TV-L Bayern – Küchenleiter JVA – EG 8 → mögliche 9a? Bitte um Einschätzung

Begonnen von sumi1201, 01.03.2026 09:00

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sumi1201

Guten Tag zusammen,

ich bitte um eine tarifliche Einschätzung zu folgender Konstellation (TV-L Bayern):

Aktuelle Situation:

EG 8 Stufe 6 +
Zulage VD TV82

Tätigkeit aktuell im Schichtdienst

Geplante Veränderung:
Mögliche Übernahme der dauerhaften Küchenleitung in einer JVA.

Die Stelle wäre dann im reinen Tagesdienst
zusätzlich regelmäßiger Wochenend & Feiertagsdienst, nach Einteilung.

Schichtzulagen würden weitgehend entfallen.

Geplante Tätigkeiten als Küchenleiter:

Gesamtverantwortung für die Tagesverpflegung von ca. 120 Personen

Speiseplanung vorgegeben, Organisation der Produktion

Warenbestellung und -kontrolle

Einhaltung und Dokumentation der Hygienevorschriften (HACCP)

Anleitung und Einteilung wechselnder Insassen in der Küche

Qualitätssicherung


Der bisherige Eindruck ist, dass die Stelle weiterhin mit EG 8 bewertet ist.
Da die Chancen auf eine Höhergruppierung auf 9a sehr unwahrscheinlich bis unmöglich erscheint

Hier konkrete Fragen:

Welche Tätigkeitsmerkmale wären hier entscheidend? Wieviel Spielraum bzw. GoodWill könnte die Behördenleitung in die Tätigkeitsbeschreibung einbringen?
Aktuell ist die Stelle mit einem verbeamteten Kollegen in A9/Z besetzt: Allerdings wurde das Z für diesen Posten für die Zukunft gestrichen.

Falls keine Höhergruppierung erfolgt:
Gibt es im TV-L realistische Möglichkeiten einer dauerhaften Zulage (§ 14 oder § 16 Abs. 5 TV-L)?
Im Sinne der Personalbindung. Ich verzichte auf ca. 3500€ im Jahr an Schichtzulagen, soll aber mehr Verantwortung bei gleichzeitig mehr körperlicher Arbeit übernehmen. Rutsche zudem von 38,5 Std auf 40,1 Std hoch.

Ich freue mich über eine fachliche Einschätzung, insbesondere aus Bayern oder aus dem Justizbereich.

Vielen Dank!
sumi1201