Abordnung gegen den Willen an eine andere Bundesbehörde

Begonnen von lexus, 10.03.2026 20:05

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TheBr4in

Es gibt hier viele Foristen mit speziellen Meinungen und Ansichten. Manche beruhen auf Kompetenz, andere auf unbegründetem Selbstbewusstsein.

Lass Dich nicht so verunsichern.

Sucht das Gespräch mit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Nur diese können euch helfen und ordentlich informieren.

Für Abordnung von schwerbehinderten Beamten ist in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Ohne diese Anhörung ist die Maßnahme unwirksam.

*Die Abordnung von schwerbehinderten Beamten erfordert zwingend die vorherige, umfassende Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX, unabhängig von der Dauer. Ohne diese Anhörung ist die Maßnahme unwirksam. Besondere Schutzrechte (wie Kündigungs-/Versetzungsschutz) gelten auch für die SBV-Vertrauensperson selbst. (kopiert aus einem Gesetzeskommentar)

Davon ab: auch die behandelnden Ärzte können hier großen Einfluss nehmen. Je nachdem was die Grunderkrankung ist und welche Merkmale im SB-Ausweis stehen. Möglicherweise kann Deine Frau diese Entfernungen und Reisen gar nicht ohne gesundheitliche Risiken auf sich nehmen, z.B. wenn sie Epilepsie oder MS hat. Oder vielleicht sogar im Rollstuhl sitzt.

Es kommt also sehr auf den Einzelfall an und ich verstehe Deine Frage und Sorge sehr gut. Wendet euch an die Vertretungen und bittet um Hilfe.

An die Mitforisten gerichtet: ja, Beamte haben auch Pflichten. Ja, am Anfang steht die Berufswahl. Aber manchmal spielt das Leben anders. 60 % SB-Grad bekommt man nicht für einen fehlenden Ringfinger. Wer sagt, dass sie die SB nicht im Dienst erlitten hat? Es gibt Schutzmechanismen. Auch und gerade wegen Menschen, die soviel Empathie haben wie ein Stück Holz.