Änderungskündigung - Splitten von Arbeitszeit auf unterschiedl.Arbeitsorte

Begonnen von Cecilia86, Heute um 20:13

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Cecilia86

Der Arbeitgeber begehrt aus Kostengründen das Schließen einer Abteilung und Auslagerung der dortigen Arbeit an Subunternehmer. Die Arbeitnehmer sollen gekündigt werden, alternativ wurde eine andere Tätigkeit - anderes Aufgabengebiet in Helfertätigkeit - in Aussicht gestellt. Diese soll an einem weit entfernten Unternehmensstandort mit mehr als 1 Stunde Anfahrt (oft länger wegen Stau) stattfinden. Bzw: Der Arbeitgeber möchte die betroffenen Arbeitnehmer am selben Tag sowohl am neuen Standort B als auch am bisherigen Standort A einsetzen mit Fahrtzeit zwischendrin. Also Beginn 7:30 in B. Ca. eine Stunde Arbeit in B. Fahrt um 8:30 nach A. Dort Tätigkeit für 2,5 Std. - dann Mittagspause. Dann Rückfahrt nach B (mind. 1 Fahrtstunde), ca. 1,5 - 2 Stunden Arbeit in B. Arbeitsende 16:00. Heimfahrt Richtung Standort A. Vollzeit 38,5 Stunden. Reine Fahrtzeiten als Wechselzeiten, die mit Sicherheit wie Arbeitszeit zu vergüten sind: ca, 2 bis 3 Std. von 7,7 rechnerischen Stunden/Tag. Zuzüglich der tgl. An-/und Abfahrt an/nach Zuhause. Ich halte das für unzumutbar und nicht rechtskonform. Auch weil jeder Arbeitsblock weniger als 3 Std. hat. Wie seht ihr das?

MoinMoin

Also du fährst zum 1. Arbeitsort A ab dann tickt die Uhr und du musst dann hin und her fahren und irgendwann bist du am letzten Arbeitsort B und dann hört die Uhr auf zu ticken und du fährst nach Hause?

Und das soll dann nicht zumutbar sein? Warum jeder Klempner muss das doch ertragen.
Oder habe ich da was übersehen?

Cecilia86

Aber ein Klempner, Elektriker o.ä. hat keine Fahrten von rund 80 km zwischen seinen Einsatzorten. Zugleich kommt eine deutliche Verlängerung der Fahrtzeit zum Arbeitsort hinzu. Vorher 20 min., dann mehr als das Dreifache. Dito für die Rückfahrt nach Hause.