Sparkassensonderzahlung individueller Teil

Begonnen von Markus69, 11.03.2026 12:18

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Markus69

Hallo zusammen  :) , wir bekommen den unternehmensbezogenen Erfolgsteil und den individuellen Teil der Sparkassensonderzahlung immer im April ausgezahlt. Ist diese Zahlung für das Vorjahr, oder droht bei Ausscheiden am 30.09.2026 eine Rückrechnung der Zahlung bzw. Nichtzahlung? Wird das dann anteilig berechnet oder fällt dann alles komplett weg? Danke für die Hilfe  :) LG, Markus

Maggus

Nein, es wird nachträglich ausbezahlt, also im April 2026 für das Jahr 2025.

Anspruch auf diese Zahlung besteht (wenn die Kriterien der Dienstvereinbarung erfüllt sind) und das Beschäftigungsverhältnis zum 01.12.2025 noch bestanden hat. Also auch bei Ausscheiden zum 31.12.2025 bestünde Anspruch (wenn Kriterien der DV) erfüllt sind.

Bei einem Ausscheiden zum 30.09.2026 besteht kein Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung, weder den garantieren Teil (November) noch den individuellen Teil (hier April) für das Jahr 2026.

Markus69

Zitat von: Maggus in 11.03.2026 12:36Nein, es wird nachträglich ausbezahlt, also im April 2026 für das Jahr 2025.

Anspruch auf diese Zahlung besteht (wenn die Kriterien der Dienstvereinbarung erfüllt sind) und das Beschäftigungsverhältnis zum 01.12.2025 noch bestanden hat. Also auch bei Ausscheiden zum 31.12.2025 bestünde Anspruch (wenn Kriterien der DV) erfüllt sind.

Bei einem Ausscheiden zum 30.09.2026 besteht kein Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung, weder den garantieren Teil (November) noch den individuellen Teil (hier April) für das Jahr 2026. => hier meinst Du sicher das Ausscheiden am 30.09.2025, dann dürfte ja kein Anspruch mehr bestehen, da ja nachträglich ausbezahlt wird, richtig? LG!

Maggus

Ich wollte nur einen zusätzlichen Hinweis aufs aktuelle Jahr 2026 / mit Teilauszahlung in 2027 machen.

SSZ 2025 (Auszahlung 2025/2026):
Du hast Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung aus 2025, wenn die Kriterien erfüllt sind und Du nach dem 01.12.2025 aus der Sparkasse ausgeschieden bist.

SSZ 2026 (Auszahlung 2026/2027):
Du hast keinen Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung in 2026 (Auszahlung Nov. 26 / April 27), wenn Du vor dem 01.12.2026 (also wie in Deinem Beispiel 30.09.2026) aus der Sparkasse ausscheidest. Es besteht auch kein Anspruch auf eine anteilige Zahlung von X/12.