Beschäftigungszeit

Begonnen von Kleiber29, Heute um 14:47

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Kleiber29

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD. Es geht um folgenden Sachverhalt: Eine Beschäftigte könnte in Kürze ihr 10-jähriges Dienstjubiläum haben. Das wird bei uns in der Gemeinde auch geehrt. Der Lebenslauf sieht wie folgt aus:
01.09.1991 - 28.06.1994: Ausbildung zur VfA bei einem Gerätehauptdepot der Bundeswehr
29.06.1994 - 31.12.1994: angestellt als VfA beim Ausbildungsbetrieb
01.01.1995 - 31.10.2018: verschiedene Jobs in der Privatwirtschaft (Büroangestellte)
seit 01.11.2018: VfA bei Gemeinde G

Ist die Zeit als VfA beim Gerätehauptdepot (und auch die Ausbildung dort?) anrechenbar? Das 18. LJ hat sie während der Ausbildung vollendet (falls diese Angabe relavant ist).

Vielen Dank im Voraus!

Schokokeks

Zitat von: Kleiber29 in Heute um 14:47... Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD
...

Maßgebend für die Beschäftigungszeit nach §34 TVÖD ist die in Summe beschäftigte Zeit bei ein und demselben Arbeitgeber 👍
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Umlauf

Für die Anerkennung der Ausbildungszeit musste zur damaligen BAT-Zeit damals ein entsprechender Antrag gestellt werden. Azubis, die zur TVöD-Zeiten ihre Ausbildung beendet haben, habe keine Möglichkeit zur Anerkennung der Ausbildung.

BAT

Was gibt es denn bei Euch zum 10-jährigen?