Ermahnung wegen AU-Tag – Direktor besteht auf Nachholpflicht weil ich 20std

Begonnen von Schöne Aussichten, Gestern um 11:20

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ÖDWorker

Such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass Ihn die Angelegenheit händeln.
Auch sollte er prüfen, ob es sich wirklich um eine Abmahnung handelt oder nur ein wisch den sich dein direkter Vorgesetzter hat einfallen lassen.
Wenn es wirklich eine Abmahnung war, dagegen vorgehen!

Ansonsten weißt du ja jetzt wie du in Zukunft auf "Engpässe" reagierst.
Wie sagte schon Stewie Griffin: Ihr mangelhaftes Planen ist kein Notfall für mich ;)

Wenns hart auf hart kommt erwartet man das du alles für den AG aufgibst, aber in 95% der Fälle wenn du mal was brauchst bist du der BUH-Mann.

MoinMoin

Abmahnen kann dich nur dein AG, vertreten durch Menschen, die ihn da vertreten dürfen. Vorgesetzte sind es regelmäßig nicht.

Dienstvereinbarungen werden mit dem Personalrat gemacht.

Petar Tudzharov

ZitatDieser Vorgesetzte war nicht irgendwer. Wir hatten über Jahre eine wirklich gute Beziehung – er war mit seiner Familie bei meiner Hochzeit, wir haben uns privat getroffen, ich habe für ihn und seine Familie gekocht. Und dann kommt da plötzlich ein eiskaltes, offizielles Schreiben mit so eine Wucht – als hätte es das alles nie gegeben.

ZitatIch bin der Meinung, dass man langjährigen Mitarbeitern, die sich über viele Jahre sehr engagiert haben und die auch immer wieder die volle Woche gearbeitet habe, auf grund von Personlamangel  ohne einen Muk zu sagen, vertrauen sollte – ganz menschlich betrachtet. ... Bin vielleicht aus einem anderem Planet.

ZitatIch frage mich, warum er nicht all seine Energie in etwas Konstruktives oder Positives steckt. Ist es wirklich seine Aufgabe, Mitarbeiter psychologisch unter Druck zu setzen?

ZitatEr will einfach seine Vorstellung durchsetzen und seine Macht ausüben, indem er mir mit Abmahnung und Kündigung droht. Dabei hat er mich, als wir unterbesetzt waren, immer wieder um Unterstützung gebeten: ,,Was meinst du, schreiben wir das oder jenes an die Person? Kannst du uns bitte retten, wir haben eine Präsentation "MORGEN" mit dem Ministerium für Digitalisierung usw.?" Und ich habe alles los gelassen und mit dem mneumem Projekt welche nicht einmal unter meinen Aufgabe in Vertrag gehört, gern gemacht, um ihn nicht in Verlegenheit zu bringen.

Ich empfehle dir, die Dinge nicht zu vermischen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen haben Gefühle nichts zu suchen - die kannst du mit deiner besten Freundin bei einer Flasche Wein besprechen.
Für den Sachverhalt und die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgehens ist es unerheblich, ob du für deinen Vorgesetzten früher gekocht hast oder nicht.

Das ist übrigens ein gutes Beispiel für die Ansicht, als Vorgesetzter immer eine gewisse Distanz zu seinen Mitarbeitern zu wahren. Gerade der letzte Satz im ersten Zitat zeigt eindrucksvoll, wie sich privat und dienstlich vermischen können und die Grenzen verschwimmen.  Da wird eine dienstliche Angelegenheit mit privaten Dingen aufgewogen.




Rentenonkel

Zitat von: Schöne Aussichten in Gestern um 11:20Dann sagte er, ich sollte den Tag an dem ich gefehlt habe über die Überstunden verrechnen ... oder in der Früher reinkommen weil wir von 6 bis 20 Uhr arbeiten durfen. Nicht als Bitte – als Anweisung. Weil er die Behandlung als ,,planbar" und damit als nachholpflichtig betrachtet.

