Quereinstieg öD / Stadtwerke: Einschätzung Entgeltgruppe & Stufe

Begonnen von Xoox, 27.02.2026 12:11

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andi1504

Zitat von: MoinMoin in 27.02.2026 15:15Bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren kommst du in die Stufe 3. Das ist Pflicht.
Wenn es jedoch "nur" 10 förderliche Zeiten sind, dann kann der AG dich in Stufe 5 einstellen, wenn du es verlangst und der AG keinen anderen günstigeren findet.

Für die Option 2 (TVöD) ist die Anrechnungspflicht richtig.
Im Bereich des TV-V gibt es hingegen eine solche Regelung nicht. Jedoch können auch dort förderliche Zeiten angerechnet werden.

MoinMoin

Es macht einfach keinen Sinn eine EG ohne Bezeichnung des TVs zu nennen. Denn eine EG6 (Schulhausmeister) ist beim VKA gänzlich was anderes als eine EG6 (Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten) im TV-V was die Eingruppierung angeht.

Bei gleichen Tätigkeiten kommt man nicht zur gleichen EG wenn man mal v und mal vka ist.
bei v sind die EGs idR 1 bis zwei Gruppen (und trotzdem besser bezahlt) niedriger Aber man hat den Eindruck, dass die Betriebe im TV-V es nicht ganz so genau nehmen und gerne höhere EGs verteilen als die Tätigkeit es hergibt.


HansmitderAst

Ich berichte jetzt mal ganz nüchtern aus unserem Betrieb. Neueinstellung Rohrnetzmonteur TVV in der Regel 5(1) förderliche Zeiten können angerechnet werden. Spielraum besteht bei uns bis 6(3) aber bei 6(5) ist als "normaler Rohrnetzmonteur Ende der Fahnenstange...
Vorarbeiter dann 7, Meister 9.

Und jetzt kommt mir nicht mit irgendwelchem wenn und aber, dass ist rein auf unser Unternehmen bezogen  ;)

Babahaft

Bei uns (Stadtwerk NRW, Großstadt, TV-V) wird die technische Betriebsführung in eine 8 oder 9 eingestuft, je nachdem ob ein Meister vorhanden ist. Zu den Tätigkeit gehören die Betreuung (Notdienst, Steuerung der Dienstleister, Störungsbeseitigung, kurzfristige Reparaturen) der BHKW, Wärmepumpen, Biomasseheizkraftwerk, PV-Anlagen sonstiger Wärmeerzeugungseinheiten. 

Die Stufe ist häufig Verhandlungsmasse. Regelmäßig ist mit entsprechender Erfahrung eine 3-4 erreichbar. Ich habe mir mit ca. 10 Jahren relevanter Erfahrung eine Stufe 6 verhandelt. Kam aus der freien Wirtschaft und habe offen kommuniziert was mein aktuelles Gehalt ist und ich mindestens 'nen Schnaps darüber brauche um es in Erwägung zu ziehen. Ähnlich war es wohl mit einem zweiten Kollegen der Zeitgleich eingestellt wurde. Ich denke der Bedarf, die Marktlage und unsere Selbstvermarktung haben im Endeffekt dann die Stufe gebracht.

Dementsprechend scheint es zumindest aktuell von der Verhandlungsposition des Kandidaten abzuhängen, was final möglich ist. Das starre Korsett des TVÖD ist im TV-V eher als Leitlinie vorhanden.

MoinMoin

Zitat von: Babahaft in 04.03.2026 08:55Das starre Korsett des TVÖD ist im TV-V eher als Leitlinie vorhanden.
Nein, die starre Haltung der AGs im TVöD ist bei den AGs im TV-V nicht vorhanden. Im TV-V wird gerne mal übertariflich bezahlt, meistens durch höhere "Eingruppierungen" als die EGO vorgibt.

Bubi11

Bei uns gibt es auch mal das Aufgaben übertragen werden die eigentlich der Leiter macht um eine höhere EG zu bekommen die dann der Leiter aber weiterhin macht. So konnte man eine Höhergruppierung beantragen die auch durch ging. Ob das bei anderen AGs auch so gemacht wird kann ich nicht sagen.

Vollstrecker

Zitat von: Bubi11 in 04.03.2026 09:13Bei uns gibt es auch mal das Aufgaben übertragen werden die eigentlich der Leiter macht um eine höhere EG zu bekommen die dann der Leiter aber weiterhin macht. So konnte man eine Höhergruppierung beantragen die auch durch ging. Ob das bei anderen AGs auch so gemacht wird kann ich nicht sagen.

Äh? Also ersten Teil kenne ich auch, aber das geht bei uns nur, wenn der "ursprüngliche Leiter" absehbar für längere Zeit ausfällt. Dann gibt es dann immer den Satz: "Für die Dauer der Abwesenheit von X wird für die höherwertigen Tätigkeiten EG Y gezahlt. Oder eine Zulage an diese EG.

