Änderungskündigung - Splitten von Arbeitszeit auf unterschiedl.Arbeitsorte

Begonnen von Cecilia86, 04.03.2026 20:13

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Cecilia86

Der Arbeitgeber begehrt aus Kostengründen das Schließen einer Abteilung und Auslagerung der dortigen Arbeit an Subunternehmer. Die Arbeitnehmer sollen gekündigt werden, alternativ wurde eine andere Tätigkeit - anderes Aufgabengebiet in Helfertätigkeit - in Aussicht gestellt. Diese soll an einem weit entfernten Unternehmensstandort mit mehr als 1 Stunde Anfahrt (oft länger wegen Stau) stattfinden. Bzw: Der Arbeitgeber möchte die betroffenen Arbeitnehmer am selben Tag sowohl am neuen Standort B als auch am bisherigen Standort A einsetzen mit Fahrtzeit zwischendrin. Also Beginn 7:30 in B. Ca. eine Stunde Arbeit in B. Fahrt um 8:30 nach A. Dort Tätigkeit für 2,5 Std. - dann Mittagspause. Dann Rückfahrt nach B (mind. 1 Fahrtstunde), ca. 1,5 - 2 Stunden Arbeit in B. Arbeitsende 16:00. Heimfahrt Richtung Standort A. Vollzeit 38,5 Stunden. Reine Fahrtzeiten als Wechselzeiten, die mit Sicherheit wie Arbeitszeit zu vergüten sind: ca, 2 bis 3 Std. von 7,7 rechnerischen Stunden/Tag. Zuzüglich der tgl. An-/und Abfahrt an/nach Zuhause. Ich halte das für unzumutbar und nicht rechtskonform. Auch weil jeder Arbeitsblock weniger als 3 Std. hat. Wie seht ihr das?

MoinMoin

Also du fährst zum 1. Arbeitsort A ab dann tickt die Uhr und du musst dann hin und her fahren und irgendwann bist du am letzten Arbeitsort B und dann hört die Uhr auf zu ticken und du fährst nach Hause?

Und das soll dann nicht zumutbar sein? Warum jeder Klempner muss das doch ertragen.
Oder habe ich da was übersehen?

Cecilia86

Aber ein Klempner, Elektriker o.ä. hat keine Fahrten von rund 80 km zwischen seinen Einsatzorten. Zugleich kommt eine deutliche Verlängerung der Fahrtzeit zum Arbeitsort hinzu. Vorher 20 min., dann mehr als das Dreifache. Dito für die Rückfahrt nach Hause.

MoinMoin

Zitat von: Cecilia86 in 04.03.2026 22:44Aber ein Klempner, Elektriker o.ä. hat keine Fahrten von rund 80 km zwischen seinen Einsatzorten. Zugleich kommt eine deutliche Verlängerung der Fahrtzeit zum Arbeitsort hinzu. Vorher 20 min., dann mehr als das Dreifache. Dito für die Rückfahrt nach Hause.
Ist doch egal wie man seine Arbeitszeit verbringt. Die 80km Fahrerei ist doch leicht verdientes Geld.
Und klar ist es ärgerlich, wenn man seinen Arbeitsort ändern muss und längere Anfahrt zur Arbeit hat.
Leider versäumt man es in der Regel dies vertraglich zu fixieren.
Insofern kann ich da leider nicht erkennen, was da nicht rechtskonform sein soll.
Vielleicht komplett unwirtschaftlich und sicherlich auch eine Form des mürbe machens, aber nun denn...
Es steht dem AG auch im öD frei, sich umzustrukturieren.

Frage: die Fahrten zwischen den Einsatzorten, sind die mit nem Dienstwagen?
Ist arbeitsvertraglich fixiert, dass ihr einen Führerschein haben müsst oder priv. PKW?


clarion

Also Dachdecker, Straßenbauer etc. haben durchaus Baustellen mit längeren Anfahrt. Ich denke, dass Angebot ist durchaus okay! Der AG hätte Euch einfach aus betrieblichen Gründen kündigen können.

Alien1973

Ohne Betriebsfahrzeug um zwischen den beiden Einsatzorten zu pendeln würde ich ablehnen. Ist ja völliger Schwachsinn...

Ansonsten zumutbar. Ich war früher als Projektleiter auch auf Baustellen unterwegs, dazwischen mehrere Stunden Fahrzeit da überregional. Kein Problem...

Vollstrecker


Meine Frage wäre jetzt auch nochmal: Der Einstempelort und der Ausstempelort sind gleich, oder? Ihr fahrt nicht von Standort B quasi ohne Arbeitszeitberechnung zurück nach A?






Bubi11

Also bei uns wurde letztes Jahr auch eine gesamte Fachabteilung mit 250 Mitarbeiter verlegt worden 85KM weiter da die beiden Fachabteilungen zusammengelegt wurden. Nun konnten sich diese entscheiden ob sie dort hinfahren oder kündigen. Ein paar konnten intern versetzt werden. Das war sicher nicht schön aber was will man machen?


MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in 05.03.2026 08:22aber was will man machen?
Auf die Unkündbarkeit im öD pochen.

Fun Fact: Ein Freund hatte als Arbeitsort eine Festregion im Av stehen.
Nachdem die auch zusammengelegt wurden und er mehr als 100km weiter hätte fahren müssen, haben sie ihn freigestellt mit reduzierten Bezügen. Da die Fahrtzeiten vom alten Dienstort zum neuen bezahlte Arbeitszeit und bezahlte Fahrtkosten gewesen wäre.
War für sie billiger, als jemanden zu haben der Voll kostet und nur ein paar Stunden anwesend ist.

Petar Tudzharov

Problem hier sicherlich Beginn und Ende der Arbeitszeit am Standort B, wenn ich es richtig verstanden habe.

alt:

Wohnung ---> A ---> Wohnung

neu:

Wohnung ---> B ---> A ---> B ---> Wohnung

Die erste Fahrt von zu Hause nach B und bei Arbeitsende von B nach Hause zurück sind Fahrtweg zur bzw. von der Arbeitsstätte, der nicht bezahlt wird und der auch keine Arbeitszeit ist. Wenn der Weg nach B deutlich länger dauert bzw. weiter ist, kann ich den Unmut grundsätzlich nachvollziehen.



Bubi11

Grundsätzlich ja aber machen kann man auch nichts. Wenn der Arbeitgeber zb. der Bezirk ist kann man in jede Ecke des Bezirks versetzt werden.

MoinMoin

Zitat von: Petar Tudzharov in 05.03.2026 08:58Problem hier sicherlich Beginn und Ende der Arbeitszeit am Standort B, wenn ich es richtig verstanden habe.

alt:

Wohnung ---> A ---> Wohnung

neu:

Wohnung ---> B ---> A ---> B ---> Wohnung

Die erste Fahrt von zu Hause nach B und bei Arbeitsende von B nach Hause zurück sind Fahrtweg zur bzw. von der Arbeitsstätte, der nicht bezahlt wird und der auch keine Arbeitszeit ist. Wenn der Weg nach B deutlich länger dauert bzw. weiter ist, kann ich den Unmut grundsätzlich nachvollziehen.
Natürlich, die Unmut ist berechtigt. Insbesondere wenn der AG nicht die Variante
Wohnung ---> A ---> B ---> A ---> Wohnung
wählt.
Frage ist  B ---> A ---> B die kürzere Fahrtzeit als A ---> B ---> A ??
Dann ist es sachlich verständlich vom AG, da er weniger Fahrtzeiten zu bezahlen hat.

MaLa

Zitat von: MoinMoin in 05.03.2026 11:25Natürlich, die Unmut ist berechtigt. Insbesondere wenn der AG nicht die Variante
Wohnung ---> A ---> B ---> A ---> Wohnung
wählt.
Frage ist  B ---> A ---> B die kürzere Fahrtzeit als A ---> B ---> A ??
Dann ist es sachlich verständlich vom AG, da er weniger Fahrtzeiten zu bezahlen hat.


Wenn jetzt aber die nutzbaren Fahrzeuge nur in B vorhanden sind, ist A--->B--->A nicht möglich.

Cecilia86

Der Arbeitgeber hat sein "Angebot" nun genauer dargelegt. Er möchte, dass die Arbeitnehmer alle Strecken - auch die internen Pendelstrecken zwischen den Arbeitsorten A und B - mit den privaten PKW's zurücklegen. Dafür würde er sich beim Spritgeld beteiligen. Allerdings nur mit einem kleinen Teil der KM. Ebenso wäre die neue Tätigkeit eine Entgeltgruppe niedriger angesiedelt (ohnehin etwas, wo bisher weder Ausbildung noch Qualifikation vorhanden ist). Betroffener fährt bisher etwa 12 km zur Arbeit, Standort A. und abends 12 km heim. Zukünftig soll er ab zuhause 70 km nach B fahren. Dann nach ca.1 Std. 70 km zurück nach A. Dort 2 Std. Arbeit. Mittagspause. 70 km zurück nach B. Ca. 2 Std. Arbeit. Von dort 70 km nach Hause. Von 24 km mit dem eigenen PKW also auf rund 280 km täglich mit dem eigenen PKW. Sind 1400 km in der Woche. Kann ja nicht sein.

Cecilia86

Falls der Arbeitgeber nicht verlangen darf, dass man tgl. solche langen Pendelstrecken zwischen zwei Dienststellen mit dem eigenen PKW zurücklegt (und selbst zahlt), könnte der Arbeitnehmer anbieten, mit dem ÖPNV auf Kosten des Arbeitgebers zu pendeln? Ist er tgl. dann rund 5 Std. unterwegs nur fürs Pendeln.... Und ist ziemlich teuer, da oft ICE (kein Deutschlandticket).