Ich halte das Ganze eher für eine Frage der Arbeitsverteilung. Wenn der Gleitzeitrahmen oder Deine Arbeitsvertrag es Dir erlaubt, Deine Arbeitszeit flexibel an jedem Tag der Woche von 6 bis 20 Uhr zu verteilen, und es eben keine vertraglich festgesetzten Arbeitszeiten gibt, sondern diese rein aus Gewohnheit heraus so verteilt wurde, wie Du es beschreibst, stellt sich mir schon die Frage, ob es sich dann bei dem Arzttermin um eine Zeit handeln kann, die der Arbeitgeber bezahlen muss und Dich bezahlt vom Dienst freistellen muss. MoinMoin hat es ja schon erwähnt, es hindert Dich ja niemand daran, bis zu dem Arzttermin arbeiten zu gehen.

Um das Ganze juristisch besser einordnen zu können, bräuchte man Deinen Arbeitsvertrag (Stichwort: gibt es feste Arbeitszeiten und/oder feste Arbeitstage? Wie ist die Arbeitszeitverteilung geregelt?) und müsste wissen, wie die Gleitzeitvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat genau aussieht.

Sollten diese Termine immer auf einen eigentlichen arbeitsfreien Tag fallen, verfällt das zugrunde liegende Arbeitszeitguthaben (bzw. der freie Tag) in der Regel, da die Krankheit in die Freizeit fällt. Auch kann es sein, dass nur die an dem Tag regelmäßig zu leistenden Arbeitsstunden gut geschrieben werden. Wenn ich beispielsweise donnerstags immer zwei Stunden länger arbeite, um freitags immer zwei Stunden früher zu gehen, bekomme ich bei einer Arbeitsunfähigkeit an einem Donnerstag dennoch nur die "normale" Kernarbeitszeit gut geschrieben und nicht die zwei Überstunden, die ich an dem Tag eigentlich ableisten wollte, aber dienstlich nicht müsste. 

Du siehst also, dass da eine Menge rechtliches drin steckt, das wir hier in einem Forum nicht abschließend klären können. Eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht scheint daher sinnvoll zu sein.

Soweit es das Private betrifft: Ich denke auch, dass es Deinem Vorgesetzen nicht einfach fällt, diese Dinge mit Dir zu besprechen oder so zu handeln, wie er handelt. Am Ende ist er im Dienst auch weisungsgebunden und muss das tun, wofür er bezahlt wird. Und wenn ihm jemand sagt, es gibt da ein Problem, dann kann er seinem Chef nicht sagen, ich habe mit der Kollegin schon mal gekocht und eine Flasche Wein getrunken, das lassen wir besser so laufen, obwohl es möglicherweise nicht im Einklang mit der Gleitzeitverordnung steht. Im Zweifel heizt das eher die Gerüchteküche an oder er bekommt selbst Probleme. Nimm es daher nicht persönlich, ich denke nicht, dass das auf seinem Mist gewachsen ist.

SozPädBW

Wenn ich dir einen Tipp geben darf:

Erzähle nicht die Gründe für deine Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber konnte hier den Sachverhalt nur in Zweifel ziehen, weil du ihm zu viele Informationen gegeben hast. In Zukunft meldest du dich einfach nur noch arbeitsunfähig, ohne weitere Erläuterung. Das hätte dir viele Diskussionen erspart.

SozPädBW

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 08:55Ich halte das Ganze eher für eine Frage der Arbeitsverteilung. Wenn der Gleitzeitrahmen oder Deine Arbeitsvertrag es Dir erlaubt, Deine Arbeitszeit flexibel an jedem Tag der Woche von 6 bis 20 Uhr zu verteilen, und es eben keine vertraglich festgesetzten Arbeitszeiten gibt, sondern diese rein aus Gewohnheit heraus so verteilt wurde, wie Du es beschreibst, stellt sich mir schon die Frage, ob es sich dann bei dem Arzttermin um eine Zeit handeln kann, die der Arbeitgeber bezahlen muss und Dich bezahlt vom Dienst freistellen muss. MoinMoin hat es ja schon erwähnt, es hindert Dich ja niemand daran, bis zu dem Arzttermin arbeiten zu gehen.

Um das Ganze juristisch besser einordnen zu können, bräuchte man Deinen Arbeitsvertrag (Stichwort: gibt es feste Arbeitszeiten und/oder feste Arbeitstage? Wie ist die Arbeitszeitverteilung geregelt?) und müsste wissen, wie die Gleitzeitvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Personalrat genau aussieht.

