Keinen Lohn am ersten Krankheitstag. Im beamtenbereich auch möglich?

Begonnen von Rheini, 05.03.2026 07:15

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Rheini

Derzeit kommt immer wieder die Forderung hoch, dass für den ersten Krankheitstag keinen Lohn gezahlt werden soll. Wäre dies bei den Beamten wg. der Alimentationspflicht des DH möglich?

MoinMoin


Organisator

Die Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Wenn man das Gesetz ändert, wäre auch eine Änderung im Umfang der Efo möglich.

Gleiches gilt für die Besoldung. Allerdings stelle ich mir das deutlich schwieriger vor, da der Beamte immer besoldet wird, auch im Krankheitsfall. Dazu kommt noch, dass die Besoldung nicht nur für den Beamten, sondern auch für seine Familie gedacht ist. Insoweit wäre eine Kürzung im Krankheitsfall kompliziert zu bewerkstelligen.

Nach meiner Meinung: keine Chance :)

FearOfTheDuck

Sehe es wie Organisator. Man würde damit indirekt das Alimentationsprinzip gefährden und wäre damit schnell im Grundgesetz unterwegs.

MoinMoin

Nun, wenn ein Beamter Dienstunfähig ist, dann bekommt er auch keine 100% mehr. Insofern wäre eine Kürzung auf 60% ab ersten Krankheitheitstag uU denkbar, sofern er dadurch nicht auf Bürgergeldniveau fällt.

Pumpkin76

Zitat von: MoinMoin in 07.03.2026 07:10Nun, wenn ein Beamter Dienstunfähig ist, dann bekommt er auch keine 100% mehr. Insofern wäre eine Kürzung auf 60% ab ersten Krankheitheitstag uU denkbar, sofern er dadurch nicht auf Bürgergeldniveau fällt.

Bitte man die Definition für Dienstunfähigkeit raussuchen. Künftig Amtsarztbesuch am ersten Tag der Krankmeldung oder was?

::)

MoinMoin

Zitat von: Pumpkin76 in 07.03.2026 14:06Bitte man die Definition für Dienstunfähigkeit raussuchen. Künftig Amtsarztbesuch am ersten Tag der Krankmeldung oder was?

::)
Welche Definition soll ich raus suchen, die zukünftige die der Gesetzgeber anpasst?
Es geht nicht um das jetzt, sondern ob der DH bei Beamten eine Kürzung des Soldes ab ersten oder späteren Abwesenheitstag machen könnte, sprich ob es dort eine Möglichkeit gäbe, die mit dem GG vereinbar ist.

BAT

Es gibt ja einen ganz anderen Aspekt.

Keine Zahlung am ersten Tag ist doch inhaltliches Misstrauen gegenüber der Person.

Da Beamte in einem besonderen Dienst- und TREUEverhältnis stehen, ist mit Missbrauch in der Sach aufgrund der Klientel nicht oder weniger zu rechnen. Insofern ist die Überlegung an sich schon Unfug und nicht übertragbar.