Einschätzung zur Eingruppierung im TV-V Forderungsmanagement

Begonnen von kallemarc, 28.02.2026 21:34

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kallemarc

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu meiner Eingruppierung nach TV-V einholen.

Ich bin in einem Stadtwerke-Verbund im Forderungsmanagement tätig und aktuell in TV-V Gruppe 6 eingruppiert. Ende September 2025 habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Trotz bestehender Betriebsvereinbarung habe ich innerhalb der Frist bisher nicht mal eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf Dokumentation erhalten.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob es sinnvoll ist, das Thema weiterzuverfolgen oder ob meine aktuelle Eingruppierung eurer Einschätzung nach zutreffend sein könnte.

Offizielle Stellenausschreibung: Sachbearbeiter (d/m/w) Debitorenbuchhaltung

Aufgaben laut Ausschreibung:

* Prüfung und Verbuchung vertriebsseitiger, debitorischer Zahlungseingänge
* Kontenabstimmungen und Klärung von Zahlungsdifferenzen
* Erfassung und Bearbeitung von Reklamationsfällen
* Stammdatenpflege für Bankverbindungen
* Prüfung und Initiierung von Guthabenauszahlungen
* ergänzendes Mitwirken im operativen Tagesgeschäft im Team Forderungsmanagement

Tatsächliche Aufgaben in der Praxis:

* Verbuchung laufender Zahlungseingänge und Zuordnung zu offenen Posten
* Bearbeitung von Altforderungen inkl. korrekter Sachkontenzuordnung
* Kontierung im Forderungsmanagement inkl. Inkasso-Sammelabrechnungen und Aufwandbuchungen
* Durchführung manueller und automatischer Auszifferungsläufe sowie Ad-hoc Kontenauswertungen
* Prüfung von Guthabenläufen vor Auszahlung
* Einzug verjährter Guthaben und Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen
* Erstellung und Bearbeitung von Amtshilfeersuchen zur Vollstreckungsunterstützung
* Verarbeitung von Postzustellungsurkunden
* Abgabe offener Forderungen an Inkassodienstleister und Kommunikation mit diesen
* Übernahme von Eskalationsfällen aus dem Kundenservice
* Standort- und abteilungsübergreifender Ansprechpartner für Zahlungsverkehr
* Erstellung von Zwischenabrechnungen, Eigenverbrauchsabrechnungen
* Buchung von Sperr- und Nebenentgelten sowie Einzelwertberichtigungen
* Unterstützung des Kundenservices in Spitzenzeiten

Wie würdet ihr das einschätzen?
Ist TV-V Gruppe 6 hier realistisch oder könnte eine höhere Eingruppierung sachlich begründbar sein?
Und macht es in so einem Fall Sinn, das Verfahren weiter aktiv zu verfolgen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.