Sollten diese Termine immer auf einen eigentlichen arbeitsfreien Tag fallen, verfällt das zugrunde liegende Arbeitszeitguthaben (bzw. der freie Tag) in der Regel, da die Krankheit in die Freizeit fällt. Auch kann es sein, dass nur die an dem Tag regelmäßig zu leistenden Arbeitsstunden gut geschrieben werden. Wenn ich beispielsweise donnerstags immer zwei Stunden länger arbeite, um freitags immer zwei Stunden früher zu gehen, bekomme ich bei einer Arbeitsunfähigkeit an einem Donnerstag dennoch nur die "normale" Kernarbeitszeit gut geschrieben und nicht die zwei Überstunden, die ich an dem Tag eigentlich ableisten wollte, aber dienstlich nicht müsste. 

Du siehst also, dass da eine Menge rechtliches drin steckt, das wir hier in einem Forum nicht abschließend klären können. Eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht scheint daher sinnvoll zu sein.

Soweit es das Private betrifft: Ich denke auch, dass es Deinem Vorgesetzen nicht einfach fällt, diese Dinge mit Dir zu besprechen oder so zu handeln, wie er handelt. Am Ende ist er im Dienst auch weisungsgebunden und muss das tun, wofür er bezahlt wird. Und wenn ihm jemand sagt, es gibt da ein Problem, dann kann er seinem Chef nicht sagen, ich habe mit der Kollegin schon mal gekocht und eine Flasche Wein getrunken, das lassen wir besser so laufen, obwohl es möglicherweise nicht im Einklang mit der Gleitzeitverordnung steht. Im Zweifel heizt das eher die Gerüchteküche an oder er bekommt selbst Probleme. Nimm es daher nicht persönlich, ich denke nicht, dass das auf seinem Mist gewachsen ist.

Wenn allerdings der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, dann müsste der Beweiswert dieser als erschüttert angesehen werden. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber die Beschäftigte zum Amtsarzt schicken. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dieser wegen einem Fehltag alle 10 Wochen überhaupt eine Untersuchung in Erwägung zieht.

Rentenonkel

Zitat von: SozPädBW in Heute um 10:14Wenn allerdings der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, dann müsste der Beweiswert dieser als erschüttert angesehen werden. In diesem Falle könnte der Arbeitgeber die Beschäftigte zum Amtsarzt schicken. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dieser wegen einem Fehltag alle 10 Wochen überhaupt eine Untersuchung in Erwägung zieht.

Falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte: Falls ich in einer Zeit, in der ich grundsätzlich arbeitsfrei habe, arbeitsunfähig bin, bekomme ich keine Zeitgutschrift. Falls ich plane, an einem bestimmten Tag meine Überstunden abzugleiten, und ich dann an dem Tag überraschend arbeitsunfähig werde, sind die Überstunden trotzdem weg und ich bekomme sie nicht zurück.

Dann hat die Rechtsfrage nichts mit dem Anzweifeln einer AU zu tun, sondern eher mit der Frage, ob die AU eine Zeit abdeckt, in der ich grundsätzlich hätte arbeiten müssen und mir daher eine Zeitgutschrift zusteht oder ob die Arbeitsunfähigkeit in eine "Freizeit" fällt, die in mein persönliches Lebensrisiko als Arbeitnehmer fällt.

SozPädBW

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:34Falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte: Falls ich in einer Zeit, in der ich grundsätzlich arbeitsfrei habe, arbeitsunfähig bin, bekomme ich keine Zeitgutschrift. Falls ich plane, an einem bestimmten Tag meine Überstunden abzugleiten, und ich dann an dem Tag überraschend arbeitsunfähig werde, sind die Überstunden trotzdem weg und ich bekomme sie nicht zurück.

Dann hat die Rechtsfrage nichts mit dem Anzweifeln einer AU zu tun, sondern eher mit der Frage, ob die AU eine Zeit abdeckt, in der ich grundsätzlich hätte arbeiten müssen und mir daher eine Zeitgutschrift zusteht oder ob die Arbeitsunfähigkeit in eine "Freizeit" fällt, die in mein persönliches Lebensrisiko als Arbeitnehmer fällt.