Aber sobald dann X wieder im Dienst ist, ist es auch vorbei mit mehr Geld.

MoinMoin

Zitat von: Vollstrecker in 04.03.2026 09:47Äh? Also ersten Teil kenne ich auch, aber das geht bei uns nur, wenn der "ursprüngliche Leiter" absehbar für längere Zeit ausfällt. Dann gibt es dann immer den Satz: "Für die Dauer der Abwesenheit von X wird für die höherwertigen Tätigkeiten EG Y gezahlt. Oder eine Zulage an diese EG.

Aber sobald dann X wieder im Dienst ist, ist es auch vorbei mit mehr Geld.
Es ist halt "betrug" gegenüber dem TVsystem den der Ag da macht.
Und damit es nach außen nicht auffällt, macht man es so wie bubi11 sagt.
Er tut so als ob jemand höherwertige Dinge macht, macht der aber nicht, er hat sie nur übertragen bekommen.
Es zählt halt die auszuübenden Tätigkeit nicht die ausgeübte.

Bubi11

Das war die Intension meiner Aussage das nicht immer die Arbeit die man macht mit der EG übereinstimmen muss.
Der eine Leiter möchte bestimmten Mitarbeitern was gutes tun und überträgt ihm entsprechende Aufgaben und der andere halt nicht.

MoinMoin

Und wenn er es bewusst und im wissen macht, dass die Aufgaben nicht (von dieser Person) ausgeübt werden und dem AG vorgegaukelt wird, dass sie ausgeübt werden (und dadurch in Summe mehr Gehalt bezahlt werden muss), dann betrügt er den AG.
Wenn der AG mit im Boot ist, dann ist es halt nur eine übertarifliche Bezahlung, wie sie andernorts Standard ist.

Bubi11

Da hast du vollkommen Recht. Aber wer ist denn der Arbeitgeber? Die Personalabteilung vielleicht? Der ist alles egal bei uns denn die Wissen ja gar nicht was die einzelnen Abteilungen machen. Ich bin ja selber Leiter und muss die Stellenbeschreibung selber machen. Also wenn ich eine Stelle zum Beispiel als Bilanzbuchhalter brauche dann schreibe ich die Stellenbeschreibung weil die gar nicht wissen was der macht. Und der Kommunale Prüfungsverband macht dann die Eingruppierung. Irgendwann weiß man auch was da drin stehen muss das eine bestimmte EG rauskommt. Dann schreibt man das halt rein.
Die Personalabteilung macht dann nur die Sachbearbeitung hierzu. Da fragt niemand ob der Mitarbeiter nun am Jahresabschluss arbeitet oder eben nicht. Oder ob der Mitarbeiter das Budget Alleinverantwortlich macht oder ob er das macht auf Anweisung von mir.

MoinMoin

Der Arbeitgeber wird in der Regel von der PA vertreten. Die sich natürlich auf die korrekte Zuarbeit der Leitungsebene verlassen müssen.

Also wenn man bewusst falsche Tätigkeitsbeschreibungen schreibt und das dann dazu führt, dass man bewusst jemanden in eine höhere EG bringt, obwohl man weiß, dass er diese Tätigkeiten, die in der Tätigkeitsbeschreibungen stehen nicht macht, weil man sie nicht braucht, oder jemand anders es macht, na dann könnte das mal einen auf die Füße fallen, weil da ist man nah am Betrug.

Wenn man aber so geschickt ist, dass ganz so zu verschleiern, dass man den Ahnungslosen gibt, dann ist es eine schöne Sache anderen ein mehr ein Einkommen zu verschaffen und wenn der Haushalt es hergibt, why not

Bubi11

Da bin ich bei dir das es natürlich nicht aus der Luft gegriffene Tätigkeiten sein dürfen. Sie sollten schon anfallen und auch gemacht werden. Wenn man weiß wie der TVÖD tickt kann man ihn aber auch mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Stichwort Bürokratie LOL

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in 04.03.2026 13:49Da bin ich bei dir das es natürlich nicht aus der Luft gegriffene Tätigkeiten sein dürfen. Sie sollten schon anfallen und auch gemacht werden.
Und wenn sie dann so verteilt werden, dass in Summe maximale EGs rauskommen dann ist das auch in Ordnung.
Außer wenn jemand das was er übertragen bekommt, überhaupt nicht machen kann und andere es für ihn machen müssen und er nur deswegen ne höhere EG hat.

Xoox

Also zur Auflösung bei der StadtBau
TvÖD...
Hatte heute das Gespräch, und es ist eine E8 Gruppierung!

Nächste Woche habe ich Schnuppertag bei den Stadtwerken, dann erfahre ich da auch mehr.