Jahressonderzahlung nach SteuerKl-Wechsel im Kontext Krankengeldzuschuss?

Begonnen von Cecilia86, Gestern um 15:48

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Cecilia86

Hallo zusammen,
ich bin derzeit langfristig erkrankt und arbeite fast 16 Jahre im VKA-Tarif (EG5). Derzeit habe ich die LStKl 3. Mein Krankengeld wird also daraus berechnet werden. Ebenso werde ich einen Krankengeldzuschuss erhalten, der aber das Minus im Netto nicht annähernd auffängt. Deshalb überlege ich zeitnah, die Steuerklasse mit dem Partner (der hat V derzeit) zu tauschen. Das hat zwar keine Auswirkungen auf das Krankengeld, sehr wohl aber wird dann der KG-Zuschuss wegfallen, da mein reguläres - fiktives - Netto dann sinkt unter berechneten Brutto/und Netto-Krankengeldbetrag. Theoretisch habe ich einen KG-Zuschuss-Anspruch bis zur 39.Woche. Dieser würde aber ja nicht mehr ausgezahlt, wenn ich die Steuerklasse auf V für mich tausche. Mein Partner hätte aber mehrere 100 € mehr im Monat. Meine konkrete Frage ist: Wie wirkt sich das dann auf die Jahressonderzahlung aus?  Diese darf gekürzt werden für jeden Monat ohne Lohnbezug bzw. dann ohne Krankengeldzuschuss als Lohnzahlungsersatz.  ..... ??? Wie verhält es sich aber, wenn - theoretisch - der Anspruch bis Nov. gegeben ist, aber wegen Wechsel der Steuerklasse nicht gezahlt würde? Unsere Perso konnte mir das noch nicht beantworten. Vllt. weiß das hier jemand? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort und schönen Sonntag euch, Cecilia