Auschlussfrist und Stufenfestlegung

Begonnen von heiner123, Heute um 21:47

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heiner123

Hallo,

ich habe eine Frage zur Ausschlussfrist nach §37 TvöD und der Stufefestlegung.

Ich habe im April 2024 eine Stellenbeschreibung mit dem oben stehenden Wortlaut "Diese Stellenbeschreibung gilt mit Wirkung vom 01.03.2023", unterschrieben. Unterschrieben wurde diese von mir, so wie zusätzlich meiner Vorgesetzten, welche jedoch nicht Personalentscheidungen treffen darf, z.B. einstellen oder entlassen. Nachdem der Vorgang durch die Personalabteilung bearbeitet worden ist, wurde festgelegt, dass die Höhergruppierung in EG 12 Stufe 3 aufgrund der Ausschlussfrist auf den 10.2023 festgelegt wird. Ausgeführt wurde "Ausgangspunkt ist immer das Datum Ihres Kenntnisnahme und Bestätigung, sprich hier der 04.2024. Demnach rechnen wir volle 6 Monate zurück, also von März 2024 – auf Oktober 2023." Das Geld wurde auch rückwirkend vom 10.2023 an gezahlt. Wie sieht es mit der Stufenlaufzeit aus. Mir ist bewusst, dass diese mit der Höhergruppierung von vorne beginnt. Die Frage ist, ob die Stufenlaufzeit auch von der Ausschlussfrist nach §37 TvöD VKA betroffen ist, oder dies strickt zu trennen ist. Müsste dann die Stufenlaufzeit ab dem 01.03.2023 beginnen?