Bitte entschuldige, ich gebe dir recht. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen Tag handelte, an dem eine Arbeitsleistung zu erbringen war.

Faunus

Wegen 5 Tagen Ausfall/Jahr jeweils mit AU so einen Aufriß?!

Sollte das tatsächlich eine Abmahnung sein... Reaktion innerhalb 1- 2 Wochen mit schriftlichem Widerspruch und eine Gegendarstellung verfassen mit und eine Aufforderung zur Hinterlegung der Gegendarstellung in deine Personalakte. Das Ganze als Einschreiben mit Nachweis!
Dem würde ich Beine machen!
Und wenn noch was kommt => Fachanwalt!


Eukalyptus

Zitat von: Faunus in Heute um 17:11Wegen 5 Tagen Ausfall/Jahr jeweils mit AU so einen Aufriß?!

...

Dem würde ich Beine machen!
Und wenn noch was kommt => Fachanwalt!



Mit dieser Argumentation kann man alles relativieren: ,,Nur 5 Euro geklaut? So ein Aufriss deswegen?"

Das Arbeitsverhältnis ist wie jedes Verhältnis ein Geben und Nehmen. Speziell zum hiesigen Fall ist offenbar der Eindruck entstanden, man lässt sich seine persönlichen Arztbesuche vom Arbeitgeber sponsoren. Das ist grundsätzlich so nicht rechtens - außer z.B. bei Soldaten, bei denen körperliche Gesundheit Bestandteil des Dienstes ist.

Dass hier durch offenbar berechtigte Krankschreibungen die Situation anders ist, sollte man gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren. Welcher Eindruck dennoch zurückbleibt beim Arbeitgeber, kann ich nicht beurteilen.

MoinMoin

Ich sehe das ganze halt als schwierig an, wenn, wie geschrieben die AU nach der Behandlung ist und man vorher noch arbeiten könnte, bis man zu der geplanten Behandlung geht und AU wird.
Das man sich da die Uhrzeiten etc. nicht aussuchen kann, dass muss der AG tolerieren, ob eine AUB für den ganzen Tag ausgestellt werden darf, auch wenn die Behandlung erst um 10,11,12 oder 13 Uhr ist und man bis dahin locker arbeiten könnte, kann ich rechtlich nicht überblicken.

Faunus

Zitat von: Eukalyptus in Heute um 19:57Mit dieser Argumentation kann man alles relativieren: ,,Nur 5 Euro geklaut? So ein Aufriss deswegen?"

Das Arbeitsverhältnis ist wie jedes Verhältnis ein Geben und Nehmen. Speziell zum hiesigen Fall ist offenbar der Eindruck entstanden, man lässt sich seine persönlichen Arztbesuche vom Arbeitgeber sponsoren. Das ist grundsätzlich so nicht rechtens - außer z.B. bei Soldaten, bei denen körperliche Gesundheit Bestandteil des Dienstes ist.

Dass hier durch offenbar berechtigte Krankschreibungen die Situation anders ist, sollte man gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren. Welcher Eindruck dennoch zurückbleibt beim Arbeitgeber, kann ich nicht beurteilen.

Was macht den der AG, wenn über's Jahr jemand sich insgesamt 5 einzelne Tage o. AU krank gemeldet hat? Abmahnen?
Noch ist eine AU erst ab dem 4. Kalendertag vorgeschrieben.



Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 21:29Ich sehe das ganze halt als schwierig an, wenn, wie geschrieben die AU nach der Behandlung ist und man vorher noch arbeiten könnte, bis man zu der geplanten Behandlung geht und AU wird.
Das man sich da die Uhrzeiten etc. nicht aussuchen kann, dass muss der AG tolerieren, ob eine AUB für den ganzen Tag ausgestellt werden darf, auch wenn die Behandlung erst um 10,11,12 oder 13 Uhr ist und man bis dahin locker arbeiten könnte, kann ich rechtlich nicht überblicken.

Das sehe ich auch so.
Ich hatte letrztens selbst 2 Tage mit AU, aber am 1. Tag ging es erst ab 13 Uhr los - also bis ca. 12 gearbeitet, obwohl ein voller Tag AU. Ich habe jetzt aber keinen Chef, den das kümmert, nur Arbeit, die dann halt liegen bleiben würde. Egal!