Weiterbeschäftigung trotz Rente?

Begonnen von jasperuwe, 01.03.2026 15:37

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jasperuwe

Liebe Liste,
ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen.
In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag (Mai 2028) ist unter § 5 Folgendes zu lesen:
Kurzfassung: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, oder unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 und 3 TVöD mit dem Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.

Frage:
Mein Arbeitsvertrag endet im Mai 2028, kann ja jetzt aufgrund meiner Behinderung abschlagsfrei am 1. Mai 2026 in Rente gehen.
Ich möchte aber weiterarbeiten, bis Vertragsende.
Kann ich trotz meiner vorzeitigen Rente bis Mai 2028 weiterarbeiten?
Kann oder muss mein Arbeitgeber mich weiterbeschäftigen oder das Arbeitsverhältnis fristgerecht vorzeitig kündigen?

Gruß Uwe

Autodoc

Hallo Uwe,

Es gibt zwei Möglichkeiten, die dein Arbeitgeber machen kann. Ich denke, dass hier ein Vertrag nach 33 Abs. 5 zum Tragen kommen kann, sobald du deinen Rentenbescheid hast. Alternativ kann man auch den bestehenden Vertrag anpassen. Ich komme jetzt bloß nicht auf die richtigen §.

Aber bei uns hat auch ein Mitarbeiter nach Renten Eintritt einen neuen Vertrag bekommen und arbeitet jetzt erst mal ein Jahr weiter. Das kann man sicherlich auf deine Situation auch anwenden.

Eine Verpflichtung, dich weiter zu beschäftigen, besteht meiner Meinung nach nicht.

Sprich einfach mal mit deinem Arbeitgeber.

ElBarto

Meiner Meinung nach:

Der AG muss Dich bis zum abschlagsfreien Regelaltersrentenalter beschäftigen oder aus anderen Gründen kündigen.

Du kannst also vorab in Rente gehen und weiterarbeiten, Du musst das aber sowieso mit dem AG klären.

Lass Dir auch die Möglichkeiten Durchrechnen ob volle Rente oder 99% mehr Sinn macht und wie der "Verlust aussieht" der ist oft kleiner als direkt auf dem Papier ersichtlich und braucht u.U. knapp 20 Jahre bis er zum Tragen kommt (natürlich einzelfallbezogen).
Bedenke nur, die Rentenhöhe auf der Bescheinigung ist bis zur Regelaltersrente gerechnet. Wenn Du früher gehst gibt es nicht nur den Abschlag sondern Dir fehlen auch die Entgeltpunkt für die Zeit dazwischen. Durch die Weiterbeschäftigung erwirbst Du aber wieder Entgeltpunkte dazu.

Rentenonkel

Zitat von: jasperuwe in 01.03.2026 15:37Liebe Liste,
ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen.
In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag (Mai 2028) ist unter § 5 Folgendes zu lesen:
Kurzfassung: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet hat, oder unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 und 3 TVöD mit dem Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.

Frage:
Mein Arbeitsvertrag endet im Mai 2028, kann ja jetzt aufgrund meiner Behinderung abschlagsfrei am 1. Mai 2026 in Rente gehen.
Ich möchte aber weiterarbeiten, bis Vertragsende.

Kann ich trotz meiner vorzeitigen Rente bis Mai 2028 weiterarbeiten?
Ja, da eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung ist. Nicht jeder, der schwerbehindert ist, ist automaitsch erwerbsgemindert und nicht jeder erwerbsgeminderte ist gleichzeitig automatisch schwerbehindert.

Zitat von: jasperuwe in 01.03.2026 15:37Kann oder muss mein Arbeitgeber mich weiterbeschäftigen oder das Arbeitsverhältnis fristgerecht vorzeitig kündigen?


Das Beschäftigungsverhältnis läuft bis zur Regelaltersgrenze weiter. Darüber hinaus gibt es keine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung.

Der Altersrentenbezug selbst ist vor Erreichen der Regelaltersgrenze kein Kündigungsgrund.

Zu der Frage der Teil- oder Vollrente verweise ich auf die Ausführungen, die ich im Forum bereits gemacht habe.

jasperuwe

Hallo zusammen,
euch lieben Dank für die Hilfe. :)

Gruß Uwe