E11 bzw. perspektivisch A10 in München – realistisch finanzierbar?

Begonnen von Ticx, 07.03.2026 17:25

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Ticx

Hi zusammen

Ich habe vor kurzem eine Zusage (unter Vorbehalt einer positiven SÜ2) für eine Stelle bei einer Behörde im Raum München bekommen. Eingruppierung wäre zunächst E11 TVöD-L und ggf. Zulagen (welche wurden mir nicht gesagt, ich denke aber die typische München und/oder IT-Zulage?), perspektivisch nach etwa einem Jahr eine Verbeamtung auf Probe mit A10. München wäre eher der Wunsch meiner Frau, da Sie aus Hof kommt und es schon immer ihr Traum war, in (bzw. im Speckgürtel) München(s) zu leben.

In meinem Umfeld höre ich ständig Geschichten darüber, wie extrem teuer München geworden ist und dass selbst mit soliden Einkommen Wohnen schwierig sein soll - geschweige dann mit Behördengehalt. Mir ist klar, dass das stark von Lebensstil, Wohnsituation und Pendelbereitschaft abhängt. Da ich nicht aus München komme überlege ich gerade, ob das finanziell überhaupt realistisch ist ohne jetzt täglich mehrere Stunden zu pendeln. Trotzdem interessiert mich, wie Leute im öffentlichen Dienst vor Ort das einschätzen.

Kann man mit E11 bzw. später A10 im Raum München (+- 30min zum HBF entfernung) vernünftig leben, oder wird das durch Mieten und Lebenshaltungskosten schnell sehr eng? In welchen Dimensionen würden wir uns bei einer 2,5 - 3,5z 70-100qm Wohnung bewegen?

Rheini

Mal auf den einschlägigen Portalen nach einer Wohnung oder Haus geschaut? Das hilft doch bei deiner Frage.


Rowhin

 Möglich ist vieles. Du musst halt extrem Glück bei der Wohnungssuche haben. Ex-trem. Ich habe für den Altmietvertrag (ca. 52 qm, zwei Zimmer, halbe Std mit den Öffis in die Innenstadt) ca. 1.100 warm gezahlt. Ich kenne Leute, die zahlen das doppelte.

Aber das einfachste wäre, du schaust mal bei den gängigen Portalen nach Wohnungen, wie schon vorgeschlagen.

Mit E11 bekommst du übrigens im TV-L eher keine München Zulage, da du ziemlich sicher über der Bruttogrenze liegst (außer die Stelle ist Teilzeit).

Muenchner82

Ohne Zusage einer Staatsbedienstetenwohnung würde ich das nicht machen.

Johann

Ein gängiger Wert, bei dem man als Vermieter ungefähr bei +/- 0 rauskommt, liegt beim 240-fachen der Monatskaltmiete als Kaufpreis. Wenn ein m² in bzw. um München herum ca. 6.000€ zum Kaufen kostet, liegt der Mietpreis pro m² bei etwa 25€ kalt. Bei einer 70-100m² Wohnung kannst du also mit 1.750-2.500€ Kaltmiete planen.

E11 TV-L reicht in Städten mit 10-12€ pro m² kalt ganz gut zum Leben. In München bist du damit hingegen in direkter Konkurrenz zu Grundsicherungsempfängern.

Natürlich kann man auch Glück haben und kriegt die eine Wohnung des 85-jährigen Vermieters, der das 6-Parteienhaus irgendwann 1970 für 3,50 DM gekauft hat und sich mit den Mieteinnahmen einfach nur die 4. Kreuzfahrt im Jahr finanzieren will und keinen Sinn darin sieht, noch mehr Geld zu horten. Diese Wohnungen werden aber in der Regel nur frei, wenn ein Mieter den Löffel abgibt.

Rheini

Wenn dann der 85jährige Eigentümer verstirbt kann man nur hoffen, dass die Erben dieselbe Einstellung zum Geld haben, wie der Verstorbene.

Faunus

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:20Wenn dann der 85jährige Eigentümer verstirbt kann man nur hoffen, dass die Erben dieselbe Einstellung zum Geld haben, wie der Verstorbene.

Baujahr 1970 und Heizungsgesetz?
Wer darf zahlen oder vielleicht ist ja auch Gas vor 10 Jahren neu eingebaut worden.
Wer darf zahlen?

Der Tipp von Muenchner82 ist "Gold wert". Den Antrag für eine Staatsbedienstetenwohnung muss Du stellen, aber Dein AG kann telefonieren und Druck machen!

Johann

Zitat von: Rheini in Gestern um 18:20Wenn dann der 85jährige Eigentümer verstirbt kann man nur hoffen, dass die Erben dieselbe Einstellung zum Geld haben, wie der Verstorbene.
Alleine wegen der Erbschaftsteuer wird das Gebäude dann entweder verkauft und der nächste hebt die Miete auf einen heute gängigen Wert an oder die Miete steigt, damit der Erbe die Raten für den Kredit bezahlen kann, den er für die Erbschaftsteuer aufgenommen hat.
Vorausgesetzt natürlich, der Wert des Erbes liegt unterhalb der 26 Mio. €, die es braucht, um eine Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) anzuregen, mithilfe derer man ggf. erbschaftsteuerfrei erben kann. Kann man ja niemandem zumuten, Erbschaftsteuer auf besonders große geerbte Vermögen zu zahlen.