dort weitergearbeitet hätte.
Vorher warst du aber nicht in der Tätigkeit der Facherzieherin tätig, sondern als Erzieherin.
Wenn sich also deine Tätigkeiten nicht ändern, dann ändert sich auch nicht deine Eingruppierung.
So läuft das im Tarifsystem.


ZitatEs wäre keine andere Stelle gewesen sondern genau die gleiche Stelle.
Stellen spiele keine Rolle, alleinig die auszuübenden Tätigkeiten.
Und entweder du hast vorher schon als Facherzieherin gearbeitet, obwohl du nicht dafür qualifiziert worst und bist heruntergruppiert wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Oder du hast vorher Tätigkeiten der Erzieherin gemacht und nach der Quali hat dir der AG Tätigkeiten der Facherzieherin gegeben.

ZitatIch glaube ich verstehe nicht, was mit Übertragung gemeint ist.
Die Zusicherung betraf nicht die Stelle, sondern die höhere Gruppierung auf der gleichen Stelle.
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten die der AG dir übertragen hat eingruppiert, nicht aufgrund einer Ausbildung.
Tariflich gesehen:
Wenn ich die Tätigkeiten des Erziehers übertragen bekomme, dann bekomme ich nicht die s8a, weil mir die Ausbildung fehlt, sondern die s7 (sofern hier auch die minus 1 Regel gilt, da bin ich mir aber nicht 1000% sicher)

MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in Gestern um 15:44Du hast vor dem BV die Qualifizierung noch nicht abgeschlossen gehabt, somit die tariflichen Anforderungen gar nicht erfüllt.
Einspruch: Es gibt keine tarifliche Anforderung (also Ausbildung, Weiterbildung o.ä.) für die Übertragung von besonders schwierige fachliche Tätigkeiten.
Man überträgt halt nur denen, die eine Weiterbildung haben, diese Tätigkeiten.
Also der AG hätte durchaus vor der BV schon die Tätigkeiten übertragen können.

oder übersehe ich da was im Tariftext?

dort wird nur ausgeführt, dass die Tätigkeiten des Facherziehers (sofern man sie übertragen bekommt) auch zur 8b führt. Das bedeutet aber nicht, dass man sie automatisch übertragen bekommt, nur weil man die Ausbildung macht.



Autodoc

Ihr dürft nicht vergessen, dass es hier noch die Unterscheidung gibt. Alles, was oberhalb steht und ab ,,sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entspre-
chende Tätigkeiten ausüben, mit besonders schwierigen
fachlichen Tätigkeiten.(...)"

Und ein sonstige Beschäftigte liegt hier meiner Meinung nicht vor.

Der Arbeitgeber hätte auch nicht zwingend ein komplettes BV aussprechen müssen. Unter Umständen, hätte auch die Umsetzung in eine Gruppe mit älteren Kindern erfolgen können. Aber das macht meistens keiner.