Weiterbeschäftigung trotz Rente?

Begonnen von jasperuwe, Heute um 15:37

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jasperuwe

Liebe Liste,
ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen.
In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag (Mai 2028) ist unter § 5 Folgendes zu lesen:
Kurzfassung: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, oder unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 und 3 TVöD mit dem Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.

Frage:
Mein Arbeitsvertrag endet im Mai 2028, kann ja jetzt aufgrund meiner Behinderung abschlagsfrei am 1. Mai 2026 in Rente gehen.
Ich möchte aber weiterarbeiten, bis Vertragsende.
Kann ich trotz meiner vorzeitigen Rente bis Mai 2028 weiterarbeiten?
Kann oder muss mein Arbeitgeber mich weiterbeschäftigen oder das Arbeitsverhältnis fristgerecht vorzeitig kündigen?

Gruß Uwe

Autodoc

Hallo Uwe,

Es gibt zwei Möglichkeiten, die dein Arbeitgeber machen kann. Ich denke, dass hier ein Vertrag nach 33 Abs. 5 zum Tragen kommen kann, sobald du deinen Rentenbescheid hast. Alternativ kann man auch den bestehenden Vertrag anpassen. Ich komme jetzt bloß nicht auf die richtigen §.

Aber bei uns hat auch ein Mitarbeiter nach Renten Eintritt einen neuen Vertrag bekommen und arbeitet jetzt erst mal ein Jahr weiter. Das kann man sicherlich auf deine Situation auch anwenden.

Eine Verpflichtung, dich weiter zu beschäftigen, besteht meiner Meinung nach nicht.

Sprich einfach mal mit deinem Arbeitgeber.