Stärkung Betriebsrentengesetz -> Einfluss auf ÖD?

Begonnen von Aleksandra, 27.02.2026 11:20

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cyrix42

Zitat von: BAT in Heute um 09:19Sehr viele der kleinen Renten sind von Beamten, die früher ein paar Jahre in der GRV waren oder von der "Zahnarztgattin" oder auch bei unserer Kollegin aus Mazedonien, die es jetzt ein halbes Jahr später nach Spanien zieht, weil sie die fünf Jahre in der deutschen GRV noch nicht zusammen hat.

Zitat von: BAT in Heute um 12:01Aha. Dann sag mir doch mal, wie das gehen soll. Hat die Rentenversicherung Daten hierzu?


Kann die nicht bei dir anfragen? Du hast die Daten ja offenbar.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:06Es wird eine Rente mit 65 werden, es ist aktuell eine Rente mit 64 und x Monaten./klugscheiss

Bevor eine Änderung spruchreif wird sind wie bei 65 ;-)

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:06Die abschlagsfreie Rente ist eine Subvention für den Rentner. Denn dieser Rentner bekommt rechnerisch mehr Rente, als die anderen, die ihr leben Lang gearbeitet haben aber durch Ausbildung nicht 45 SV Jahre zusammenbekommen, bevor sie die Altersrentengrenze erreichen.

Genau das ist die unterschiedliche Sichtweise. Ich finde, dass eine "volle" Rente eine Subvention für alle ist, die nur 20, 25 oder 30 Jahre und eventuell in Teilzeit beigetragen haben. Diese werden im Schnitt länger Rente beziehen und haben eben auch nur die Hälfte der Zeit das System am laufen gehalten. Das muss ja nicht proportional sein - aber in der jetzigen Diskussion kommt mir die wirklich geleistete Arbeitszeit deutlich zu kurz.


Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:06Die Frage war so gemeint: Der der 45 Jahr in Teilzeit gearbeitet hat, darf dann nicht in die abschlagsfreie Rente?

Im Grunde schon - ich möchte das aber garnicht so auf die abschlagsfreie Rente abstellen, wie man die Arbeitszeit einrechnet müsste man schauen. Auch teilzeitarbeitende oder gebrochene Erwerbsbiografien sollen nicht darben - Akademiker wir wir schonmal garnicht ;-)   

BAT

Aha, also soll Deiner Meinung nach auf ein Brutto von 3000 € und den daraus gezahlten entsprechenden Beiträgen zur Rente ein folgender Rentenanspruch entstehen:

3000 € mit Vollzeit: volle Rente
3000 € mit 20 Stunden Teilzeit: halbe Rente? gar keine Rente? Niedrigere Rente als bei Vollzeit?