Abordnung gegen den Willen an eine andere Bundesbehörde

Begonnen von lexus, 10.03.2026 20:05

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TheBr4in

Es gibt hier viele Foristen mit speziellen Meinungen und Ansichten. Manche beruhen auf Kompetenz, andere auf unbegründetem Selbstbewusstsein.

Lass Dich nicht so verunsichern.

Sucht das Gespräch mit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Nur diese können euch helfen und ordentlich informieren.

Für Abordnung von schwerbehinderten Beamten ist in jedem Fall die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Ohne diese Anhörung ist die Maßnahme unwirksam.

*Die Abordnung von schwerbehinderten Beamten erfordert zwingend die vorherige, umfassende Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX, unabhängig von der Dauer. Ohne diese Anhörung ist die Maßnahme unwirksam. Besondere Schutzrechte (wie Kündigungs-/Versetzungsschutz) gelten auch für die SBV-Vertrauensperson selbst. (kopiert aus einem Gesetzeskommentar)

Davon ab: auch die behandelnden Ärzte können hier großen Einfluss nehmen. Je nachdem was die Grunderkrankung ist und welche Merkmale im SB-Ausweis stehen. Möglicherweise kann Deine Frau diese Entfernungen und Reisen gar nicht ohne gesundheitliche Risiken auf sich nehmen, z.B. wenn sie Epilepsie oder MS hat. Oder vielleicht sogar im Rollstuhl sitzt.

Es kommt also sehr auf den Einzelfall an und ich verstehe Deine Frage und Sorge sehr gut. Wendet euch an die Vertretungen und bittet um Hilfe.

An die Mitforisten gerichtet: ja, Beamte haben auch Pflichten. Ja, am Anfang steht die Berufswahl. Aber manchmal spielt das Leben anders. 60 % SB-Grad bekommt man nicht für einen fehlenden Ringfinger. Wer sagt, dass sie die SB nicht im Dienst erlitten hat? Es gibt Schutzmechanismen. Auch und gerade wegen Menschen, die soviel Empathie haben wie ein Stück Holz.

clarion

400 km für den Arbeitsweg ist natürlich eine Hausnummer und ich wäre alles Andere als begeistert, würde es mich treffen. Vielleicht ist ja ein großer Umfang an Telearbeit möglich.

@TheBr4in, Beamter zu werden ist eine Lebensentscheidung. Es kann nicht sein, dass die Lebensentscheidung nur solange gilt, wie es gerade zur privaten Lebenssituation passt. Wenn man sich nicht derartig binden will, darf man sich nicht verbeamten lassen.

Man beachte, dass die Ausführung des BVerfG wofür die Alimentation die Gegenleistung ist

xap

Ach die, um die sich der DH nicht schert? Wie ist das mit den gegenseitigen Pflichten? Aber das sollten wir nicht diskutieren.

Der Thread wimmelt "empathischen" Kommentaren, die im Übrigen null zu Lösungsfindung beitragen, und man wünscht den Verfassern regelrecht selbst in so eine Situation zu kommen. Dem Ersteller wünsche ich viel Erfolg gegen die Entscheidung des DH vorzugehen. Ein paar wertvolle Tipps wurden hier ja bereits gegeben.